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Sachverhalt:
Für
das Wanit-Gelände im Wanner Norden wurde 1995 ein städtebaulicher Vertrag
zwischen dem Grundstückseigentümer und den Städten Herne und Gelsenkirchen
geschlossen.
Gegenstand
des Vertrages war die städtebauliche Neuordnung des Grundstückes. In dem
Vertrag verpflichtet sich der Grundstückseigentümer u.a. zu folgenden
Maßnahmen:
Sollten
die Verpflichtungen nach Ablauf der Fristen durch den Eigentümer nicht erfüllt
sein, so ist eine Konventionalstrafe in Höhe der nichterbrachten Leistung
vertraglich vereinbart.
Die
Verwaltung soll in der Sitzung über die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen
berichten und die Ausschussmitglieder sollen die Gelegenheit erhalten, die
aktuelle Situation zu diskutieren.