Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0199  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungs-gemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss Änderungsverfahren 47 HER (General Blumenthal / ITW ) in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Rogge, Joerg-Peter
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
11.03.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel
25.03.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
Rat der Stadt
27.04.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 


Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Erarbeitung der folgenden Änderung zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens: 47 HER (General Blumenthal / ITW Herne)


Sachverhalt:
 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss RFNP berät eine Beschlussempfehlung im Sinne dieser Vorlage auf seiner Sitzung am 05.03.2021.

 

Der RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach öffentlicher Bekanntmachung am 03. Mai 2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr.

 

Das Rechtsinstrument des RFNP ist in der Neufassung des LPlG vom 16. März 2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG NRW aber eine Überleitungsvorschrift geschaffen, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNP- Änderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte seit dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplans Ruhr am 06. Juli 2018 eine Einvernehmensherstellung mit dem RVR. Diese wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.

 

 

 

 

 

Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, endet gemäß § 39 Abs. 4 LPlG NRW die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder bei entsprechenden Beschlüssen der Räte als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 BauGB fort. Diese Beschlüsse wurden im Juni/Juli 2013 in allen RFNP- Städten gefasst.

 

Von insgesamt 41 eingeleiteten Änderungsverfahren zum RFNP sind bislang 23 Änderungen wirksam geworden. Die mit dieser Vorlage angesprochenen Änderungsverfahren betrifft einen Bereich der Stadt Herne.

 

47 HER (General Blumenthal / ITW Herne)

 

Der Änderungsbereich liegt im Herner Stadtteil Wanne-Süd im Stadtbezirk Eickel und umfasst einen Bereich von ca. 26,8 ha. Es handelt sich um die brach liegende Fläche des ehemaligen Bergwerks Blumenthal XI (2001 stillgelegt) und des ehemaligen Kraftwerks Shamrock (2013 stillgelegt). Der Bereich wird im Osten von der Bielefelder Straße, im Südwesten von der Kastanienallee und im Norden von Gleisen des kommunalen Eisenbahnunternehmens WHE begrenzt. Angrenzend befindet sich im Norden das Betriebsgelände des Eisenbahntechnik-Unternehmens Stadler. Der Bereich liegt in zentraler Lage der Stadt Herne sowie der Region. Die Nähe zum Hauptbahnhof Wanne-Eickel und zur Bundesstraße 226 ist gegeben, eine Anbindung ist herzustellen.

 

Der größte Teil der Fläche ist der ungenutzte Teil des ehemaligen Bergwerks (ca. 22,3 ha). Im Süden befinden sich auf ca. 2,4 ha das ehemalige Kraftwerk sowie auf knapp 3 ha ein Heizwerk, das zur Fernwärmeversorgung in Spitzenzeiten dient.

 

Im wirksamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) wird die Fläche überwiegend als Gewerbliche Baufläche / GIB (Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen), in einem Streifen von West nach Ost als Grünfläche / AFAB (Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich) und in einem kleinen Teil im Osten als Wohnbaufläche / ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) dargestellt bzw. regionalplanerisch festgelegt.

 

Auf dieser größten zusammenhängenden Flächenreserve der Stadt Herne wird unter dem Projekttitel „International Technology World Herne“ eine gewerbliche Entwicklung mit technologischem Schwerpunkt geplant. Das Nutzungsspektrum umfasst die Bereiche Hochschule, Forschung und Entwicklung, Handwerk, Büronutzung, Kongress, Boarding, Hotel und Gastronomie. Der Rat der Stadt Herne hat am 23.06.2020 einen Grundsatzbeschluss zu der Entwicklungsabsicht gefasst.

 

Die vorliegende RFNP-Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das zunftig vorgesehene Nutzungsspektrum schaffen. Das Änderungserfordernis ergibt sich insbesondere aus der Überplanung der im wirksamen RFNP dargestellten Grünfläche. Am Planungsziel einer gewerblichen Nutzung mit hohem Grünanteil wird ausdrücklich festgehalten, die geplanten Grünanteile sind aber in der Maßstäblichkeit des RFNP nicht sinnvoll darstellbar. Die Gesamtfläche soll auf bauleitplanerischer Ebene darum künftig als Sonderbaufläche / Sondergebiet für spezifische gewerbliche Nutzungen und für Hochschule, Bildung, Forschung dargestellt und regionalplanerisch gleichzeitig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASBz) festgelegt werden. Die bisherige Darstellung / Festlegung des überwiegenden Teils des Änderungsbereichs als Gewerbliche Baufläche / Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) entspricht nicht dem nunmehr geplanten wohnvertglichen gewerblichen Nutzungsspektrum.

 

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung ist dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.

 

 

 

 

Das sogenannte Scoping (gemäß § 12 Abs. 4 LPlG NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sowie § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im Zeitraum Mai/Juni 2021 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.

 

Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Auslegungsbeschluss. Dem Auslegungsbeschluss folgen die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats und die landesplanungsrechtlich erforderliche Erörterung der Anregungen mit den Behörden. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungs- bzw. Aufstellungsbeschluss) bedarf die Änderung zum RFNP der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

Anlagen

 

-                      Vorentwurf Änderungsplan

-                      Vorentwurf Begründung

 

 

 

 

            


       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 47HER_Aenderungsplan_Plankarte_Vorentw (629 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 47HER_Begrdg_Vorentwurf (477 KB)