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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt begrüßt den Vorschlag, den Welterbeantrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ zu unterstützen und ist mit der Gebietsauswahl und den Elementen im Stadtgebiet einverstanden.
Sachverhalt:
Anlass:
Im Rahmen der in der Kultusministerkonferenz (KMK) vereinbarten Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste (Tentativliste) für das UNESCO-Weltkulturerbe hat das Land Nordrhein-Westfalen im Herbst 2012 der KMK die Kandidatur der „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ vorschlagen.
Die Projektleitung seitens NRW hat die Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur in Dortmund inne. Am 14.01.2021 hat diese dem MHKBG die Bewerbung „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Landes NRW zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe eingereicht.
Wunsch des MHKBG ist es, dass alle an der Gebietskulisse für das Welterbe beteiligte Kommunen, die die Bewerbung unterstützen, dies durch einen Ratsbeschluss verbindlich bestätigen. Dieser Ratsbeschluss soll hiermit eingeholt werden.
Welterbe und Gebietskulisse:
Den außergewöhnlichen universellen Wert (OUV) stellt die industrielle Kulturlandschaft des Ruhrgebiets dar, weil sie Zeugnis für die einschneidende Epoche der großmaßstäblichen Schwerindustrie in Kontinentaleuropa zwischen den Jahren 1850 bis 1950 ist. Im Antrag wird der Zeitraum für das normierende Gebiet von den 1780er bis heute erweitert. Vor allem der Einsatz industrieller Technologien und Infrastrukturen steht beispielhaft für die Weltengemeinschaft. Ebenso veranschaulichen die baulichen Komponenten wie Zeugnisse der Schwerindustrie sowie das umfangreiche vernetzte Transportsystem, welches auf dem Wasser, der Straße und vor allem der Bahn entstanden ist, den außergewöhnlichen Wert.
Die Industriedenkmalpflegestiftung hat eine Gebietsauswahl vorgeschlagen. Für die Stadt Herne sind folgende Objekte enthalten:
- Emscher Hauptlauf,
- Absturzbauwerk Ostbach,
- Emscher Deich Dannekamp,
- Köln Mindener Bahn,
- Emschertalbahn,
- Zechenbahn Hibernia,
- Erzbahntrasse,
- Zechenbahnen GBAG,
- Rhein-Herne-Kanal,
- Polder Emscherbruch,
- Grünzug D (zentraler Bereich)
- sowie die Siedlung Teutoburgia
Stellungnahme:
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag zu begrüßen. Es gibt absehbar keine negativen Auswirkungen im Hinblick auf derzeitige Planungen der Stadtentwicklung, zumal die zu wahrenden Attribute des vorgeschlagenen Welterbe-Guts explizit Entwicklungsmöglichkeiten offen lassen. Im Gegenteil, die Verwaltung sieht in dem möglichen späteren Welterbe-Status der 12 Elemente für die Stadt Herne einen positiven Effekt für die touristische Vermarktung und Stärkung der Identitätsstiftung.
Bereits heute erfährt die überregional bedeutsame Siedlung Teutoburgia viel Aufmerksamkeit. Sie ist über eine Denkmalbereichssatzung sowie einen Bebauungsplan und eine Gestaltungssatzung umfangreich für die Zukunft gesichert. Der Status als Welterbe kann hier das positive Bild in der Öffentlichkeit nochmals stärken.
Die übrigen, im Wesentlichen verkehrlichen, wasserwirtschaftlichen und landschaftlichen Elemente sind im Zuge des Strukturwandels teilweise bereits zu touristischen Orten bzw. Orten der Freizeitgestaltung weiterentwickelt, etwa die Emscher, Erzbahntrasse oder der Rhein-Herne-Kanal. Auch hier kann ein Welterbe-Status eine Stärkung der Qualitäten herausarbeiten und diese als lebenswerte Orte im Bewusstsein der Bevölkerung verankern helfen.
Weiteres Vorgehen:
Als Grundlage für eine verbindliche Zusage zur Teilnahme am Welterbeantrag wird hiermit ein Beschluss durch die Politik eingeholt.
Anschließend können zu den einzelnen Vorschlägen der Welterbe-Gebiete Stellungnahmen im Detail und ggf. Änderungsvorschläge erfolgen. Beispielsweise erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Gebietsabgrenzung für die Siedlung Teutoburgia an die Geltungsbereiche von Bebauungsplan und Denkmalbereichssatzung anzugleichen. Auch wird das Absturzbauwerk Ostbach in den nächsten Jahren durch die Emschergenossenschaft zurückgebaut. Voraussetzung für den Rückbau des Absturzbauwerkes ist die vorherige Umsetzung der "Ökologischen Verbesserung“ mit der Überleitung zum Sodinger Bach. Das Absturzbauwerk sollte demnach aus der Gebietsauswahl wieder herausgenommen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 03 Ausführungen zum Welterbe-Projekt (vollständige finale Fassung) (3461 KB) | |||
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2 | öffentlich | 20200820_Vorschlag_Gebietsauswahl_Herne_Auszug_Karten (5008 KB) |