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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0977  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lüken, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.01.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
20.01.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
27.01.2021    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
18.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
Rat der Stadt Entscheidung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die beschließenden und beratenden Gremien nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                       

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 266 – Am Hauptfriedhof Nord – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

                       

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Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord - befindet sich in den Stadtbezirken Herne-Mitte und Sodingen und umfasst in der Gemarkung Herne:

 

-        die Flurstücke 513 tlw., 288 tlw., 292, 293, 503, 505, 506, 648, 649 (Flur 14),

-        die Flurstücke 27 tlw., 30 tlw., 94, 95 tlw., 96, 97 (Flur 19) und

-        das Flurstück 136 tlw. (Flur 20)

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

 

-          im Norden durch eine in Richtung Nordost durch das Flurstück 513 (Flur 14) auf Höhe der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 292 (Flur 14) verlaufende, ca. 17 m lange Linie, tlw. die südliche Grenze des Flurstücks 295 (Flur 14), die südwestlichen Grenzen der Flurstücke 294, 451 (Flur 14), tlw. die südliche Grenze des Flurstücks 289 (Flur 14), eine in Richtung Südost durch das Flurstück 288 (Flur 14) verlaufende, ca. 9 m lange Linie, tlw. die östliche Grenze des Flurstücks 288 (Flur 14) und tlw. die südöstliche Grenze des Flurstücks 31 (Flur 19),

-          im Osten durch eine in Richtung Südost durch die Flurstücke 27, 30 und 95 (Flur 19) verlaufende, ca. 115 m lange Linie,

-          im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 147 (Flur 20), eine durch das Flurstück 136 (Flur 20) in Richtung Nordost verlaufende, ca. 18 m lange Linie und tlw. die nordwestliche Grenze des Flurstücks 135 (Flur 20),

-          im Westen durch tlw. die südwestliche Grenze des Flurstücks 513 (Flur 14)

 

Alle vorstehend genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Herne. Die konkrete Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Planungsanlass ist die Absicht, das Gelände der ehemaligen Gärtnerei im Bereich Am Hauptfriedhof / Wiescherstraße sowie östlich hieran angrenzende Flächen einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Die in Rede stehenden Flächen liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 - Feldstraße -, der hier „Fläche für die Landwirtschaft“ festsetzt. Die Festsetzung steht der beabsichtigten Entwicklung von Wohnbauflächen entgegen, sodass hier eine Änderung des bestehenden Planungsrechts erforderlich ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord – soll zugleich der nördlich der Gärtnerei gelegene Landschaftsbereich dauerhaft gesichert werden.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Der Bebauungsplan Nr. 266 - Am Hauptfriedhof Nord - wird aufgestellt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur wohnbaulichen Nachnutzung des Geländes einer ehemaligen Gärtnerei sowie östlich hieran angrenzender Flächen zu schaffen. Der aufzustellende Bebauungsplan zielt damit auch darauf ab, die Grenzen zwischen Siedlungs- und Landschaftsraum klarstellend zu definieren.

 

Durch den aufzustellenden Bebauungsplan werden Teilbereiche der bereits rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 69 - Feldstraße - (siehe Anlage 3) und Nr. 8/2 - Hölkeskampring – (Blatt 2, siehe Anlage 4) überplant.

 

 

D. Voraussichtliche Inhalte der Planung

 

Der Bebauungsplan wird für die Baugrundstücke voraussichtlich ein „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzen. Zur Freiraumsicherung werden voraussichtlich „Flächen für die Landwirtschaft“, „Private Grünflächen“ und „Öffentliche Grünflächen“ festgesetzt. Zur Sicherung der Erschließung werden „Verkehrsflächen“ festgesetzt.

 

 

 

E. Weitere Vorgehensweise

 

Als nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB geplant.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

  Stadtrat

 

 

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Anlagen:
 

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 266

3. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 69 - Feldstraße

4. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 8/2 - Hölkeskampring -, Blatt 2

 

 

Hinweis:

Die Anlagen 2, 3 und 4 sind in der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 266 Anl_1_Übersichtsplan-Lage im Stadtgebiet (680 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 266 Anl_2_Geltungsbereich des B-Plans (882 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP 266 Anl_3_BP 69 Feldstr (3024 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich BP 266 Anl_4_BP 008-2_H_Hölkeskampring_BL_2 (1851 KB)