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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP):
39 E: Levinstraße/Ewald-Dutschke-Straße nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.
Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht.
Sachverhalt:
Eine Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage wird im verfahrensbegleitenden Ausschuss /Sitzung vom 07.05.2021) in schriftlichen Verfahren beraten.
Alle für dieses Verfahren erforderlichen Beschlüsse sind nach Beschlussempfehlung durch den verfahrensbegleitenden Ausschuss durch gleich lautende Beschlüsse in den Räten der sechs beteiligten Städte übereinstimmend gefasst worden.
Der Erarbeitungsbeschluss für das vorgelegte Änderungsverfahren 39 E (Levinstraße/Ewald-Dutschke-Straße) des RFNP wurde von den Räten der Planungsgemeinschaft zwischen dem 24. September und dem 30. Oktober 2018 gefasst. Im Rahmen des Scopings wurde den Fachbehörden die Gelegenheit gegeben, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung zu äußern. Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 20. November bis 20. Dezember 2018 bzw. vom 03. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019 statt. Die öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum 22. Juni bis 25. Juni 2020 durch die Räte der Planungsge-meinschaft beschlossen. Die anschließende förmliche Beteiligung sowie die öffentliche Auslegung fand vom 17. August bis 17. September 2020 statt.
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt 6,3 ha und liegt im Stadtbezirk Gerschede. Es handelt sich um die Fläche einer Sportanlage mit drei Sportplätzen und einem Beachvolleyball-Feld. Im Norden und Süden des Gebietes befindet sich jeweils eine Grünanlage, welche z.T. als Kinderspielplatz genutzt wird.
Die sich auf der Fläche befindliche Sportanlage wird nicht mehr benötigt. Aufgrund rückläufiger Mitgliederzahlen der Sportvereine und fehlender Auslastung bestehen bei den Sport- und Bäderbetrieben Essen (SBE) Überlegungen, Sportanlagen und -plätze aufzugeben. Die zur Disposition stehenden Sportflächen sollen vermarktet werden, um mit dem Erlös die bestehenden Anlagen zu ertüchtigen. In Absprache mit den betroffenen Sportvereinen haben sich die Sport- und Bäderbetriebe dazu entschlossen, die Bezirkssportanlage Levinstraße aufzugeben, wobei durch Ertüchtigungsmaßnahmen an der Sportanlage Scheppmannskamp diese Maßnahme kompensiert wurde.
Es ist geplant, die Fläche zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Ein weiteres Ziel ist die Ermöglichung einer qualitativ hochwertigen öffentlichen Grünfläche. Maßstabsbedingt wird der gesamte Bereich zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Die beiden Grünflächen im Norden und Süden bleiben allerdings weiterhin bestehen und werden zukünftig Bestandteil des Freiflächenkonzepts des parallelen Bebauungsplanverfahrens. Die Einbeziehung in den Änderungsbereich erfolgt lediglich auf Grund der Plansystematik des RFNP (Darstellungsschwelle von 5 ha).
Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan wird der Änderungsbereich auf Regionalplanebene als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Auf Ebene des Flächennutzungsplans stellt der RFNP den Planbereich als „Grünfläche“ sowie „Sportanlage“ dar. Die Darstellung wird in „Wohnbaufläche / Allgemeiner Siedlungsbereich“ geändert. Da sich die geplante Nutzung nicht aus den Darstellungen des RFNP entwickeln lässt, muss der RFNP entsprechend geändert werden.
Im Verfahren wurde die Begründung aufgrund von Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange redaktionell fortentwickelt. Inhalte, die eine Änderung der Planung erfordert hätten, ergaben sich aufgrund der förmlichen Beteiligung nicht.
Weiteres Verfahren
Mit dem Aufstellungsbeschluss (entspricht nach LPlG dem abschließenden Planbeschluss) wird das RFNP- Änderungsverfahren beendet. Nach Beschlussfassung wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung den Einsendern der Stellungnahmen mitgeteilt.
Mit Veröffentlichung der erteilten Genehmigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte wird die Änderung des RFNP Ziel der Raumordnung bzw. wirksam.
Abwägungsmaterial
Zum Zeitpunkt des Planbeschlusses muss eine vollständige Erfassung, Bewertung und Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange erfolgen. Das Abwägungsmaterial umfasst deshalb jeweils sowohl die Anregungen und Einwendungen aus der vorgezogenen, frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, als auch die Anregungen, Einwendungen und Stellungnahmen der vorher genannten Stellen aus der förmlichen Beteiligung sowie die jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung dazu.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
- Plan, Begründung einschließlich Umweltbericht
- synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
- synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Synopse_Fruehz_TOEB_39 (292 KB) | |||
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2 | öffentlich | Synopse_Foerml_TOEB_39 (163 KB) | |||
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3 | öffentlich | Steckbrief_abschl_Beschl_39 (523 KB) | |||
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4 | öffentlich | Erstausfertigung_Plankarte_39 (237 KB) | |||
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5 | öffentlich | Begrdg_abschl_Beschl_39 (603 KB) | |||
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6 | öffentlich | Aenderungsplan_Plankarte_39 (1049 KB) |