|
|
Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung für Kinder | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Nr.: 11 Bez.: Personalaufwendungen
Nr.: 14 Bez.: bilanzielle Abschr.
Nr.: 20 Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
| 2021: 0,00 € 2022: 8.932,00 € 2023: 21.436,00 € 2024: 21.436,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 419.187,50 € 2023: - 838.375,00 € 2024: - 838.375,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 33.800,00 € 2023: - 33.800,00 € 2024: - 33.800,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 1.400,00 € 2023: - 1.400,00 € 2024: - 1.400,00 €
|
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360132 Bez.: Container Kitas | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | 2021: -1.900.000,00 €
2021: - 200.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne genehmigt folgende am 12.05.2021 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Herr Stadtverordneter Rickert beschließen gem. § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, die Änderung der öffentlichen Einrichtung - Kindertageseinrichtung Am Weustenbusch 17/19 in Herne - von einer drei-Gruppen-Einrichtung auf eine sechs-Gruppen-Einrichtung.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt“.
Die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sowohl für den Bereich der unter dreijährigen als auch der über dreijährigen Kinder obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung.
Die Kindertageseinrichtung Am Weustenbusch 17/19 befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem ist das Gebäude in sich schief und baulich sowie in Bezug auf die sanitären Anlagen stark renovierungsbedürftig. Im Sommer 2017 hat eine Begehung mit der Fachberatung des Landesjugendamtes stattgefunden. Zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis wurde dringend empfohlen, perspektivisch eine Gruppe zu schließen. Zurzeit wird die Einrichtung nur mit drei Gruppen und ausschließlich mit über dreijährige Kindern betrieben.
Der ehemalige Eigentümer des Gebäudes, das Evangelische Kinderheim, bei dem die Stadt Herne das Objekt zum Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung angemietet hat, war nicht bereit dieses Objekt umfangreich zu sanieren. Aufgrund des bevorstehenden Eigentümerwechsels, plant der neue Eigentümer das alte Gebäude abzureißen und ein neues Gebäude auf diesem Grundstück zu bauen, das die Stadt Herne erneut für die Nutzung als Kindertageseinrichtung anmieten wird. Die Fertigstellung ist für August 2022 avisiert.
Die Betreuung der Kita-Kinder muss weiterhin sichergestellt und eine störungsfreie Betreuungssituation während der Bauphase gewährleistet sein, so dass diese für die Dauer der Ausführungsphase für den Neubau ausgelagert und in den noch zu beschaffenden Containermodulen (über einen Kauf der Container) untergebracht werden. Nach Abstimmung zwischen dem Fachbereich Immobilien und Wahlen und dem Fachbereich Stadtgrün wurde für die Auslagerung eine städtische Grundstücksfläche, Am Weustenbusch 18, ausgesucht. Die Planung und Ausführung der Auslagerung erfolgt durch den Fachbereich Gebäudemanagement. Die Planungsarbeiten sind erst Ende April abgeschlossen worden. Der Bauantrag wurde bereits gestellt. Die Auslagerung wird im September /Oktober 2021erfolgen.
Aufgrund der vor kurzem abgeschlossenen Planung, der langen Lieferzeiten und kontinuierlich steigender Containerpreis (angekündigte Preissteigerung ab der 20. KW um ca. 30 % = Mehrkosten für die Beschaffung ca. 300.000 €) sowie des bevorstehenden Auslagerungszeitpunktes sind kurzfristige Beschlüsse, u. a. eine Dringlichkeitsentscheidung des Rates, notwendig.
Die Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 in Höhe von 1,4 Mio €, davon 1,2 Mio € für die Auslagerung, eingeplant. Im Rahmen der zu ermittelnden Ausgaben ergibt sich eine Kostensteigerung um 700.000 € auf insgesamt 1,9 Mio €. Diese ergibt sich durch erforderliche Gründungsarbeiten auf dem Grundstück (Einbringen von betonierten Streifenfundamenten, ggf. bis zwei Meter Tiefe, um die Standsicherheit herzustellen), Austausch des Grundbodens und der Preissteigerung für die Anschaffung von Containern vom Jahr 2020 bis zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mehrausgaben werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit im investiven Bereich über das Fachbudget 42 kompensiert.
Mit der Änderung der Gruppenstruktur der städtischen Einrichtung Am Weustenbusch können insgesamt 46 neue Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze und 16 ü3-Plätze, geschaffen werden. Durch die vorgeschriebene bedarfsgerechte Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und dem daraus erwachsenden Rechtsanspruch ist der Ausbau der Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlage:
Lageplan für die Auslagerung
Dringlichkeitsentscheidung
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Lageplan - Auslagerungsstandort Am Weustenbusch (896 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Dringlichkeitsentscheidung 2021_0510 (91 KB) |