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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung für Kinder | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Nr.: 11 Bez.: Personalaufwendungen
Nr.: 14 Bez.: bilanzielle Abschreibung
Nr.: 20 Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 2021: 0,00 € 2022: 9.300,00 € 2023: 9.300,00 € 2024: 9.300,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 181.200,00 € 2023: - 181.200,00 € 2024: - 181.200,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 9.900,00 € 2023: - 9.900,00 € 2024: - 9.900,00 €
2021: 0,00 € 2022: - 400,00 € 2023: - 400,00 € 2024: - 400,00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360126 Bez.: Kita Pantrings Hof | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichem AV | 2021: - 514.200,00 €
2021: - 70.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
- Baum Nr. 13, Eschenahorn, Stammumfang 113 cm
- Baum Nr. 15, Eschenahorn, Stummumfang 123 cm
- Baum Nr. 19, Rosskastanie, Stammumfang 130 cm
Der Baum Nr. 17 ist ein Birnbaum mit einem Stammumfang von 47 cm. Er ist somit nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt.
Der Baumbestand wird durch insgesamt sechs Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen nach Abschluss der Baumaßnahme.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt“.
Die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung sowohl für den Bereich der unter dreijährigen als auch der über dreijährigen Kinder obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung.
Aufgrund der lagetypischen Gegebenheiten befindet sich die Kita Pantrings Hof in einem deutlich abgegrenzten und in sich geschlossenen Wohnbereich, der diese vom übrigen Stadtbezirk Sodingen abtrennt. Damit kann eine unmittelbare Versorgungssituation für diesen Wohnbereich ermittelt werden. Aktuell leben in diesem Bereich 61 Kinder unter drei Jahren und 83 Kinder über drei Jahren. Demgegenüber steht ein Platzangebot von 16 u3- sowie 60 ü3-Plätzen. Unter Zugrundelegung der Zielquoten von 42 % für den u3-Bereich und 100 % für den ü3-Bereich liegt der Fehlbedarf in diesem Wohnbereich derzeit bei 33 Plätzen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Wohnbereich lässt sich festhalten, dass diese starken Veränderungen unterworfen sind. Für den u3-Bereich lassen sich seit dem Jahr 2017 wieder kontinuierlich rückläufige Zahlen feststellen. Im ü3-Bereich nehmen die Kinderzahlen hingegen seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zu. Zum Stichtag 31.12.2021 wird prognostisch mit insgesamt 83 über Dreijährigen ein Höchststand zu verzeichnen sein.
In der Vergangenheit wurde die Einrichtungsstruktur entsprechend der veränderten Betreuungsbedarfe und der Veränderungen bei den Kinderzahlen mehrfach angepasst. Zuletzt war im Jahr 2009/2010 geplant, einen Anbau mit Wickel- und Schlafraum am bestehenden Gebäude zu errichten. Entsprechende Pläne sind vom damaligen Gebäudemanagement Herne gefertigt worden. Leider ließ sich die Baumaßnahme aufgrund der Beschaffenheit des Bodens nicht durchführen. In der Folge wurde geprüft, ob die im Souterrain vorhandenen Räumlichkeiten, in denen aktuell der Jugendtreff der Falken untergebracht ist, für die Kindertagesbetreuung hergerichtet werden könnten. Nach der Besichtigung der Räumlichkeiten musste die Umsetzung des Vorhabens verworfen werden, da diese Räumlichkeiten für die Kindertagesbetreuung gemäß den durch das Landes-jugendamt vorgegebenen Raumstandards nicht geeignet sind.
Vor diesem Hintergrund wurde 2019/2020 der politische Auftrag aus dem Ausschuss Kinder, Jugend und Familie aufgegriffen, den aktuellen Nachfragen nach einem Kita-Platz mit der Aufstellung von Kita-Containern zu begegnen. Hierfür wurde der Standort Pantrings Hof ausgewählt. Ein konventioneller Anbau an diesem Standort konnte nicht umgesetzt werden und angesichts der aktuellen Fehlbedarfe sollte das Vorhaben zeitnah realisiert werden.
Die Planung für eine zeitnahe Umsetzung erfolgte bereits Anfang 2020. Dabei wurde durch den Fachbereich Gebäudemanagement ein Lösungsvorschlag (jetzige I. Variante) erarbeitet, der bei der Verwaltung Zuspruch fand. Für die Umsetzung der Maßnahme müssten allerdings geschützte Bäume gefällt werden. Für die notwendige Fällung von insgesamt vier Bäumen, davon drei geschützte Bäume, hat die Bezirksvertretung Sodingen die erforderliche Beschlussfassung im Rahmen eines Ortstermins am 15.05.2020 abgelehnt und der Verwaltung eine Ausarbeitung von Alternativvorschlägen auferlegt.
Mit der erneuten Planung durch den Fachbereich Gebäudemanagement, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtgrün, wurden zusätzlich zu der I. Variante drei weitere Varianten ausgearbeitet. Planungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 160 - Pantrings Hof. Der Bebauungsplan setzt für das Vorhaben eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung – Kindergarten - fest. Laut Stellungnahme des Fachbereichs Bauordnung (FB 54) überschreiten die Varianten die Baugrenzen, so dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer entsprechenden Befreiung gemäß BauGB NRW zugestimmt werden muss. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der noch zu beantragenden Baugenehmigung und beträgt bei den Containermodulen fünf Jahre. Diese kann um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Bei der Entscheidungsfindung wurden verschiedene Aspekte betrachtet:
Nach Abwägung der o.g. Aspekte und Einbeziehung der fachlichen Expertisen der Fachbereiche Gebäudemanagement, Stadtgrün und Kinder-Jugend-Familie ist in der Stadtverwaltung die Entscheidung für die I. Variante bestätigt worden. Die Erschließung und die Anlieferung der Containermodule stellen den geringsten Aufwand dar. Auch der Aufwand für die Umgestaltung im Außenbereich ist geringer als bei den Alternativvarianten und beeinträchtigt nicht so stark die Spielflächen der Kinder. Die relativ kurze Anbindung zum Bestandsgebäude über eine Zugangsüberdachung verursacht keine Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe des Personals sowie die schnelle Versorgung der Kinder. Die geprüften, alternativen Varianten kommen somit mit Blick auf Effektivität und Effizienz nicht in Frage. Eine Übersicht der Pro und Contra Argumente der vier Varianten ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund der Platzierung des Baukörpers steht bei allen Varianten die Baumfällung von mind. zwei geschützten Bäumen im Fokus. Die Ausnahme enthält die I. Variante. Für die Umsetzung dieser Variante ist die Entfernung von drei geschützten Bäumen gemäß des im Beschlussvorschlag Nr. 3 benannten geschützten Baumbestandes erforderlich. Davon weist ein Baum einen altersbedingten Vitalitätsverlust auf, so dass die Lebenserwartung sehr begrenzt ist. Die Baumentfernung ist aus öffentlichem Interesse zur Realisierung der Maßnahme dringend erforderlich.
Die Ausgaben für die Umsetzung der Maßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 eingeplant, so dass eine Kompensierung nicht erforderlich ist.
Mit der Erweiterung der Kita Pantrings Hof können insgesamt 20 neue Betreuungsplätze, davon vier u3-Plätze und sechzehn ü3-Plätze, geschaffen werden. Durch die vorgeschriebene bedarfsgerechte Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und dem daraus erwachsenden Rechtsanspruch ist der Ausbau der Kinderbetreuung eine Pflichtaufgabe. Mit der Umsetzung der Maßnahme kann der derzeitige Fehlbedarf von 33 Plätzen auf 13 Plätze reduziert werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Burbulla
Stadtrat
Anlagen:
Anlage - Lösungsvorschläge Aufstellung: Pro-Contra- Kita Pantrings Hof
Lageplan - Varianten
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage - Lösungsvorschläge- Aufstellung Pro-Contra- Kita Pantrings Hof-II (13 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Lageplan - Varianten (1377 KB) |