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Sachverhalt:
Zur weiteren Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Herne hat die Verwaltung ein Bewertungstool zur Beurteilung der Klimafolgenanpassung in Planverfahren in Zusammenarbeit mit dem Büro KPlan erarbeitet. Die Vorgehensweise und das dazugehörige Handbuch werden vorgestellt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Herne hat in der Sitzung am 26. Nov. 2019 das Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Herne beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass in der Stadt zukünftig die Berücksichtigung von Erfordernissen der Klimaanpassung und die Integration von Maßnahmen verbindlich in allen Projekten, Planungen und Vorhaben sowohl städtischer und externer Art als auch solche, die im Rahmen von Routineaufgaben durchgeführt werden, erfolgen soll. Dazu sind die im Rahmen des Klimafolgenanpassungskonzeptes zu erarbeitenden Checklisten als Prüfraster für das Maß der Anpassung an den Klimawandel bei öffentlichen und privaten Planungs- und Bauprojekte anzuwenden.
In § 1 Abs. 5 BauGB sind die allgemeinen Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung definiert. Die Klimaanpassung ist explizit in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB benannt: Demnach sollen die Bauleitpläne einen Beitrag dazu leisten, die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Mit der in § 1a Abs. 5 BauGB eingeführten Klimaschutzklausel wird der in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB formulierte Auftrag weiter konkretisiert. Die Gemeinde hat die Belange der Klimaanpassung ausdrücklich in der Abwägung zu berücksichtigen.
Die Stadt Herne hat mit dem seit 2019 vorliegenden Klimafolgenanpassungskonzept die notwendige Bewertungsgrundlage für die Klimafolgenanpassung geschaffen. Herausforderung und Aufgabe ist es, die Erkenntnisse aus dem Klimafolgenanpassungskonzept in die kommunalen Planungsabläufe zu integrieren. In Zusammenarbeit mit dem externen Planungsbüro wurden deshalb die in dem Ratsbeschluss genannten Checklisten erarbeitet und
in einer ersten Erprobungsphase evaluiert. Das Büro hat zudem ein Handbuch erstellt, um eine einheitliche und -soweit möglich- objektivierte Anwendung bei der Bewertung der Klimafolgenanpassung zu ermöglichen. Durch die festgelegten Bewertungskriterien wird so eine nachvollziehbare Beurteilung von Planvorhaben möglich.
Kommunale Beschlüsse zur Berücksichtigung des Klimafolgenanpassungskonzeptes und gesetzliche Grundlagen (BauGB) erfordern die fachliche Prüfung von einerseits möglicher Auswirkungen des Klimawandels auf Vorhaben und Pläne und andererseits die Überprüfung der Auswirkungen von Vorhaben und Plänen auf die Anpassungskapazitäten an die Folgen des Klimawandels. In der formalen Planung ist die Prüfung von Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und die Anfälligkeit der Planung gegenüber den Folgen des Klimawandels Teil der Umweltprüfung. Mit dem Checklisten für kommunale Planvorhaben zur Anwendung des Klimafolgenanpassungskonzeptes in der Stadt Herne wird ein Werkzeug bereitgestellt, mit dem diese Aufgaben transparent und weitgehend objektiv erfüllt werden können.
Die Bewertung der Klimafolgenanpassung erfolgt in vier Schritten:
Schritt 1: Flächenbewertung zur Priorisierung des Handlungsbedarfs
Zunächst ist eine Überprüfung der Lage der betroffenen Fläche im Herner Stadtgebiet notwendig. Eine möglicherweise vorhandene Belastung durch Hitze und/ oder Überflutung bei Extremniederschlägen muss bei weiteren Schritten im Planungsverfahren mitberücksichtigt werden. In diesem Schritt wird überprüft, welche klimatischen Konfliktpotenziale vorhanden sind.
Schritt 2: Vorhabenbewertung zur Priorisierung des Handlungsbedarfs
Durch diese Checkliste wird eine Überprüfung der Größenordnung der Anfälligkeit des Planvorhabens auf die Klimawandelfolgen geprüft.
Schritt 3: Maßnahmenumsetzung
Für das Planungsvorhaben muss eine Zusammenstellung notwendiger und sinnvoller Anpassungsmaßnahmen entsprechend der klimatischen Belastung gemacht werden.
Schritt 4: Bewertung des „Klimafolgenangepasstheit“ des Vorhabens
Im letzten Schritt wird beurteilt, in welchem Maß das Planvorhaben an die Folgen des Klimawandels angepasst ist.
Die einzelnen Schritte des Prüfrasters sind anhand von Checklisten in einer Excel-Tabelle umgesetzt. Hinter jedem Einzelschritt steht ein Tabellenblatt mit einer Checkliste, die vom Bearbeiter auszufüllen ist. Die Punkte aus den Checklisten werden automatisch in das übergeordnete Prüfraster übertragen und addiert. Daraus ergibt sich die abschließende Beurteilung der Klimaangepasstheit eines Planvorhabens. Dabei können die negativen Punkte aus den Checklisten zur Flächen- und Vorhabenbewertung durch positive Punkte aus den Umsetzungen von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in dem Planvorhaben ausgeglichen werden.
Die Ergebnisdarstellung erfolgt in einer Farbskala „KlimaanpassungsAmpel Herne“. Im Weiteren ist vorgesehen, das Bewertungstool für die Anwendung in Baugenehmigungsverfahren weiterzuentwickeln.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Anlage folgt im Gremienzug