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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0510  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der öffentlichen Einrichtung - Kindertageseinrichtung Am Weustenbusch 17/19 in Herne - von einer derzeit drei-Gruppen-Einrichtung auf eine sechs-Gruppen-Einrichtung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Heike Hütter, Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Bunde, Tabea
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2021 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3601

Bez.: Tagesbetreuung für Kinder

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte

 

 

Nr.: 11

Bez.: Personalaufwendungen

 

 

 

Nr.: 14

Bez.: bilanzielle Abschr.

 

 

 

Nr.: 20

Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

 

2021:                   0,00 €

2022:            8.932,00 €

2023:         21.436,00 €

2024:         21.436,00 €

 

2021:                   0,00 €

2022:      - 419.187,50 €

2023:     - 838.375,00

2024:     - 838.375,00 €

 

2021:                   0,00 €

2022:        - 33.800,00 €

2023:       - 33.800,00 €

2024:       - 33.800,00 €

 

2021:                   0,00 €

2022:          - 1.400,00 €

2023:         - 1.400,00 €

2024:         - 1.400,00 €

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.360132

Bez.: Container Kitas

Nr.: 8

Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen

 

Nr.: 9

Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

2021:    -1.900.000,00 €

 

 

 

2021:      - 200.000,00 €

                           


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende am 12.05.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Rickert beschließen gem. § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, die Änderung der öffentlichen Einrichtung - Kindertageseinrichtung Am Weustenbusch 17/19 in Herne - von einer drei-Gruppen-Einrichtung auf eine sechs-Gruppen-Einrichtung.     

                     


Sachverhalt:
 

Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt“.

 

Die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sowohl für den Bereich der unter dreijährigen als auch der über dreijährigen Kinder obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung.

 

Die Kindertageseinrichtung Am Weustenbusch 17/19 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem ist das Gebäude in sich schief und baulich sowie in Bezug auf die sanitären Anlagen stark renovierungsbedürftig. Im Sommer 2017 hat eine Begehung mit der Fachberatung des Landesjugendamtes stattgefunden. Zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis wurde dringend empfohlen, perspektivisch eine Gruppe zu schließen. Zurzeit wird die Einrichtung nur mit drei Gruppen und ausschließlich mit über dreijährige Kindern betrieben.

 

Der ehemalige Eigentümer des Gebäudes, das Evangelische Kinderheim, bei dem die Stadt Herne das Objekt zum Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung angemietet hat, war nicht bereit dieses Objekt umfangreich zu sanieren. Aufgrund des bevorstehenden Eigentümerwechsels, plant der neue Eigentümer das alte Gebäude abzureißen und ein neues Geude auf diesem Grundstück zu bauen, das die Stadt Herne erneut für die Nutzung als Kindertageseinrichtung anmieten wird. Die Fertigstellung ist für August 2022 avisiert.

 

Die Betreuung der Kita-Kinder muss weiterhin sichergestellt und eine störungsfreie Betreuungssituation während der Bauphase gewährleistet sein, so dass diese  r die Dauer der Ausführungsphase für den Neubau ausgelagert und in den noch zu beschaffenden Containermodulen (über einen Kauf der Container) untergebracht werden. Nach Abstimmung zwischen dem Fachbereich Immobilien und Wahlen und dem Fachbereich Stadtgrün wurde für die Auslagerung eine städtische Grundstücksfläche, Am Weustenbusch 18,   ausgesucht. Die Planung und Ausführung der Auslagerung erfolgt durch den Fachbereich Gebäudemanagement. Die Planungsarbeiten sind erst Ende April abgeschlossen worden. Der Bauantrag wurde bereits gestellt. Die Auslagerung wird im September /Oktober 2021erfolgen.

Aufgrund der vor kurzem abgeschlossenen Planung, der langen Lieferzeiten und kontinuierlich steigender Containerpreis (angekündigte Preissteigerung ab der 20. KW um ca. 30 % = Mehrkosten für die Beschaffung ca. 300.000 €) sowie des bevorstehenden Auslagerungszeitpunktes sind kurzfristige Beschlüsse, u. a. eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates, notwendig.

 

Die Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 in Höhe von 1,4 Mio €, davon 1,2 Mio €r die Auslagerung, eingeplant. Im Rahmen der zu ermittelnden Ausgaben ergibt sich eine Kostensteigerung um 700.000 € auf insgesamt 1,9 Mio €. Diese ergibt sich durch erforderliche Gründungsarbeiten auf dem Grundstück (Einbringen von betonierten Streifenfundamenten, ggf. bis zwei Meter Tiefe, um die Standsicherheit herzustellen), Austausch des Grundbodens und der Preissteigerung für die Anschaffung von Containern vom Jahr 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mehrausgaben werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit im investiven Bereich über das Fachbudget 42 kompensiert.

 

Mit der Änderung der Gruppenstruktur der städtischen Einrichtung  Am Weustenbusch können insgesamt 46 neue Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze und 16 ü3-Plätze, geschaffen werden. Durch die vorgeschriebene bedarfsgerechte Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und dem daraus erwachsenden Rechtsanspruch ist der Ausbau der Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Chudziak

Stadtrat

 

                            


Anlage:
 

Lageplan für die Auslagerung

Dringlichkeitsentscheidung

                           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lageplan - Auslagerungsstandort Am Weustenbusch (896 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Dringlichkeitsentscheidung 2021_0510 (91 KB)