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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0247  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 268, - wewole Langforthstraße -,
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Information ohne Beratung
24.03.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:
 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 268, - wewole Langforthstraße -, umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1623 und die südliche Grenze des Flurstücks 136 (Flur 6, Gemarkung Horsthausen), im Osten durch die östliche Grenze der Flurstücke 1622, 905, 1396 und 1516 (Flur 6, Gemarkung Horsthausen), im Süden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Schachtstraße und im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Langforth-straße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

B. Planungsanlass und erfordernis


Die wewole STIFTUNG plant auf ihrem Stammgelände an der Langforthstraße in Herne-Horsthausen umfassende Modernisierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 30 bis 35 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Im Fokus stehen dabei die Erhöhung der Funktionalität durch die Erneuerung einiger der vorhandenen Gebäude (Wohn- und Verwaltungsgebäude, KiTa, Werkstätten etc.) und die Errichtung eines Parkhauses zur Lösung der Parkraumproblematik vor Ort sowie die Öffnung des Betriebsgeländes und seine Vernetzung mit dem Quartier Elpeshof.

 

Die Langforthstraße ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch einen hohen Zu- und Abfahrtsverkehr der Mitarbeitenden geprägt. Ferner bestehen für Fußngerinnen und Fußnger durch die Verkehrsflüsse auf der Schachtstraße bei Bewegungen zwischen den Häusern der Einrichtung Risiken. Durch die geplante Umstrukturierung kann ohne geeignete Maßnahmen eine Verstärkung der Verkehrsproblematik auftreten, daher werden Langforth- und Schachtstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen.

 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan
Nr. 268 wewole Langforthstraße aufgestellt werden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Das Plangebiet soll durch die Umstrukturierung für Menschen mit Behinderungen zu einem lebendigen, offenen und gleichberechtigten Ort in der Stadt Herne werden und sich räumlich und funktionell mit dem Quartier Elpeshof und dem angrenzenden Neubaugebiet Jürgens Hof vernetzen. Auf der Langforthstraße als auch auf der Schachtstraße sollen die Verkehrsflüsse reguliert, Risiken für Fußngerinnen und Fußnger minimiert werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Parkmöglichkeiten im Quartier geschaffen werden.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Die Wohnnutzung im Plangebiet soll reduziert und modernisiert werden. Für eine Stärkung der Inklusion soll die derzeit im Plangebiet angesiedelte Wohnnutzung zum Teil über das Stadtgebiet Hernes verteilt werden. Die so frei werdenden Flächen sollen zum einen der Erweiterung der Arbeitsfunktion im Plangebiet (Modernisierung und Erweiterung der Werkstätten und Verwaltungsgebäude), zum anderen der Verzahnung mit dem Quartier Elpeshof und der Öffnung des Standortes zum Rhein-Herne-Kanal dienen. Zu diesem Zwecke sollen neben der Festsetzung von u.a. Art und Maß der baulichen Nutzung auch qualitätvolle Grün- und Freiflächen im Plangebiet gesichert werden. Außerdem sollen die Voraussetzungen für einen Neubau der KiTa an städtebaulich prägnanter Stelle im Quartier geschaffen werden.

 

Langforth- und Schachtstraße sollen verkehrlich an die neuen Anforderungen angepasst werden. Außerdem soll ein Parkhaus mit ca. 150 Stellplätzen im nördlichen Bereich des Plangebiets errichtet werden, in dem für Angestellte als auch für Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers Stellplätze zur Verfügung gestellt werden sollen. Hierfür wird im nördlichen Bereich des Plangebiets durch die wewole STIFTUNG eine Fläche von rund
300 m² von der Emschergenossenschaft angekauft.

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 12.08.2020 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Daher sind in der heutigen Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans öffentlich darzulegen. Den Bürgern wird der aktuelle Planungsstand vorgestellt und Gelegenheit zur Äerung und Erörterung gegeben.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist vorgesehen, den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

           


Anlagen:
 

1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans

3. Masterplan wewole

 

Hinweis:

Die Anlage 2 ist in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden Gremien und des beschließenden Gremiums digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

           

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Lage im Stadtgebiet (806 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersicht räumlicher Geltungsbereich (503 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Masterplan - wewole (536 KB)