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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0303  

Betreff: Anfrage: Geänderte Verkehrsbeschilderung - Rondell Dahlien-/Veilchenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gdanietz, Thimo
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel
25.03.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Eickel am 25.03.2021.

 

In der Gartenstadt verbindet ein Rondell die Straßen Dahlienweg und Veilchenweg. Seit einer gefühlten Ewigkeit (ca. 40 Jahre) galt an diesem Rondell die Verkehrsführung, dass es an drei Einfahrten keine vorgeschriebene Fahrtrichtung gab. Dass es in bzw. an dem Rondell zu Unfällen bzw. Beschwerden gekommen ist, ist der Bezirksvertretung bis heute nicht bekannt geworden.

Seit ungefähr 3 4 Monaten ist nun eine geänderte Verkehrsführung durch neue Verkehrsschilder angeordnet worden. Für alle vier Fahrtrichtungen in Richtung Rondell gilt nunmehr eine vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts. Dies wird durch das Verkehrszeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) angeordnet. Diese neue Verkehrsführung führt insbesondere für das Befahren des Dahlienweg aus Richtung Königstr. sowie des Veilchenweg aus Richtung Narzissenweg zu einer Verschlechterung, da man zum Teil um das ganze Rondell fahren muss. Dies wird dadurch erschwert, dass im Rondell-Inneren in einem Bereich ständig Fahrzeuge geparkt sind, wodurch der Fahrstreifen sehr verengt wird.

Eine solche Verkehrsführung ist nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer als gefahrenträchtig zu bezeichnen und erscheint von daher nicht plausibel.

Befährt man den Dahlienweg aus Richtung Tulpenweg steht seitlich und im Rondell jeweils ein Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt). Diese beiden Verkehrszeichen sind nach der aktuellen Beschilderung entbehrlich, weil es schon durch die neue Beschilderung verboten ist, das Rondell in diese Richtung zu befahren.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie viele Unfälle haben sich dort in den Jahren 2020, 2019, und 2018 ereignet?
  2. Wie viele konkrete Bürgerbeschwerden liegen für diesen Bereich aus den Jahren 2020, 2019 und 2018 vor?
  3. Falls weder Unfälle noch Beschwerden vorliegen bitte ich um Darlegung der Gründe für die neue Beschilderung.
  4. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die VZ 267 nunmehr gegenstandslos sind und entfernt werden können? Wenn nein, warum nicht?

 

    


Anlagen:
 

Original der Anfrage   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verkehrsführung Gartenstadt - SPD (41 KB) PDF-Dokument (49 KB)