Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0521  

Betreff: Haushaltswirtschaftliche Unterrichtung des Rates; mögliche finanzwirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Stadt Herne (3. Fortschreibung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien
17.06.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
29.06.2021 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt Herne wird mit dieser Berichtsvorlage über die aktuellen Entwicklungen / Einschätzungen zum Haushalt 2021 mit dem Schwerpunkt der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise informiert.

 

 

  1. Ausgangsituation

 

Seit März 2020 ist der städtische Haushalt stark von der COVID-19 Pandemie beeinflusst. Der Jahresabschluss 2020, der im April allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde, weist coronabedingte Haushaltsschäden von 13,5 Mio. € aus. Dieser Wert berücksichtigt bereits erhaltene Hilfen von Land und Bund wie die Sonderhilfe für Stärkungspaktteilnehmer und die Gewerbesteuerausgleichszahlung. Die 2. Fortschreibung zu den möglichen finanzwirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Finanzen der Stadt Herne (Vorlage-Nr. 2020/0885, Ratssitzung am 15.12.2020) ging bereits detailliert auf wesentliche Einzelvorgänge ein. Insgesamt war das Ausmaß der Schäden so hoch, dass es nur zu einem kleinen Teil zu kompensieren war. In Höhe von 11,3 Mio. € mussten daher COVID-19 Haushaltsschäden gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG über das außerordentliche Ergebnis in einem Posten der Bilanz isoliert werden. Nur so war es möglich, das Haushaltsjahr, wie gesetzlich vorgesehen, mit dem geplanten positiven Jahresergebnis von 1,1 Mio. € abzuschließen.

Ab 2025 ist der gebildete Bilanzposten erfolgsmindernd über max. 50 Jahre aufzulösen. Die Auflösung schränkt also den finanziellen Handlungsspielraum künftiger Jahre ein. Auf den ersten Blick erscheint die Situation aufgrund des langen Abschreibungszeitraums beherrschbar. Tatsächlich stellt sich die Lage aber weitaus schwieriger dar. So wird es nämlich nicht bei den 11,3 Mio. € bleiben. Für das Jahr 2021 und die kommenden Jahre wird voraussichtlich noch mit deutlich höheren COVID-19 Haushaltsschäden zu rechnen sein. Im Haushaltsplan 2021 werden allein für das laufende Jahr 39,5 Mio. € an Haushaltsschäden erwartet. Bis Ende 2024 summieren sich gemäß Planung die Schäden auf rund 150 Mio. €, von denen der größte Teil isoliert werden muss.hrend die Schadensrealisation im Ergebnishaushalt Stück für Stück erfolgt, tritt sie im Finanzhaushalt unmittelbar mit Entstehung ein. Ausbleibende Einzahlungen aus Erträgen und Mehrauszahlungen aufgrund der erhöhten Aufwendungen erhöhen die ohnehin hohen Kassenkreditbestände der Stadt sofort und dauerhaft. 

 

Seit Abschluss der Haushaltsplanung 2021 im Dezember 2020 hat sich das Pandemiegeschehen trotz Erfolge bei der Impfstoffforschung zunächst weiter verschärft. Die ersten Monate in 2021 waren stark geprägt von der dritten Pandemiewelle mit hohen Infizierten- und Todesfallzahlen verbunden mit strengen Einschränkungen für die Menschen und Unternehmen im Land.

Im Folgenden werden die ersten Erkenntnisse / Prognosen bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 vorgestellt und der Planung gegenübergestellt. Aufgrund der jeweiligen Stichtagsdaten sind die Berichtsinhalte noch unbeeinflusst von den letzten positiven Entwicklungen im Pandemieverlauf. Inwieweit die fortschreitende Impfkampagne zu positiveren Ausblicken auch für den städtischen Haushalt führt, wird sich erst im kommenden Berichterstattungszyklus zeigen.

 

 

Daneben erfolgt die aktuelle Berichterstattung über den Stand diverser Landes- und Bundesgesetzgebungsverfahren, die die Unterstützung der Kommunalfinanzen zum Thema haben.

 

 

 

  1. Finanzwirtschaftliche Entwicklungen im Haushaltsjahr 2021

 

Im April 2021 wurde turnusmäßig das Verfahren zur Quartalsberichterstattung durchgeführt. Zusätzlich wurde im Mai 2021 eine Abfrage zu den bereits realisierten COVID-19-Schäden durchgeführt (Stichtag 30.04.2021).

 

 

Aus diesen Berichten lässt sich folgendes ablesen:

 

 

1.1.             Bereits realisierte COVID-19-bedingte Haushaltsschäden im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2021

 

Bis zum 30.04.2021 summierten sich die angefallenen COVID-19-induzierten Auswirkungen auf eine Gesamtbelastung von 15,9 Mio. €.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick zu den Einzelheiten:

 


 

 

Ergänzend zu der oberen Übersicht gibt auch die nachfolgende Grafik einen Überblick über die größten negativen Aufwandseffekte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2.             Ergebnisprognose r 2021 inklusive der pandemiebedingten Auswirkungen zum 31.03.2021

 

r das Haushaltsjahr 2021 prognostizierten die Fachbereiche zum 31.03.2021 einschließlich der pandemiebedingten Auswirkungen sowie der Isolation von C19-Haushaltsschäden einen vorläufigen Jahresüberschuss von rund 2,1 Mio. .

 

 

Das Planergebnis kann somit voraussichtlich erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass Herne die zentrale Vorgabe des Stärkungspaktgesetzes, den Haushaltsausgleich darzustellen, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllen kann.

 

Ursächlich und dringend notwendig für die voraussichtliche Erzielung des Haushaltsausgleichs ist dabei die Kombination aus der Möglichkeit zur Isolation von pandemiebedingten Haushaltsschäden  (haushaltsrechtliche Details hierzu im Abschnitt 1.4.) und der Ausübung eines Bewertungswahlrechts bei den Beihilferückstellungen, welche mit einem hohen Einmalergebniseffekt verbunden ist.

 

Ohne Isolationsmöglichkeit und Wahlrechtsausübung würde sich ein Jahresfehlbetrag von rd. 40 Mio. € ergeben!

 

Dieser stark negative Betrag ist geprägt von den erwarteten COVID-19-bedingten Haushaltsschäden, die in ihrer Gesamtheit auf 38,1 Mio. € prognostiziert werden. Dieses Ausmaß war in der Haushaltsplanung in dieser Größenordnung in etwa erwartet worden (Planwert: 39,5 Mio. €). Von daher bestätigen sich bislang leider die pessimistischen Einschätzungen zur Lage.

 

Auch außerhalb von Pandemieeinflüssen entwickeln sich die Teilhaushalte bis dato relativ nah zur Planung mit per Saldo leicht positiven Tendenzen. Anstehende Verbesserungen bei der Flüchtlingsfinanzierung, die rückwirkend zum 1.1.2021 gelten sollen, werden diesen Trend im Jahresverlauf noch positiv unterstützen können.

 

 

1.3.             Besondere COVID-19 Belastungen und Entlastungen im Prognoseergebnis per 31.03.2021

 

Die zum Stichtag auf 38,1 Mio. € prognostizierten pandemiebedingten Haushaltsschäden betreffen insbesondere:

 

-          Generierung eines geringeren Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (4,4 Mio. ).

Erste nach dem Berichtszeitpunkt eingegangene Istdaten zum Steueraufkommen lassen im weiteren Jahresverlauf eine leichte Lageverbesserung erwarten. So könnte sich die Mindererträge auf rd. 3,3 Mio. € reduzieren.

-          Erwartung geringerer Gewerbesteuererträge (3,9 Mio. )

-          ckgang der Erträge im Zusammenhang mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (insb. Schlüsselzuweisungen) (4,5 Mio. €)

-          Verzicht auf die geplante Ausschüttung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) (4,2 Mio. ), darüber hinaus Erwartung eines teilweisen Verlustausgleichs bei der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) (4,1 Mio. €) sowie Mehrbedarfe in Form von Zuschüssen an zwei städtische Gesellschaften in Höhe von 0,9 Mio. € (GBH, RPG)

Nach Berichtsstichtag ergaben sich noch weitere Erkenntnisse zur Situation bei der Sparkasse Herne, die eine Ausschüttung in geplanter Höhe unwahrscheinlich werden lassen (siehe hierzu Abschnitt 2.)

-          Erwartung erhöhter Aufwendungen im Bereich Kinder-Jugend und Familie aufgrund der Anstiege von Fallzahlen sowie der Inobhutnahmen sowie längerer Laufzeiten der Hilfen in Höhe von 4,6 Mio. 

-          Erhöhung des Zuschussbedarfs bei den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende infolge eines erwarteten Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften von 2,7 Mio. €.

Im Vergleich zur Planung wird nunmehr ein um 0,9 Mio. € geringer Haushaltsschaden angenommen, weil die bisherige Fallzahlenerhöhung niedriger ausfällt als angenommen. Ob sich diese Einschätzung verfestigt oder ob die nachteiligen Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt nur verzögerter eintreten, bleibt abzuwarten.

-          Mehraufwendungen von bis zu 1,5 Mio. r den Krisenstab vor allem für die Beschaffung von Schutzausrüstung und IT-Lizenzen

-          Temporärer Ertragsrückgang bei den Rettungsdienstgebühren, weil gutachterlich gestützte Vorarbeiten für eine rechtssichere Gehrenkalkulation C19-bedingt noch nicht beendet werden konnten. Es wird zu einer Ertragsverschiebung von rd. 2,0 Mio. € nach 2022 kommen.

 


Die covidbedingten Haushaltsschäden werden gemindert durch Hilfen vom Land NRW. Zu nennen ist hier bis dato:

 

-          Aufstockung der Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 (GFG) aus Landesmitteln (Herner Anteil rd. 7,4 Mio. €).

Hierdurch fällt der coronabedingte Schaden vor allem bei den Schlüsselzuweisungen merklich geringer aus und beläuft sich auf „lediglich“ 3,1 Mio. €. 204 Mio. € an Schlüsselzuweisungen wird die Stadt Herne in 2021 vom Land NRW erhalten.

 

 

 

1.4.             Isolation von covidbedingten Haushaltsschäden im Ergebnishaushalt

 

Das Land NRW hatte im vergangenen Jahr durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) Änderungen am Haushaltsrecht vorgenommen.

Hierdurch besteht für Kommunen die Möglichkeit, sämtliche pandemieverursachten Haushaltsschäden (entfallende Erträge, zusätzliche Aufwendungen) gemindert um Bundes-/Landeshilfen in der Ergebnisrechnung durch Buchung eines außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe im Jahresabschluss ergebnismäßig zu neutralisieren. Mit Buchung dieses Ertrages wird gleichzeitig auf der Aktivseite der Bilanz ein gesonderter Bilanzposten gebildet, welcher ab dem Jahr 2025 ergebniswirksam aufzulösen ist. Damit trägt die Stadt Herne die auf diese Weise isolierten Haushaltsschäden zwar in voller he kreditfinanziert selbst, aber buchhalterisch nicht ausschließlich im Jahr der Entstehung, sondern über einen Zeitraum ab 2025, der bis zu 50 Jahre betragen kann. Auch die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung dieses Aktivpostens ist grundsätzlich gegeben.

 

Soweit sich unabhängig von COVID-19-Einflüssen positive Entwicklungen im Haushalt ergeben, ist es nicht zwingend geboten, sämtliche pandemiebedingte Haushaltsschäden zu isolieren. In Herne wird eine Isolation generell nur insoweit vorgenommen, bis das jeweilige Jahresplanergebnis erreicht ist. In 2021 sind das 2,1 Mio. €.

Konkret bedeutet das, dass mit Kenntnisstand 31.03.2021 von den 38,1 Mio. € an Haushaltsschäden „nur“ 22,0 Mio. € isoliert werden müssen. Der hohe Unterschiedsbetrag von rd. 16 Mio. € ergibt sich allerdings fast vollständig mit der Ausübung eines Bewertungswahlrechts bei den Beihilferückstellungen aus einem rein buchhalterischen Vorgang und nur zu einem geringen Teil aus einer sich tatsächlich verbessernden Haushaltslage der Stadt. Diese bleibt auch ohne Pandemieeinflüsse infolge hoher Soziallasten bei gleichzeitig niedrigem Einnahmeniveau weiterhin äerst angespannt.

 


1.5.             Aktuelle Entwicklungen zum Thema Altschuldenübernahme

 

Zu diesem wichtigen Anliegen hoch verschuldeter Kommunen gibt es nach wie vor keine Neuerungen. Aktuell erscheint es so, als würde dieses Thema keine Priorität auf der landes- oder bundespolitischen Agenda haben.

 

r Kommunen in strukturschwachen Regionen mit hohen Soziallasten braucht es jedoch dringend mehr Unterstützung wenn sich die ohnehin schon großen Disparitäten im Land nicht noch verstärken sollen.

 

 

1.6.             Ergänzende Informationen aus dem Steuerbereich

 

Die Corona-Pandemie wirkt sich nach den von der Bundesregierung und den Regierungen der Länder beschlossenem Corona-Maßnahmen in der zweiten Welle seit dem 02.11.2020 und der Einführung der sog. „Bundesnotbremse“ im April 2021 weiterhin auf die Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Herne für die Jahre 2020 ff. aus. Auf lokaler Ebene sind insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und der Wettbürosteuer betroffen. Bei bundes- bzw. landesweiter Betrachtung wirken sie sich auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus.

Auf Grund des fortwährenden Lockdowns mussten seit Beginn des Jahres 2021, wie zuvor schon im Verlaufe des Jahres 2020, erhebliche Einbrüche des Steueraufkommens verzeichnet werden.

So fiel die Jahresveranlagung 2021 zur Gewerbesteuer gut 3 Mio. geringer aus als die Jahresveranlagung 2020. Das Volumen der (neuen) Herabsetzungsanträge beträgt zurzeit 0,3 Mio. €. Rein rechnerisch beträgt das Gewerbesteueraufkommen für das Jahr 2021 rund 40 Mio. € und liegt damit noch einmal 3 Mio. € unter dem Gewerbesteuerertrag für das Jahr 2020. Nachdem in 2020 der Gewerbesteuerminderertrag zumindest zum Teil vom Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen wurde, fehlt eine solche Regelung bisher für das Jahr 2021.

Die Spielhallen und Wettbüros in Herne sind seit dem 02.11.2020 geschlossen. Gemäß § 15 (3) Nr. 3 Coronaschutzverordnung vom 28.05.2021rfen Spielhallen und Wettbüros wieder öffnen, wenn die Inzidenzstufe 2 (7 - Tagesinzidenz von über 35 bis 50) vorliegt. In Herne wurde diese Marke Anfang Juni erreicht. Im Bereich der Vergnügungs- und Wettbürosteuer ist bei geplanten Einnahmen von 4,55 Mio. € von einem Minderertrag von rund 2 Mio. € auszugehen.

Auch bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer ist für das Jahr 2021 von einem erheblichen Minderertrag auszugehen. Hier ist aber zu berücksichtigen, dass aktuell nur die Zuweisungen für das erste Quartal vorliegen. Hochgerechnet auf das ganze Jahr betragen die Einnahmeausfälle bei der Einkommensteuer 3,3 Mio. € und bei der Umsatzsteuer 1,1 Mio. €.

 

 


1.7.             Entwicklungen im Investitionshaushalt der Stadt Herne

 

Im investiven Bereich haben sich mit Stand zum 30.04.2021 noch keine bedeutsamen Auswirkungen der COVID-19-Krise im aktuellen Haushaltsjahr gezeigt.

 

 

1.8.             Liquiditätsversorgung

 

Der Beginn der COVID-19-Pandemie im letzten Jahr war sowohl von einer Verknappung der Kreditangebote als auch von steigenden Zinssätzen geprägt.

Bereits ab Mai 2020 aber war ein Anstieg der Zinssätze zu beobachten. Dieser Trend setzte sich im Laufe des Jahres 2020 fort. Im Jahr 2021 haben sich die Zinssätze für  Liquiditätssicherungskredite mit Laufzeiten von bis zu drei Monaten wieder bei Negativzinsen von über 0,400% stabilisiert.

 

r den Abschluss von Liquiditätssicherungskrediten mit Laufzeiten bis zu drei Monaten steht im Augenblick eine ausreichende Anzahl von Kreditgebern zur Verfügung.

 

Es ist daher zum derzeitigen Zeitpunkt festzustellen, dass die Liquiditätsversorgung der Stadt Herne gesichert ist.

 

 

  1. Auswirkungen im „Konzern Stadt“

 

Bereits in den haushaltswirtschaftlichen Unterrichtungen des Rates im Jahr 2020 wurde auf die finanzwirtschaftlichen Belastungen des Teilkonzerns VVH sowie deren Gesellschafterin - die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) - hingewiesen. Auf Grundlage eines energiewirtschaftlichen Gutachtens wurde bei der ewmr die Ergebnisbelastung aus der Covid-19-Pandemie für das vergangene Jahr mit 20,4 Mio. € beziffert. Davon entfällt auf den Gesellschafter Stadt Herne ein Anteil in Höhe von rd. 4,1 Mio. € (20 %), der im Haushaltsjahr 2021 durch einen konsumtiven (isolierungsfähigen) Zuschuss über den Eigenbetrieb Bäder Herne in der ewmr ausgeglichen wurde.

 

r insbesondere folgende Gesellschaften gilt weiterhin, dass sie durch die Covid-19-Krise finanzwirtschaftlich (vornehmlich durch Ertragsausfälle) massiv belastet werden.

 

  • Teilkonzern VVH
  • Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH
  • Revierpark Gysenberg Herne GmbH
  • TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH

 

Die Covid-19 Pandemie führt voraussichtlich im Teilkonzern VVH weiterhin zu erheblichen Belastungen, die sich in den Tochtergesellschaften unterschiedlich stark bemerkbar machen. Konkrete Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung sind aufgrund der noch nicht absehbaren Dauer der Pandemie aktuell nicht seriös abschätzbar.

 

Im städtischen Haushalt sind in 2021 weitere Covid-19 bedingte Liquiditätszahlungen für die Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne GmbH (GBH) in Höhe von 240 TSD. € und für die Revierpark Gysenberg GmbH (RPG) in Höhe von 628,5 TSD. € eingeplant. Nach derzeitigem Stand wird allerdings keine vollständige Inanspruchnahme dieser eingeplanten Zuschüsse erwartet.

 

Auch die TGG wird in 2021 durch die behördlich veranlasste Schließung der Veranstaltungshalle massiv belastet. Inwieweit zusätzliche Liquiditätszuschüsse erforderlich sein werden, ist noch nicht absehbar.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie empfehlen die EZB und die BaFin weiterhin ihren beaufsichtigten Kreditinstituten, auf die Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen zu verzichten. Aus diesem Grund ist damit zu rechnen, dass auch die Herner Sparkasse in 2021 die zur Zielerreichung der Maßnahme erforderliche Ausschüttung (aus dem Geschäftsjahr 2020) in Höhe von rd. 2,6 Mio. € nicht vornehmen wird.

 

Inwieweit die Realisierung der Haushaltssicherungsmaßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“ in 2021 ff. mit jährlich rd. 1,5 Mio. € gelingen kann, ist derzeit mehr als fraglich.

Falls die Ausschüttung nicht erfolgt, würde die HSP-Maßnahme um 1,1 Mio. € unterschritten.

 

 

 

  1. Aktuelles zu wesentlichen Gesetzgebungsverfahren

 

Grundsätzlich verfolgen Bund und Land NRW bei der Gewährung von Hilfen die Strategie „Fahren auf Sicht“. Von daher wurden etliche Hilfen zunächst nur mit Wirkung für 2020 beschlossen. Jetzt in 2021 wird die weitere Entwicklung augenscheinlich erst einmal beobachtet.

Im Einzelnen:

 

3.1.             NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG

 

Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen wurde im Düsseldorfer Landtag am 17.09.2020 beschlossen. In Kraft getreten ist es am 01.10.2020. Im Abschnitt 1.4. wurde der wesentliche Regelungsinhalt bereits vorgestellt. Zum Gesetz existiert noch ein im November 2020 vom MHKBG veröffentlichter FAQ-Katalog, der Einzelfragen zu Haushaltsplanung aufgreift.

Einige Regelungen des NKF-CIG nehmen ausschließlich Bezug auf die Jahre 2020 und 2021. Da die Regelungen des Gesetzes bis auf weiteres gelten sollen, ist eine Überarbeitung des Landes NRW notwendig. Im Mai 2021 hatte das MHKBG diesbezüglich einen ersten Referentenentwurf erarbeitet. Abgesehen von den Änderungen, die eine Fortschreibung der bestehenden Regelungen auch für die Zukunft ermöglichen, sind keine weiteren Anpassungen im Entwurf ersichtlich.

 

Grundsätzlich kann Herne weiterhin auf Basis dieser Regelungen ein ordnungsgemäßes Bewirtschaftungs- und Planungsverfahren durchführen. Einer Klärung offener Anwendungsfragen bzw. Klarstellungen bedarf es aktuell nicht.

 

 

3.2.             Stärkungspaktgesetz, Folgeprogramm

 

Das Stärkungspaktgesetz läuft Ende 2021 aus. Bezogen auf die Zeit danach ist im Koalitionsvertrag von CDU und FDP die Rede von einer Weiterentwicklung zu einer „Kommunalen Kredithilfe“. Eine Umsetzung dieses Vorhabens ist derzeit nicht erkennbar. Vielmehr verpflichtet das Land NRW per aktuellem Erlass diejenigen Stärkungspaktteilnehmer, die zum Ende des Stärkungspaktzeitraums bilanziell überschuldet sind, zur Erstellung eines Haushaltssanierungskonzepts gem. § 76 GO NRW. Dieses Haushaltsicherungskonzept bedarf der Prüfung und Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Die Genehmigung wird erteilt, wenn in allen Planjahren (Planjahr + 3 Folgejahre) in der Gesamtbetrachtung  ein positives Jahresergebnis dargestellt werden kann, welches zur Reduzierung der Überschuldung führt. Letztlich bedeutet das, dass die Stadt Herne aus eigener Kraft und ohne weitere externe finanzielle Unterstützung den rechtswidrigen Zustand der Überschuldung wird überwinden ssen. Gleiches gilt für den Abbau der Verschuldung.

 

 

3.3.             Gesetz zur Gewährung von Sonderhilfen an die am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden (Sonderhilfengesetz Stärkungspakt)

 

Im Jahr 2020 stellte das Land Nordrhein-Westfalen den am Stärkungspakt teilnehmenden 64 Gemeinden Sonderhilfen im Gesamtvolumen von 342 Mio.  aus Stärkungspaktrestmitteln zur Unterstützung des Haushaltsausgleichs im Zuge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zur Verfügung. Herne erhielt rd. 8,3 Mio. €.

 

Es handelte sich um eine einmalige Hilfsaktion. Für 2021 ist bislang nicht bekannt, dass eine ähnliche Maßnahme in Planung ist.

 

 

3.4.             Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

 

Das Gesetz wurde im Bundestag am 18.09.2020 und im abschließend im Bundesrat am 19.09.2020 beschlossen.

Wesentlicher Regelungsinhalt sind der Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden ausschließlich für 2020 in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder sowie eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, wonach der Kostenerstattungssatz des Bundes für Aufwendungen der Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende dauerhaft um 25 %-Punkte erhöht wird.

Herne konnte in 2020 hieraus rd. 15 Mio. € an Mehrerträgen generieren, davon allerdings nur enttäuschende 1,9 Mio. € als Kompensation für Gewerbesteuerausfälle (6,3 Mio. €).

 

r 2021 gibt es aktuell noch keine Planungen wie weiter auftretende Gewerbesteuerausfälle durch Bundes-/Landeshilfen ausgeglichen werden können.

 

Die Erhöhung des KdU-Kostenerstattungssatzes erfolgte dauerhaft ohne Befristung.

Ergänzend bleibt hier aber anzumerken, dass es sich bei dieser Maßnahme strenggenommen nicht um eine außerordentliche Coronahilfe handelt, auch wenn der Bund sie unter diesem Mantel so tituliert. Vielmehr erfüllt er endlich eine seit Jahren bestehende berechtigte Forderung der kommunalen Familie nach einer bedarfsgerechteren Finanzierung.

 

 

3.5.             Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021)

 

Hier hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens in 2020 Vorsorge für das Jahr 2021 getroffen.

 

Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor entsprechenden Einben im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wurde die Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 (GFG) über den insoweit unverändert bei 23 % gehaltenen Verbundanteilssatz einmalig aus Landesmitteln aufgestockt und auf 13,6 Mrd.  festgesetzt. Damit stehen den Kommunen im Jahr 2021 rd. 943 Mio.  mehr zur Verfügung als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall gewesen wäre. Der Aufstockungsbetrag wird allerdings als zinslose Kreditierung gewährt. Dieser Betrag soll in späteren Haushaltsjahren in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verbundsteuern aus dem Aufwuchs der kommunalen Finanzausgleichsmasse wieder dem Landeshaushalt zufließen. Einzelheiten hierzu gibt es bis dato nicht.

Der Herner Anteil am Aufstockungsbetrag beträgt rund 7,4 Mio. €.

 

 

3.6.             Kreditfinanzierung der Kommunen

 

Das Land NRW hat den Kommunen in 2020 auf Dauer mehr Freiheiten bei Kreditaufnahmen gegeben. Dazu hat es einen neuen Krediterlass veröffentlicht, welcher vorsieht, dass für den Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung Kommunen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren vorsehen können. Bislang lag die Grenze bei 10 Jahren. Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von zehn Jahren überschreiten, sind zuvor allerdings mit der zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen.

Es bleibt jedoch weiterhin abzuwarten, ob Banken solche Laufzeiten zu akzeptablen Konditionen anbieten werden.

 


Ausblick

 

Mit Fortschreiten der Impfkampagne bessert sich die Lage in Deutschland zusehends. Nach und nach wurden und werden die Restriktionen Stück für Stück gelockert. Das „alte“ Leben kommt für viele zurück; die besonders von der Pandemie betroffenen Teile der Wirtschaft wie Handel und Tourismus erhalten nunmehr endlich auch ihre Chance zur Regeneration.

r den städtischen Haushalt ist diese Entwicklung natürlich eindeutig positiv. Nur so besteht die Aussicht, dass Erträge und Aufwendungen wieder in das Gleichgewicht kommen, in dem es bis zum Ausbruch im Frühjahr 2020 gewesen war. Momentan sieht es aber, wie in der Planung 2021 bereits befürchtet, danach aus, dass der Weg bis dorthin noch sehr lange andauern wird. Die Besserung der städtischen Finanzsituation wird sich voraussichtlich deutlich abkoppeln vom Tempo der Erfolge im Zusammenhang mit der Überwindung der Pandemie und letztlich sehr viel langsamer verlaufen. Es besteht Anlass zur Sorge, dass das Ende der Pandemie zudem mit dem Beginn einer ungemütlichen Finanzierungsdebatte bzw. mpfen zwischen den staatlichen Ebenen einhergeht.

 

Erschwerend hinzu kommen zu diesen Aussichten die ohnehin nachteiligen und sich kaum bessernden Rahmenbedingungen für die Stadt Herne, die ein Gesunden des Haushalts zu einer schwierigen Herausforderung machen.

Ohne weitere externe Hilfen mit und ohne Coronabezug wird es Herne nicht gelingen auf andere Kommunen mit vorteilhafterem Umfeld aufzuschließen. Unerlässlich bleiben eine stärkere Beteiligung durch Bund und Land an der Finanzierung des Sozialhaushalts und das Finden einer Lösung für das Altschuldenproblem, das durch die entstandenen coronabedingten Haushaltsschäden noch zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat. Ohne neuen Rettungsschirm in 2021 ist das örtliche Gemeinwesen in Herne und auch anderen Kommunen ernsthaft in Gefahr!

Weiterhin wird eine zielgerichtete Förderung kommunaler Investitionen durch Bund und Land, insbesondere auf den Feldern Klimaschutz, Bildung und Digitalisierung erwartet.

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor       


Anlagen:
 

Keine