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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0108  

Betreff: Bürgerantrag für die Aussetzung über die Entscheidung von Bauleitplänen während der Corona Pandemie für das Jahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Sammetinger, 3016
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung
05.05.2021 
des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Sicherheit und Ordnung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Am 21. Januar 2021 ging bei der Stadt Herne ein Bürgerantrag für die Aussetzung über die Entscheidung von Bauleitplänen während der Corona Pandemie für das Jahr 2021 ein (s. Anlage 1). Die Antragstellerin begründet ihren Antrag damit, dass in Zeiten der Pandemie eine reale Bürgerbeteiligung nicht umsetzbar sei. Die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen führten zu einem fehlenden Austausch der Bürger*innen untereinander und die Teilhabe an Ausschusssitzungen sei erschwert. Darüber hinaus wird die Beteiligungspraxis in Herne auch außerhalb der von der Pandemie geprägten Zeit kritisiert und die Bedeutung stadtplanerischer Maßnahmen auch in Hinblick auf Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheitsschutz betont.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die (verbindliche) Bauleitplanung zählt zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen so-bald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Allein aus diesem Grund ist eine Entscheidungsaussetzung über die Bauleitpläne auch vor dem Hintergrund der Pandemie für das Jahr 2021 nicht möglich und auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Um zu gewährleisten, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie be-sondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können, hat der Gesetzgeber im Mai 2020 das Plansicherstellungsgesetz beschlossen. Die Stadt Herne be-achtet bei der Durchführung ihrer Bauleitplanverfahren dabei selbstverständlich die durch das Gesetz den Gemeinden zur Verfügung gestellten formwahrenden Alternativen für Ver-fahrensschritte.

 

Darüber hinaus zählt es zur gängigen Beteiligungspraxis für Bauleitplanverfahren in Herne, den Bürger*innen verschiedene Möglichkeiten zur Einsicht der Planunterlagen und Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB steht es den Bürger*innen offen, an der jeweiligen Sitzung der Be-zirksvertretung teilzunehmen, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Herne oder im Technischen Rathaus einzusehen sowie in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit den zuständigen Sachbearbeitenden die Planung zu erörtern. Wie üblich besteht hier die Möglichkeit auch nach Ablauf der formellen zweiwöchigen Frist mit Stellungnahmen und An-regungen zur Planung auf die Mitarbeitenden der Stadt Herne zuzukommen. Auch im Rah-men der öffentlichen Auslegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB besteht die Möglichkeit, eines per-sönlichen Gesprächs mit den Mitarbeitenden der Verwaltung zur Erörterung der Planung. Dem erschwerten Zugang zu den ausliegenden Planunterlagen aufgrund der pandemiebe-dingten Schließung des Technischen Rathauses für die Öffentlichkeit wird unter Gesichts-punkten des Infektionsschutzes dadurch Rechnung getragen, als dass eine Einsicht der Un-terlagen ohne vorherige Terminabsprache möglich ist. Zur Einsicht der Planunterlagen wäh-rend der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Mo.-Do. 08:00 bis 16:00 Uhr und Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr) wird der Zugang zum Technischen Rathaus sichergestellt. Zusätzlich sind auch für diesen Verfahrensschritt die Planunterlagen auf der städtischen Homepage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

 

Mit Blick auf die von der Antragstellerin hervorgehobene Bedeutung von Bauleitplanverfahren für Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheitsschutz kann hinzugefügt werden, dass diese Belange Berücksichtigung in allen Bauleitplanverfahren der Stadt Herne finden. Nicht selten sind genau diese Belange explizite Bestandteile der Zielsetzung aktueller Bauleitplanverfahren in Herne. Eine Aussetzung über die Entscheidung von Bauleitplänen für das Jahr 2021 würde diesen wichtigen Themen damit nicht Rechnung tragen, sondern ihre Umsetzung und Verbesserung lediglich verzögern.

 

Insgesamt legt die Stadt Herne großen Wert darauf, die Bürger*innen in ihre stadtplaneri-schen Tätigkeiten u.a. in Form von Bauleitplanverfahren einzubeziehen und legt ein beson-deres Augenmerk darauf, dies auch in den eingeschränkten Zeiten der Corona Pandemie aufrechtzuerhalten. Die Möglichkeit zur Beteiligung an Bauleitplanverfahren durch Bür-ger*innen bleibt damit jederzeit gewahrt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Anlagen:
 

1. Bürgereingabe für die Aussetzung über die Entscheidung von Bauleitplänen während der Corona Pandemie für das Jahr 2021 samt Anlagen                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BuergerantragAussetzungBauleitplanverfahren (5425 KB)