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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0304  

Betreff: Anfrage: Fahrradzone Gartenstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
25.03.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
Betrachtet man den gesamten Verkehrsraum des sog. Gartenstadt-Quartiers“ in Eickel, ist die Aussage zulässig, dass es sich bei diesem Quartier um ein reines Wohngebiet handelt. Es gibt dort nicht eine einzige Gaststätte, Tankstelle oder irgendwelche Geschäfte zur Deckung des  glichen Bedarfs. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es nach dem Ziel einer neuen und klimafreundlichen Mobilität ausreichend sein dürfte, dass sich in diesem Bereich nur die dortigen Anwohner und berechtigte Besucher mit einem Kraftfahrzeug bewegen sollten.

Einige der dortigen Anwohner haben sich darüber beschwert, dass immer mehr Fahrzeuge die Straßen der Gartenstadt als Abkürzungsstrecke  („Schleichwege“) benutzen. Dies geschieht hauptsächlich, um die Fahrstrecke von Eickel in Richtung  Holsterhauser  Str. (FR Herne) oder aus Bochum  kommend in Richtung Wanne schneller zu erreichen bzw. die Wegstrecke zu verkürzen.

Von daher erscheint es denkbar, einmal zu prüfen, ob man nicht den gesamten Bereich des Gartenstadt-Quartiers“   zu einer Fahrradzone mit dem Zusatz Anlieger frei“ einrichten könnte. Eine Fahrradzone schließt nicht aus, dass weitere Ausnahmen (z.B. Zufahrt zu den dortigen Kleingärten) zulässig sind, die jedoch streng geprüft werden sollten.

Eine Fahrradzone erscheint auch unter einem anderen Aspekt sinnvoll, da in der Gartenstadt bereits heute eine der Voraussetzungen für eine Fahrradzone , nämlich eine Vorfahrtsregelung rechts vor links gegeben ist.

Ein weiterer Aspekt, der für die Einrichtung einer Fahrradzone  sprechen könnte ist, dass die für eine Fahrradzone geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bereits heuter das Gartenstadt-Quartier“  in Form einer 30 km/h-Zone angeordnet ist.

 

Ich bitte um Beantwortung  folgender Fragen:

 

  1. Was spricht dafür/dagegen, den Bereich des Gartenstadt-Quartiers“ komplett als Fahrradzone einzurichten?

 

  1. Bisher haben die Länder bereits die Möglichkeit, verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen zeitlich und örtlich begrenzt zu erproben. Die Durchführung solcher Verkehrsversuche wurde durch StVO-Novelle vereinfacht. Sieht die Verwaltung irgendwelche rechtlichen Einwände/Hinweise, die gegen einen Erprobungslauf von 6 oder 12 Monaten sprechen könnten?

 

    


Anlagen:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anfrage BVE 250321 Fahrradzone Gartenstadt (41 KB) PDF-Dokument (66 KB)