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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 5202 Bez.: Denkmalschutz und Denkmalpflege | Nr.: 13/16 Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen/ Sonstige ordentliche Aufwen- dungen | 20.000 € jährlich |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Herne, 1. Änderung.
Sachverhalt:
Seit dem 23.05.2016 besteht das Herner Bündnis für Wohnen. Auf der Grundlage des Handlungskonzepts Wohnen wurden Handlungsfelder und strategische Ziele formuliert, um die Weiterentwicklung des Wohnstandorts Herne zielgerichtet voran zu treiben. Im Fokus steht dabei u.a. die Stärkung städtebaulicher und architektonischer Qualitäten. In konkreten Zielvereinbarungen wurden Maßnahmen beschrieben, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Das Bündnis für Wohnen wurde dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 13.09.2016 vorgestellt.
Eine der getroffenen Zielvereinbarungen ist die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zur Beratung von Bauwilligen/Investoren bei stadtgestalterisch bedeutsamen Bauvorhaben durch die Stadt.
Mit Beschluss vom 30.05.2017 durch den Rat der Stadt ist die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats in Kraft. Auch sind die stimmberechtigten Fachmitglieder mit Beschluss vom 30.05.2017 zur Mitarbeit im Gestaltungsbeirat bestimmt worden. Seither hat der Gestaltungsbeirat in 14 Sitzungen 47 Bauprojekte und Planungen beraten.
Die Durchführung und Finanzierung des Gestaltungsbeirats erfolgt aus Mitteln und mit Personal des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung.
Nach der Kommunalwahl 2020 wurde die erneute Ernennung der nicht-stimmberechtigten Mitglieder aus der Politik erforderlich. Um auch kleinen Fraktionen die Mitarbeit im Beirat zu erleichtern, wurde von der Festsetzung, dass nur Ratsmitglieder mitwirken dürfen, abgewichen. Diese Praxis soll nun mit der vorliegenden 1. Änderung festgeschrieben werden.
Darüber hinaus ist durch die geänderte Zuordnung der Bauordnung nun zum Dezernat V eine redaktionelle Änderung erforderlich. Bisherige Regelung war, dass sowohl der/die für die Planung zuständige städtische Beigeordnete als auch der/die für die Bauordnung zuständige städtische Beigeordnete als nicht-stimmberechtigte Mitglieder im Gestaltungsbeirat vertreten sind. Da mit dem Neuzuschnitt der Dezernate nun die Zuständigkeit sowohl für Planung als auch für Bauordnung beim Dezernat V liegt, wird die Geschäftsordnung mit der vorliegenden 1. Änderung angepasst.
Die Änderungen sind zur besseren Übersicht farblich markiert, Streichungen sind als Streichungen gekennzeichnet.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Herne, 1. Änderung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 20201216_Geschäftsordnung_Beschlussfassung (377 KB) | ![]() |