|
|
Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 266 – Am Hauptfriedhof Nord – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord - befindet sich in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Sodingen und umfasst in der Gemarkung Herne:
- die Flurstücke 513 tlw., 288 tlw., 292, 293, 503, 505, 506, 648, 649 (Flur 14),
- die Flurstücke 27 tlw., 30 tlw., 94, 95 tlw., 96, 97 (Flur 19) und
- das Flurstück 136 tlw. (Flur 20)
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch eine in Richtung Nordost durch das Flurstück 513 (Flur 14) auf Höhe der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 292 (Flur 14) verlaufende, ca. 17 m lange Linie, tlw. die südliche Grenze des Flurstücks 295 (Flur 14), die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 294, 451 (Flur 14), tlw. die südliche Grenze des Flurstücks 289 (Flur 14), eine in Richtung Südost durch das Flurstück 288 (Flur 14) verlaufende, ca. 9 m lange Linie, tlw. die östliche Grenze des Flurstücks 288 (Flur 14) und tlw. die südöstliche Grenze des Flurstücks 31 (Flur 19),
- im Osten durch eine in Richtung Südost durch die Flurstücke 27, 30 und 95 (Flur 19) verlaufende, ca. 115 m lange Linie,
- im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 147 (Flur 20), eine durch das Flurstück 136 (Flur 20) in Richtung Nordost verlaufende, ca. 18 m lange Linie und tlw. die nordwestliche Grenze des Flurstücks 135 (Flur 20),
- im Westen durch tlw. die südwestliche Grenze des Flurstücks 513 (Flur 14)
Alle vorstehend genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Herne. Die konkrete Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Planungsanlass ist die Absicht, das Gelände der ehemaligen Gärtnerei im Bereich Am Hauptfriedhof / Wiescherstraße sowie östlich hieran angrenzende Flächen einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Die in Rede stehenden Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 - Feldstraße -, der hier „Fläche für die Landwirtschaft“ festsetzt. Die Festsetzung steht der beabsichtigten Entwicklung von Wohnbauflächen entgegen, sodass hier eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord – soll zugleich der nördlich der Gärtnerei gelegene Landschaftsbereich dauerhaft gesichert werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord - wird aufgestellt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur wohnbaulichen Nachnutzung des Geländes einer ehemaligen Gärtnerei sowie östlich hieran angrenzender Flächen zu schaffen. Der aufzustellende Bebauungsplan zielt damit auch darauf ab, die Grenzen zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum klarstellend zu definieren.
Durch den aufzustellenden Bebauungsplan werden Teilbereiche der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 69 - Feldstraße - (siehe Anlage 3) und Nr. 8/2 - Hölkeskampring – (Blatt 2, siehe Anlage 4) überplant.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan wird für die Baugrundstücke voraussichtlich ein „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen. Zur Freiraumsicherung werden voraussichtlich „Flächen für die Landwirtschaft“, „Private Grünflächen“ und „Öffentliche Grünflächen“ festgesetzt. Zur Sicherung der Erschließung werden „Verkehrsflächen“ festgesetzt.
E. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB geplant.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 266
3. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 69 - Feldstraße
4. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 8/2 - Hölkeskampring -, Blatt 2
Hinweis:
Die Anlagen 2, 3 und 4 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | BP 266 Anl_1_Übersichtsplan-Lage im Stadtgebiet (680 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | BP 266 Anl_2_Geltungsbereich des B-Plans (882 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | BP 266 Anl_3_BP 69 Feldstr (3024 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | BP 266 Anl_4_BP 008-2_H_Hölkeskampring_BL_2 (1851 KB) |