|
|
Sachverhalt:
Das so genannte Emschersystem, das sich seit der Gründung
der Emschergenossenschaft (EG) im Jahre 1904 durch den umfangreichen
Umbau der Gewässer und der Abwasseranlagen im Emschereinzugsgebiet entwickelt
hat, steht vor einer tief greifenden Veränderung.
Die noch Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts im
Emschereinzugsgebiet auftretenden Krankheiten wie Malaria, Typhus und Ruhr
waren damals auf die Abflussstörungen der Gewässer und damit des Abwassers
zurückzuführen. Diese waren durch die eingetretenen Bergsenkungen verursacht
worden. Der damals sehr moderne Entwurf zur Beseitigung dieser Missstände,
nämlich Verlegung und Begradigung der Gewässervorfluter, Sammlung der Abwässer
vor Ort und deren offener Abtransport durch die Gewässer hin zu großen,
zentralen Kläranlagen ermöglichte eine hygienische und betriebssichere
Wasserwirtschaft. Dieser offene Abwassertransport konnte bei weiteren
Bergsenkungen durch Eindeichungen und Anhebung der Gewässersohle leicht wieder
hergestellt werden. Dies ist nun aus heutiger Sicht, unter den Aspekten
Städtebau, Hygiene und Ökologie nicht mehr hinnehmbar und, da die Bergsenkungen
abgeklungen sind, auch nicht mehr erforderlich.
Die seit Jahren laufenden Planungen und Aktivitäten zum
Emscherumbau (Bau von parallelen Abwasserkanälen und nachfolgend die naturnahe
Umgestaltung des Gewässers) konzentrieren sich in den nächsten Jahren auf die
Oberläufe der Nebengewässer. Der erste so hergestellte Abschnitt des Ostbaches
auf Herner Stadtgebiet sei nur als Beispiel genannt. Weitere Abschnitte
befinden sich jetzt in der Planung und so ist auch der zukünftige Emscherlauf
zurzeit Gegenstand der Planungen bzgl. Abwassertransport und Gewässerumbau.
Je weiter allerdings die Unterläufe der Gewässer und die
Emscher selbst betrachtet werden müssen, um so mehr müssen Aspekte wie
Sicherstellung des Hochwasserabflusses, das Schaffen einer künstlichen
Grundwasservorflut und die städtebauliche Einbindung des neuen Gewässers in
Siedlungskerne mit den vielfältigsten Nutzungsvorstellungen Berücksichtigung
finden.
Die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die im
Wasserhaushaltsgesetz und demnächst im novellierten Landeswassergesetz
umgesetzt sind bzw. umgesetzt werden, besagen, dass für die Gewässer ein guter
ökologischer Zustand und für das Grundwasser ein gutes ökologisches Potenzial
herzustellen ist. Schon heute zeigt sich allerdings, dass diese strikten
Vorgaben schwerlich erreichbar sein werden, da auch die umgebauten Gewässer
weiterhin dem Hochwasserschutz dienen und eingedeicht bleiben müssen. Sie
müssen bei geringen Trockenwassermengen relativ große Hochwassermengen
abführen, die zusätzlich noch sehr schnell ansteigen werden (ausgeprägte
Hochwasserspitzen). Für einen Rückbau der begradigten Gewässer stehen heute in
den dicht besiedelten Gebieten entsprechende Flächen nicht mehr zur Verfügung.
Eine Vorflut des Grundwassers wird in vielen Fällen nur
künstlich aufrecht erhalten werden können,
wobei dieses aufgrund von Altlasten und anderen Faktoren auch
flächendeckend in der Qualität beeinflusst ist.
Die Abwassersammler der Emschergenossenschaft werden
zukünftig nicht alle Schmutz- und Regenwassermengen, die über die städtischen
Mischwasserkanalisationen abgeführt werden, aufnehmen und zu den
Zentralkläranlagen transportieren. Über das Kanalsystem wird nur noch maximal
die doppelte Wassermenge, wie sie bei trockenem Wetter in den Kanal fließt, zur
Kläranlage transportiert. Man spricht auch vom "doppelten
Trockenwetterabfluss". Bei stärkeren Regenereignissen wird der über diesem
"doppelten Trockenwetterabfluss" liegende Anteil an Mischwasser mit
Hilfe von Regenwasserbehandlungsanlagen als stark verdünntes Abwasser in das
Gewässer abgegeben.
Da der Umbau des Emschersystems nicht allein auf die Emscher
und ihre Nebenläufe auswirkt, sollen im Folgenden die verschiedenen Ebenen des
wasserwirtschaftlichen Vorhabens kurz dargestellt werden und der derzeitige
Sachstand beschrieben werden. Eine
detaillierte Vorstellung (Berichte, Beschlussvorlagen) der einzelnen Projekte
wird sich in den nächsten Sitzungen der Gremien der Stadt Herne anschließen.
Sachstand der einzelnen Projekte:
Masterplan Emscher Landschaftspark
Der Entwurf zum „Masterplan Emscher Landschaftspark 2010“
wurde Mitte 2004 in den bürgerschaftlichen Gremien vorgestellt. Der Rat der Stadt
hat in der Sitzung am 13.07.2004 (Vorlage im Ausschuss für Umwetlschutz am
02.07.2004) beschlossen, an der Vorbereitung einer regionalen und
interkommunalen Verabredung eines Parkkonsens als politische Plattform für die
Weiterentwicklung des Emscher-Landschaftsparks in den kommenden 15 Jahren
mitzuwirken und die Verwaltung beauftragt, die zur weiteren Entwicklung einer
beschlussfähigen Endfassung notwendigen Schritte einzuleiten.
Zurzeit wird unter Federführung der Projekt Ruhr GmbH die
Endfassung des Masterplanes erarbeitet, die Veröffentlichung ist für den Sommer
2005 vorgesehen.
Um die Planungen zum Umbau der Emscher mit den bereits
laufenden Planungen und langfristigen Vorstellungen u. a. der Kommunen und des
RVR abzustimmen und auszurichten hat die EG einen sog. Masterplan
emscher:zukunft erstellt.
Unter dem Motto "Ein Fluss lebt auf" hat die
Emschergenossenschaft unter Beteiligung namhafter Planungsbüros und in Abstimmung
mit den beteiligten Kommunen ein Planwerk erstellt, welches von der
Emscherquelle bis zur Rheinmündung als herausragendes strukturpolitisches Instrument
acht Leitthesen als Planungsgrundsätze verknüpft:
Der Masterplan emscher:zukunft ist bzw. wird mit dem
Masterplan Emscherlandschaftspark abgestimmt.
Der erste Entwurf ist von der EG Anfang des Jahres erstellt
worden. Eine Vorlage dazu ist in einer der nächsten Sitzungen geplant.
Die Emschergenossenschaft hat einen so genannten
Hochwasseraktionsplan Emscher in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (MUNLV) für die Emscher erarbeitet. Dabei werden
100-jährige, 200-jährige und extreme Hochwasserereignisse berechnet und deren
Auswirkungen wie das Überfluten der Deiche simuliert. Ebenso werden
Deichbruch-Szenarien dargestellt.
Der Hochwasseraktionsplan zeigt für das Herner Stadtgebiet,
dass zumindest in den simulierten, extremen Schadensereignissen die
Poldergebiete des Wanner Nordens betroffen sind. Die Endfassung des Planes ist
der Verwaltung kürzlich zugegangen und wird zurzeit noch ausgewertet, eine
Berichterstattung wird sich daran anschließen. Die Ergebnisse des
Hochwasseraktionsplanes werden demnächst auch auf der Homepage der
Emschergenossenschaft [www.eglv.de] abrufbar sein.
emscher:kanal
Für den Bau des parallel zur Emscher geplanten
Abwassersammlers, genannt emscher:kanal bereitet die EG zurzeit den
Genehmigungsantrag vor. Die EG macht dabei von einer Sonderregelung im
Landeswassergesetz Gebrauch, nach der für diese Abwasseranlage kein einfaches
Verfahren, sondern ein Planfeststellungsverfahren beantragt werden soll. Erste
Planungsentwürfe befinden sich derzeit in der Detailabstimmung mit den
einzelnen Kommunen. In dem dann von der zuständigen Bezirksregierung Münster
durchzuführenden Planverfahren werden ab Sommer 2005 die Träger öffentlicher
Belange – und damit auch die Stadt Herne – und die Öffentlichkeit beteiligt.
Die technische Lösung des teilweise auch auf Herner
Stadtgebiet geplanten Kanals weicht dabei in vielen Fällen vom Betrieb eines
normalen Abwasserrohres ab. Der Kanal wird in größeren Tiefen (bis zu ca. 50 m
unter der Geländeoberfläche) liegen und ist bis nach Gelsenkirchen nur als
Ein-Rohr-System geplant. Kanalschächte werden nur ca. alle 600 m angeordnet.
Dadurch sind Wartungs- und Reparaturarbeiten sehr starken Einschränkungen
unterworfen und lange im Voraus zu planen. Deshalb soll gleichzeitig eine
parallele zweite Trasse planfestgestellt werden, die bei einem evtl. Ersatz des
gebauten Kanales erstellt werden könnte. Für den Fall, dass z. B. bei
Reparaturen der Kanal nur zeitweise außer Betrieb genommen werden soll, muss
dass Abwasser von einem Schacht oberirdisch über dann kurzfristig zu
erstellende Leitungen zum nächsten Schacht übergepumpt werden. Dieser
Trassenverlauf wird ebenfalls Bestandteil der Planfeststellung.
Umgestaltung der städtischen und EMSCHERGENOSSENSCHAFT-lichen
Nebenläufe in Herne
(Parallelsammler, Regenrückhaltung, Gewässerumbau):
Der Umbau der Emscher-Nebenläufe wird sich nicht nur auf die
Gewässertrassen und deren Einbindung in die Landschaft auswirken. Insbesondere
dort, wo die Gewässer als Schmutzwassersammler mehr oder weniger Bestandteil
der städtischen Kanalisation geworden sind, hat der Bau von neuen
Schmutzwasserkanälen direkt Einfluss auf das städt. Kanalnetz in den jeweiligen
Einzugsgebieten. Der Zentral-Abwasserplan der Stadt Herne, der im Wesentlichen
aus den 60er Jahren stammt, muss deshalb in den nächsten Jahren überarbeitet werden. Entsprechende
Überarbeitungen einzelner Einzugsgebiete sollen jeweils parallel zu den
Umbauplanungen der Gewässer beauftragt werden.
Einzugsgebiet des Landwehrbaches
Für den Umbau des Landwehrbachsystems (Bau neuer paralleler
Abwasserkanäle und nachfolgende Umgestaltung des Gewässers) laufen seitens der
EG im Bereich der Stadt Castrop-Rauxel die Planungen. Für die Maßnahmen auf
Herner Stadtgebiet liegen bzgl. der Kanalbaus vorerst nur Planungsvorentwürfe
vor.
Für die städtischen Gewässer, die dem Landwehrbach zulaufen
(z.B. Börniger Bach, Sodinger Bach mit Ruhmbach und Langelohbach) muss erst ein
Entflechtungskonzept erarbeitet werden. Gerade im Stadtzentrum von Sodingen
stehen keine frei überplanbare Gewässertrassen zur Verfügung. Ein
entsprechender Ingenieurauftrag wird zurzeit vom Fachbereich Tiefbau vorbereitet,
nachdem von der Bezirksregierung Arnsberg ein Zuwendungsbescheid zur Förderung
der Planungskosten erteilt wurde.
Ostbach/Westbach
Die Entflechtung des Abwassernetzes ist durch den Bau eines
Parallelsammlers durch die EG bis zur Schillerstraße abgeschlossen. Der
ökologische Umbau des Gewässers ist durch die Stadt Herne von der Bochumer
Stadtgrenze bis zum Teich an der Gysenbergstraße abgeschlossen. Der von der
Stadt genehmigte Gewässerumbau von der Sodinger Straße bis kurz vor die Schillerstraße
wird derzeit von der EG vorbereitet.
Für den weiteren Verlauf des Ostbaches durch den
Siedlungsbereich von Herne Mitte gibt es Planungsvorstellungen seitens der EG,
die die Schaffung eines neuen Gewässerbettes einschließlich der Offenlegung in Teilbereichen
vorsieht. Ein konkreter Planungsstand ist allerdings noch nicht erreicht
worden. Auch sind die für den Bau eines parallelen Schmutzwassersammlers
einschließlich der Regenwasserbehandlungsanlagen notwendigen hydraulischen
Berechnungen noch nicht abgeschlossen. Sowohl beim sog. Niederschlags-Abfluss-Modell und den Schmutzfrachtberechnungen
müssen seitens der EG und der beauftragten Ingenieur-Büros zusätzliche
Betrachtungen angestellt werden, um abgesicherte fachtechnische Aussagen
tätigen zu können.
Schmiedesbach
Der Mittellauf des Schmiedesbaches ist auf dem
Hibernia-Gelände durch die Erstellung der sog. Gracht im Wesentlichen
hergestellt. Bei der zurzeit laufenden Geländeherrichtung werden u. a.
Restarbeiten am Gewässer sowie das Regenwasserentwässerungsnetz erstellt.
Für den vom Flottmanngelände bzw. aus dem Bereich
Erlenweg/Eichenweg geplanten Zulaufgraben ist die Vergabe der
Ingenieurleistungen erfolgt, mit dem Ziel, die Genehmigungsplanung bis zum
nächsten Jahr fertig zu stellen.
Beim Emschergenossenschaftlichen Abschnitt von der
Rottbruchstraße bis zur Emscher werden von der EG die Abwasseranlagen geplant.
Eine Veränderung der Gewässertrasse ist hier jedoch nur sehr eingeschränkt
möglich.
Für den derzeit verrohrten, städtischen Abschnitt des
Schmiedesbaches vom Hiberniagelände bis zur Rottbruchstraße gibt es
Überlegungen, eine neue Gewässertrasse weiter östlich zu erstellen. Dadurch
wäre eine teilweise offene Wasserführung möglich. Derzeit laufen auch in
Verbindung mit der EG verschiedene Vorplanungen.
Hauptkanal Wanne
Beim Hauptkanal Wanne gibt es zurzeit noch keine konkreten
Planungen.
Dorneburger Mühlenbach
Im Jahr 1997 hat die Emschergenossenschaft einen Antrag zur
Planfeststellung zur ökologischen Verbesserung des Dorneburger Mühlenbaches von
der Stadtgrenze Bochum bis zur Langekampstraße bei der Stadt Herne eingereicht.
Die Genehmigungsunterlagen berücksichtigten die geplante
Einleitung von Niederschlagswasser von bis zu 13.000 l / s am Entlastungsbauwerks
des Stauraumkanals oberhalb der Kurhausstraße. Diese Abschlagsmenge stieß auf
erhebliche Bedenken seitens der Unteren Wasserbehörde Herne wie auch des
Staatlichen Umweltamtes Hagen sowie der Bezirksregierung Arnsberg. Da die
mögliche Abschlagsmenge einen entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des
Gewässerbettes hat, muss vor dem Umbau des Gewässerbettes diese Frage geklärt
sein. Trotz der Beteiligung unterschiedlicher Hochschulen wurden aber bisher
keine neuen plausiblen hydraulischen Berechnungen vorgelegt. Damit ist auch das
Thema einer möglichen zusätzlichen Rückhaltung im Bereich der
Kleingartenanlagen nicht abschließend entschieden.
Im Jahre 2001 wurde der Antrag auf Planfeststellung deshalb
von der EG zurückgezogen und ein Antrag zur Plangenehmigung der ökologischen
Verbesserung nur bis Höhe Eintrachtstraße eingereicht. Nach Durchführung einer
Umwelterheblichkeitsprüfung wurde durch die Untere Wasserbehörde Herne im
Oktober 2004 die Plangenehmigung zur ökologischen Verbesserung des beantragten
Gewässerabschnittes – Stadtgrenze Bochum bis oberhalb Eintrachtstraße –
erteilt.
Die Genehmigung konnte erteilt werden, weil in dem
beantragten Gewässerabschnitt derzeit keine zusätzlichen Abwassereinleitungen
mehr stattfinden. Die an der Bochumer Stadtgrenze übernommene Wassermenge wird
nur durchgeleitet. Damit stellt die vorgelegte hydraulische Berechnung aus 1997
eine „worst case" Betrachtung dar und begründete daher nach Auffassung der
Unteren Wasserbehörde keine Ablehnung der eingereichten Unterlagen in der
Sache.
Es ist davon auszugehen, dass im Spätherbst mit der
Baumaßnahme zur ökologischen Verbesserung des Gewässerbettes begonnen wird.
Derzeit erfolgt der Bau des letzten Abschnittes für den
Parallelsammler bis zum Hüller Bach. Die Planungen der EG für einen neuen
Gewässerdurchlass unter dem Bahnhof Wanne und für den Gewässerumbau bis zum
Hüller Bach laufen zwar, sind aber aufgrund der nicht geklärten Gewässerhydraulik
nicht abgeschlossen.
Hüller Bach
Derzeit laufen auch die Planungen für die ökologische
Verbesserung des Hüller Baches, dem größten Nebenfluss der Emscher, von Bochum
aus bis zur Mündung in Gelsenkirchen.
Genehmigungsplanungen für den Parallelsammler wurden bisher nicht eingereicht.
Für den nachfolgenden Gewässerumbau gibt es bisher erste
Vereinbarungen über die zulässige kritische Sohlschubspannung (= Kraft des
Wassers die zu einer Bewegung und Transport des verwendeten Bodenmaterials im
Gewässer führt). Dieser Parameter hat wesentlichen Einfluss auf den gesamten Ausbau
des Systems hinsichtlich der erforderlichen Rückhaltung, wie auch der maximalen
Wassermengen im gewählten Gewässerprofil.
Bau neuer Düker unter dem Rhein-Herne Kanal
Die Abschnitte der Nebenläufe der Emscher, die in großer
Tiefenlage unter dem Rhein-Herne-Kanal geführt werden (sog. Düker), müssen in
den nächsten Jahren von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) aufgrund
des hohen Alters der Bauwerke ersetzt werden. Die WSV bereitet derzeit die
Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsunterlagen vor. Die Verfahren führt
dann die Stadt Herne als untere Wasserbehörde durch. Insbesondere im Falle des
Schmiedesbach-Dükers hat es bereits mehrere Gespräche der Verwaltung mit der
WSV gegeben, da es dort aufgrund der Enge zwischen WHE-Eisenbahn- und Hertener
Straßenbrücke und anderer Zwangspunkte zu starken Beeinträchtigungen für das
angepachtete Gelände des Kanu-Vereins kommen wird.
Grundwasserbewirtschaftung
Bei den Umbauplanungen für die Oberflächengewässer ist auch
das Fremdwasserproblem im Kanalnetz stärker zu berücksichtigen. Aufgrund der
durch Bergsenkungen gestörten Grundwasservorflut ist in großen Teilen der Stadt
kein direkter Zufluss von Grundwasser in die Oberflächengewässer mehr möglich.
Das Grundwasser wird zurzeit an vielen Stellen - vielfach durch Eigeninitiative
von Betroffenen (Stichwort „nasse Keller“) – gezielt abgeführt, kann aber
mangels anderer Möglichkeiten hier nur in das Schmutzwassernetz eingeleitet
werden. Auch werden durch defekte Kanäle größere Mengen Grundwasser bereits
abgeführt. Dieser Zustand ist, auch wenn er den Verwaltungen bekannt ist,
selten rechtlich bzw. gebührenrechtlich geregelt. Wird Grundwasser in größeren
Mengen im Kanalnetz abgeführt, erhöht sich die Menge an klärpflichtigem Abwasser,
die Behandlungskosten steigen und im Gegenzug verringert sich die Trockenwassermenge
der Oberflächengewässer.
Die EG, die aufgrund des Emschergenossenschafts-Gesetzes die
Aufgabe hat, die Grundwasservorflut in ehemaligen Bergsenkungsgebieten zu regeln,
hat dazu bisher keine flächendeckenden Maßnahmen ergriffen.
Auf einem Workshop hat die EG im letzten Jahr einen ersten
Vorschlag unterbreitet, wie ein großräumiges Grundwassermanagement organisiert
werden könnte. Danach würde sie Anlagen zur Übernahme von Grundwasser bauen, an
denen die Städte oder auch Private die Möglichkeit hätten, getrennt geführtes
Grundwasser abzuleiten. Es ist aber noch völlig ungeklärt, ob eine solche
Aufgabenteilung bei der Grundwasserhaltung rechtlich und gebührenrechtlich möglich
und dann von den zu erwartenden Kosten finanzierbar ist.
Strategisches Handlungskonzept Hüller Bach / Dorneburger Mühlenbach
Auf Initiative der Stadt Herne und mit Förderung des MURL
wurde im Rahmen des oben genannten Strategischen Handlungskonzeptes modellhaft
ein Entwässerungskonzept durch die Emschergenossenschaft entwickelt.
Mit dem Projekt sollen im Einzugsgebiet des Hüller
Baches/Dorneburger Mühlenbachs grundlegende wasserwirtschaftliche Fragen
beantwortet und konkrete Handlungsansätze gefunden werden.
Mit dem Umbau des Hüller Bachs und seiner Nebenläufe ist die
Aufwertung der Bäche durch die ökologische Verbesserung bei einer möglichst
hohen Gewässergüte geplant. Die generelle Zielsetzung ist die Wiederherstellung
des guten Gewässerzustands im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Mit dem Projekt konnten modellhaft grundlegende
wasserwirtschaftliche Fragen beantwortet und konkrete Handlungsansätze gefunden
werden, insbesondere über
Als Fazit kann für das Projekt festgehalten werden,
Um solche neuartigen Vorflutsysteme modellhaft erproben zu
können, hat die Emschergenossenschaft entsprechende Zuwendungsanträge an das
MUNLV gestellt. Eine Förderung wurde in Aussicht gestellt.
Regenwassermanagement
Zukunftsvertrag Regenwasser
Die EG möchte mit allen Kommunen in ihrem Einzugsgebiet
Verträge abschließen, nach denen in einem Zeitraum von 15 Jahren 15 Prozent der
versiegelten Flächen vom Schmutzwassernetz abgekoppelt werden sollen.
Als Basis sollen die 1996 vorhandenen versiegelten Flächen
herangezogen werden. Die EG möchte mit der Reduzierung der Abwassermengen
dadurch Geld sparen, dass kleinere Schmutzwassersammler und kleinere Regenrückhalte-Einrichtungen
gebaut werden können und bei der Umgestaltung der Emscher und der Nebenläufe
kleinere Hochwassermengen zu bewältigen wären.
Die Verwaltung sieht es als grundsätzlich sinnvoll an, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Da aber die versiegelten Flächenanteile für den Stand 1996 bisher nicht ausreichend detailliert vorliegen und auch der Anteil der seit 1996 bereits abgekoppelten, vormals versiegelten Flächen, sich bisher nicht exakt festlegen lässt, ist eine Prognose, mit welchem Mitteleinsatz weitere Maßnahmen umsetzbar sein werden schwierig und zurzeit wenig belastbar. Deshalb hat die Verwaltung der EG einen Übergangszeitraum von mehreren Jahren vorgeschlagen. Erst danach ließe sich einigermaßen verlässlich eine langfristige Prognose abgeben. In dieser Zeit ist es erforderlich, dass bei der Stadtverwaltung ein Abkoppelungs- oder Anschlussflächenkataster mit hinreichender Genauigkeit und Aussagekraft aufgebaut wird.
Mittlerweile hat die EG der Stadt Herne einen neuen, stark
überarbeiteten Vertragsentwurf zugeleitet, der erneut fachlich und rechtlich
geprüft werden muss.
Es ist beabsichtigt, die endgültige Fassung Mitte des Jahres
2005 den bürgerschaftlichen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)