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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0516  

Betreff: Verstetigung der praxisintegrierten Ausbildung (piA) zur/zum Erzieher*in ab 2022 mit 14 Ausbildungsstellen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Bunde, Tabea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Vorberatung
26.05.2021 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

 

Nr.: 11

Bez.: Personalaufwendungen

 

2022:       46.600 €

2023:      135.300 €

2024:      191.300 €

2025:      224.000 €

 

2022:    - 189.300 €

2023:    -  451.500 €

2024:     - 917.000 €

2025:     - 917.000 €

 

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt ab 2022 die Verstetigung der praxisorientierten Ausbildung (piA) zur/zum Erzieher*in mit 14 Ausbildungsstellen.

 


Sachverhalt:
 

Ausgangslage:

 

Kita-Ausbau schreitet voran - Fachkräftemangel besteht fort

 

 

r das Kindergartenjahr 2021/2022 sind 5.300 Plätze in Kindertageseinrichtungen beim Landesjugendamt angemeldet worden, die sich auf 1.198 Plätze im u3-Bereich und 4.102 Plätze im ü3-Bereich verteilen. Es besteht darüber hinaus ein Ausbauerfordernis für weitere 428 u3-Plätze und 533 ü3-Plätze, um die für Herne als Ziel formulierten Versorgungsquoten zu erfüllen.

 

Im Rahmen der gesamtstädtischen Strategieplanung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze ist für die Jahre 2020 ff. der Bau von sieben weiteren Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft sowie Erweiterungen im Bestand geplant.

 

Demografisch bedingtem Fachkräfteverlust müssen Neueinstellungen folgen

 

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Beschäftigte u. a. vorzeitige Renteneintrittsmöglichkeiten und Altersteilzeiten gerne in Anspruch nehmen. Perspektivisch ist in den nächsten Jahren mit einem jährlichen rentenbedingten Austritt von rund zehn Beschäftigten zu rechnen.

 

Der Personalmangel für Herner Tageseinrichtungen ist spürbar

 

Die Zahl von Bewerbungen auf externe Stellenausschreibungen ist weiterhin rückläufig und macht die Fachpersonalakquise zunehmend schwieriger. Neue Einrichtungen wie z. B. die Kita Ingeborgstraße und die Kleine Kita Brunnenstraße konnten aus diesem Grunde den Betrieb noch nicht vollständig aufnehmen.

 

Die gleiche anhaltende Tendenz zeigt sich in den Bewerbungen auf Plätze zur Ableistung des Berufsanerkennungsjahres. Im Auswahlverfahren für 19 Praktikumsplätze in den städtischen Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 hatten sich 23 Bewerber*innen (incl. Ersatzbewerber*innen) als geeignet erwiesen, von denen lediglich 16 Bewerber*innen das Praktikumsplatzangebot tatsächlich angenommen haben. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 haben sich ebenfalls 23 Bewerber*innen (nunmehr für 20 Stellen) durchgesetzt.

 

Bewerberinnen und Bewerber haben die Träger-Wahl

 

Aufgrund der angespannten Fachkräftelage im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher haben die Bewerber*innen mittlerweile vielfältige Möglichkeit, unter den Angeboten mehrerer Träger einen Arbeits-/Praktikumsplatz auszuwählen. Die Situation wird sich ab 2025 mit dem geplanten Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz weiter verschärfen, wenn Träger von OGS und Kindertageseinrichtungen um das gleiche Personal konkurrieren.

 

Neues KiBiz sichert Qualitätsstandards und fördert Ausbildung

 

Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage der Einrichtungsträger mit drohenden Einrichtungsschließungen, Qualitätseinbußen durch Personalmangel und der Gefährdung des erforderlichen Ausbaus hat der Gesetzgeber das Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) novelliert.

 

Um auch zukünftig die Standards der Personalbemessung nach § 28 in Verbindung mit der Anlage zu § 33 Abs. 1 KiBiz erfüllen zu können und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung sicher zu stellen, setzt das am 01. August 2020 in Kraft getretene Gesetz einen wichtigen Akzent auf Maßnahmen zur attraktiven Gestaltung des Berufsfeldes und der Beschäftigungsbedingungen bereits mit Beginn der Ausbildung.

 

Zur Stärkung werden ausbildende Einrichtungen mit einer finanziellen Förderung unterstützt. Für Schüler und Schülerinnen im ersten Jahr der piA erhält das Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 8.000 (piA1-Zuschuss). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr beträgt der Zuschuss jeweils 4.000 € (piA2- / piA3-Zuschuss).

 

Durch die Bezuschussung von Fortbildungen im Bereich der Praxisanleitung, verbunden mit  einer großen Bereitschaft der Fachpersonals, sich zu qualifizieren, wird der Theorie-Praxis-Transfer für die Auszubildenden gesichert.

 

Die Bedeutung der praxisintegrierten Ausbildung wird hervorgehoben

 

§ 46 KiBiz regelt die Landesförderung der Qualifizierung. Absatz 2 hebt die Bedeutung der piA hervor. Qualifizierte Fachkräfte sind für eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung unerlässlich. Durch die Verzahnung von Praxis und Theorie stößt piA bei vielen jungen Menschen auf Zuspruch und gewinnt daher an Bedeutung.

 

Der Ausbildungsgang stellt sich darüber hinaus (auch für Quereinsteiger*innen) deutlich lukrativer dar, weil über den gesamten dreijährigen Ausbildungszeitraum ein Entgelt gem. § 8 TVAöD-Pflege gezahlt wird (1.140 € /1.202 /1.303 ).

 

 

 

ckblick:

 

Der Ausbildungsgang piA wurde erstmals 2018 im TVöD aufgenommen

 

Neben der klassischen Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erziehern*innen über den schulischen Teil an einem Berufskolleg und dem daran anschließenden Berufsanerkennungsjahr in einer entsprechenden Einrichtung ist 2018 alternativ im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege, TVAöD-Pflege) der dreijährige praxisintegrierte Ausbildungsgang zur/zum Erzieher*in verankert worden.

 

piA-Jahrgang der Stadt Herne 2020/2021 startete erstmals am 01.08.2020

 

In Zusammenarbeit mit dem Emschertal-Berufskolleg (EBK) der Stadt Herne ist ab dem Schuljahr 2020/2021 eine Klasse zur praxisintegrierten Ausbildung (piA) mit einer Stärke von 25 Schülern*innen eingerichtet worden. Von diesen 25 Stellen werden 3 von der AWO, 3 von der Lebenshilfe und 5 vom evangelischen Träger besetzt. Die verbleibenden 14 Stellen der praxisintegrierten Ausbildung fallen den Auszubildenden der Stadt Herne zu.

 

Mit einer ähnlichen Verteilung startet auch der Einstellungsjahrgang 2021 am EBK. Perspektivisch sehen die Kooperationspartner*innen der Stadt Herne die piA als stetigen Bestandteil ihrer Fachkräfteakquise.

 

piA gewinnt gegenüber der klassischen Ausbildung an Attraktivität

 

r den Ausbildungsstart am 01. August 2020 hatten sich 66 Interessierte beworben. Im Vergleich dazu lagen für das Berufsanerkennungsjahr nur 44 Bewerbungen vor. Für den Einstellungsjahrgang 2021 liegt das Verhältnis bei 71 (piA) zu 38 (BP). 

 

Die finanzielle Absicherung dieses Ausbildungsganges dürfte auch ein Grund für die Steigerung der Bewerbungszahlen darstellen.

 

Durch breiter gefächerte Veröffentlichungen, durch Vorstellung des Ausbildungsgangs auf Job-Börsen für junge Menschen und mittlerweile auch durch einen sich ausweitenden Austausch in den sozialen Medien ist zukünftig mit einem weiteren Ansteigen der Bewerbungszahlen zu rechnen.

 

 

Maßnahme/Lösungsvorschlag:

 

Maßnahme:

 

Personelle Ausstattung der Kita´s muss sichergestellt werden

 

Zur Sicherstellung der vorgeschriebenen personellen Ausstattung neuer und bestehender Einrichtungen in der Herner Kita-Landschaft und zur Kompensation des demografisch bedingtem Fachkräfteverlustes muss in den nächsten Jahren der Fachkräftenachwuchs sichergestellt und an der Fortschreibung der piA, flankierend zur klassischen Ausbildung, festgehalten werden. Nur so kann ein Fachkräftewachstum langfristig gesichert werden.

 

14 piA- Stellen sollen dauerhaft eingerichtet werden

 

Die Fortführung der piA ist als gesamtstädtische Verantwortung zu sehen. Die Kooperation mit den anderen Trägern trägt zur Deckung des Personalbedarfs und zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz bzw. einen Platz in einer OGS (ab 2025) in Herne bei.

Daher ist es erforderlich, neben dem Berufsanerkennungsjahr die praxisintegrierte Ausbildung ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 mit 14 Plätzen zu verstetigen.

 

Kooperationspartnerschaft ist bestätigt

 

Die Träger der Kindertageseinrichtungen in Herne haben die Bereitschaft signalisiert, sich jedes Jahr an der Ausbildungsinitiative zu beteiligen. Die Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen (AGTE) berät jedes Jahr über die Zusammensetzung der Klassen.  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stadt Herne trägt für einen Ausbildungsgang mit 14 Plätzen einen Eigenanteil von rund 693 Tsd. nach KGSt-Bericht 20/21

 

 

Der kommunale Eigenanteil je Ausbildungsplatz liegt bei 49.500 €

 

Die Kosten für einen Ausbildungsplatz (piA) liegen nach KGSt bei insgesamt 65.500 . Jeder Ausbildungsplatz wird durch das KiBiz mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 16.000 € bezuschusst. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 49.500 je Ausbildungsplatz.

 

Die bei den finanziellen Auswirkungen abgebildeten Personalaufwendungen, die sich aus der Verstetigung der piA ab 01.08.2022 und der Anpassung der piA ab dem 01.08.2021 ergeben, werden zunächst über das Fachbereichsbudget kompensiert.

 

Im Jahr 2023 wird das Fortschreiten der Umsetzung der gesamtstädtischen Strategieplanung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze und die Resonanz auf das piA-Angebot evaluiert, um den kontinuierlichen Bedarf an Nachwuchskräften sicher stellen zu können und um die Finanzierung dauerhaft einzuplanen. 

 

Die Verstetigung der praxisintegrierten Ausbildung (piA) zur/zum Erzieher* ist ein wichtiger Baustein zur Deckung des Personalbedarfs an Fach- und Ergänzungskräften in den städtischen Kindertageseinrichtungen und daher erforderlich.             

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Chudziak

Stadtrat

 

    


Anlagen:
 

Keine