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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0599  

Betreff: Herner Sparkasse: Jahresabschluss 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hennecke, 2849
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Hennecke, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
17.06.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

-

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

-

 


Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von

 

1. dem Jahresabschluss 2020 mit dem Lagebericht der Herner Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020,

2. dem Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,

3. der Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes 2020 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse,

4. der Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2020 durch den Verwaltungsrat der Herner Sparkasse sowie

5. der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse im Geschäftsjahr 2020 (s. Anlage 2).

 

 

II. Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Den Organen der Herner Sparkasse wird gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) aus der Führung der Jahresrechnung 2020 Entlastung erteilt.

2. Der Jahresüberschuss der Herner Sparkasse aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.650.033,25 wird der Sicherheitsrücklage zugeführt. Eine Ausschüttung an den Träger sowie eine Verwendung für den Gewinnvortrag werden nicht vorgenommen.

 


Sachverhalt:
 

Zu Punkt I. Nr. 1-3:

Gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NW legt der Verwaltungsrat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes diesen mit Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor.

 

Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.933.084.602,97 (Vorjahr: 1.866.943.197,61) und einem Bilanzgewinn in Höhe von 1.650.033,25 (Vorjahr: 2.981.889,17) sowie der Lagebericht der Herner Sparkasse sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe,nster geprüft worden.

Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes hat der Verwaltungsrat lt. § 15 Abs. 2 lit. d) SpkG NW in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 einstimmig beschlossen, den Jahresabschluss festzustellen und den Lagebericht zu billigen.

 

Zu Punkt I. Nr. 4:

In seiner Sitzung am 19. Mai 2021 hat der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse auf Vorschlag des Hauptausschusses an den Rat der Stadt Herne eine Beschlussempfehlung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2020 ausgesprochen (siehe ausführliche Erläuterungen unter Punkt II. Nr. 2).

 

Zu Punkt I. Nr. 5:

In seiner Sitzung am 16. Juni 2011 hat der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse auf Vorschlag des Vorstands die Einführung eines Corporate Governance Kodex für die Herner Sparkasse beschlossen.

 

Der Kodex enthält auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen insbesondere des SpkG NW einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung der Organe der Sparkassen (Verwaltungsrat und Vorstand) für das Institut und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Der Kodex beschreibt die Verpflichtung von Verwaltungsrat und Vorstand, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Bestand und die weitere Entwicklung der Sparkasse und eine nachhaltige Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages zu sorgen. Ferner regelt der Kodex gemeinsame Bestimmungen für Vorstand und Verwaltungsrat, für die Zusammenarbeit der beiden Organe sowie Bestimmungen, die ausschließlich den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat betreffen. Schließlich behandelt der Kodex zudem die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung. Hierbei nimmt der Kodex an vielen Stellen auf die Gesetzeslage (SpkG NW) Bezug.

Die Sparkassenverbände überprüfen den Sparkassenkodex regelmäßig einmal jährlich vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen und schlagen bei Bedarf Anpassungen vor. Vorstand und Verwaltungsrat sollen gemeinsam jährlich über die Einhaltung der Empfehlung

des Kodex berichten und ggf. Abweichungen erläutern. Dies soll gegenüber der Trägervertretung im Zuge der dortigen Beschlussfassung über die Entlastung der Organe und die Verwendung des Jahresüberschusses erfolgen.

 

Vorstand und Verwaltungsrat der Herner Sparkasse haben in der Sitzung des Verwaltungsrates am 19. Mai 2021 die gemeinsame Erklärung über die Einhaltung der Empfehlung des Kodex im Geschäftsjahr 2020 unterzeichnet, die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist.

 

 

Zu Punkt II. Nr. 1.:

Gemäß § 8 Abs. 2 lit. f) SpkG NW beschließt der Rat der Stadt über die Entlastung der Organe der Sparkasse.

 

Der Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ist erteilt worden (vgl. auch Punkt I. Nr. 1-3). Somit können dem Vorstand und dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt II. Nr. 2.:

Nach § 8 Abs. 2 lit. g) i. V. m. § 24 Abs. 4 SpkG NW beschließt die Vertretung des Trägers auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach
§ 25 SpkG NW.

 

Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen (§ 25 Abs. 2 SpkG NW).

Der Ausschüttungsbetrag ist zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken (§ 25 Abs. 3 SpkG NW).

 

Der Jahresüberschuss der Sparkasse beträgt 1.650.033,25.

 

Ein ausschüttungsgesperrter Betrag, der entsprechend der handelsrechtlichen Vorgaben in den letzten Jahren nicht ausgeschüttet werden durfte, sondern den Gewinnrücklagen (der Sicherheitsrücklage) zuzuführen war, ist in diesem Jahr nicht zu berücksichtigen.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.650.033,25 kann

 

1. an den Träger ausgeschüttet werden, der ihn nach den obigen Maßgaben verwenden muss (§ 25 Abs. 1 lit. b) SpkG NW) oder

 

2. der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden (§ 25 Abs. 1 lit. c) SpkG NW) oder

 

3. als Gewinnvortrag verwendet werden (§ 25 Abs. 1 lit. d) SpkG NW).

 

 

Wie im Vorjahr vertritt die Europäische Zentralbank (EZB) unverändert den Standpunkt, dass ein Verzicht auf Dividenden und Aktienrückkäufe die Fähigkeit der Banken unterstützt, trotz aktueller Stressresistenz Verluste infolge der Corona-Krise absorbieren und Kredite an die Realwirtschaft vergeben zu können. So hat sich die EZB am 15.12.2020 erneut an die von ihr beaufsichtigten Institute gewandt und empfohlen, äerste Zurückhaltung bei Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen walten zu lassen. Die BaFin hat mit Verlautbarung vom 15.12.2020 die Empfehlung der EZB begrüßt.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2020 der Herner Sparkasse ist bereits von der Covid-19-Krise geprägt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der weitere Pandemieverlauf in den kommenden Monaten und Jahren zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf erfordern wird, auf den sich die Sparkasse angemessen vorzubereiten hat.

Der Verwaltungsrat der Herner Sparkasse hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 daher dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, den Jahresüberschuss i. H. v. 1.650.033,25 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Zur Erreichung des Ziels der Haushaltssanierungsmaßnahme 8 und des entsprechenden Haushaltsansatzes 2021 sind im städtischen Haushalt Erträge in Höhe von 3.519.000,00 € seitens der Herner Sparkasse eingeplant.

 

Dieser Vorlage ist nach § 24 Abs. 4 SpkG NW der Geschäftsbericht 2020 (Anlage 1) beigefügt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 

    


Anlagen:
 

1. Geschäftsbericht 2020 der Herner Sparkasse

2. Corporate Governance Kodex der Herner Sparkasse Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich HSP_GB2020_web (765 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Gemeinsame Erklärung von Vorstand und Verwaltungsrat zum Kodex (86 KB)