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Vorlage - 2021/0489  

Betreff: Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW
- Anfrage Grüne-Fraktion -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Grüne Fraktion
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Leckscheid, Markus
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Anhörung
20.05.2021 
des Kultur- und Bildungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist angesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministerium komplett überarbeitet worden.

Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor.

Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften im Einzelnen.

Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Stattdessen wird das Benehmen auf eine Anhörung reduziert. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört.

Somit entfallen die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände und damit die Expertise der dort beschäftigten Denkmalpfleger*innen, Architekt*innen und Kunsthistoriker*innen. Das ist nicht gut für den Denkmalschutz und die Baukultur in NRW.

Dabei ist das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herangehensweise für gut befunden worden. Hier der Link zum Gutachten:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf

 

Die GRÜNE FRAKTION bittet Sie daher folgende Anfragen zu beantworten:

 

1. Kann die Verwaltung auch zukünftig ohne personelle Veränderungen die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen?

2. Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung, um die Aufgabe auch zukünftig sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwendiger Stellenanteil)?

3. Werden zukünftig weitere Qualifikationen zur Abdeckung aller Facetten des Denkmalschutzes zukünftig notwendig sein?

4. Rechnet die Verwaltung mit erhöhten Kosten für die zukünftigen Aufgaben in der Denkmalpflege?

5. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege?

6. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer:innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf die Stadt mit der Gesetzesnovelle?

7. Wie will die Verwaltung mögliche Konflikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals lösen?

8. Plant die Verwaltung, eine Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenvernde dazu abzugeben?

                          


Anlage:
 

Anfrageoriginal                           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2104Denkmalschutzgesetz NRW (246 KB)