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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nr. 16 - Horsthauser Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch Bahnanlagen der Bahnstrecken 2208 und 2650, im Südosten durch die Horsthauser Straße und die nördlichen und südwestlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 39, und im Südwesten durch die nördlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 27 sowie mehrere, zum großen Teil mit Bäumen versehenen Grünflächen. Er umfasst das Flurstück Nummer 236 der Gemarkung Horsthausen, Flur 10 sowie die Flurstücke mit den Nummern 1061 und 1062 der Gemarkung Horsthausen, Flur 11. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Die Deutsche Reihenhaus AG plant eine Fläche im Stadtbezirk Herne-Mitte einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Dafür hat die Deutsche Reihenhaus AG im Jahre 2016 die Verfügungsgewalt über die hierfür benötigten Flurstücke erworben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat für den nahezu identischen Bereich in seiner Sitzung am 12.11.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 – Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – beschlossen. Dieser sah vor, die nicht mehr benötigten Bahnliegenschaften soweit wie möglich für den allgemeinen Immobilienmarkt zu öffnen und gleichzeitig die Entwicklung der ehemaligen Bahnfläche zu steuern. Weitere Verfahrensschritte nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgten nicht mehr.
Die Flächen befinden sich teilweise innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113/2 – Vinckestraße –, der für die Fläche „Fläche für Bahnanlage“ festsetzt. Diese Festsetzung steht der geplanten Wohnnutzung entgegen. Der übrige Teil der Fläche steht ebenfalls dem Vorhaben der Deutsche Reihenhaus AG aufgrund fehlender Bebauungsmöglichkeiten für die geplante Wohnbebauung entgegen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes können die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Vorhaben der Deutsche Reihenhaus AG zu realisieren. Hierfür käme auch die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 204 – Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – in Frage.
Da jedoch die gesamte Planung mit einem einzigen Vorhabenträger realisiert werden soll, kann der Bebauungsplan auch als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.
Im Vergleich zu einem sogenannten Angebotsbebauungsplan bietet ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mehr Regelungsmöglichkeiten und bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bauvorhabens. Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat der Vorhabenträger daher mit dem Schreiben vom 27.09.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt.
Vor diesem Hintergrund wurde die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 204 - Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – am 13.07.2018 öffentlich bekannt gemacht.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Errichtung von Wohngebäuden ermöglichen. Die Bauleitplanung zielt zudem darauf ab, den in großen Teilen brach liegenden Teil der Fläche einer neuen Nutzung (Wohnen) zuzuführen. Zudem ist ein hier anvisiertes Planungsziel eine sinnvolle städtebauliche Ergänzung der südlich befindlichen Wohnbebauung.
D. Inhalte der Planung
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Fläche im Stadtbezirk Herne-Mitte im Rahmen der Siedlungsentwicklung einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und für die Eigentumsbildung im kostengünstigen Preissegment und damit für eine breite Zielgruppe bereitzustellen. Städtebauliches Planungsziel ist die Errichtung von 65 Reihenhäusern in offener Bauweise. In der Reihenhauswohnanlage wird keine Realteilung der Wohneinheiten vorgenommen, sondern eine Teilung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) vollzogen werden. Aufgrund der WEG-Teilung wird die zur wohnbaulichen Entwicklung vorgesehene Fläche ein Grundstück umfassen.
Die 65 Reihenhäuser teilen sich in 13 Hausgruppen A bis M auf (s. Anlage 4). Je Hausgruppe ist nur ein Reihenhaustyp vorgesehen. Jedes Reihenhaus beinhaltet eine Wohneinheit.
Die Erschließung des Geländes erfolgt über die vorhandene Zufahrt an der Horsthauser Straße / Höhe Kreuzungsbereich Am Trimbuschhof sowie über eine neu herzustellende Zufahrt südlich des genannten Kreuzungspunktes. Von diesen Zufahrten aus erfolgt die innere Erschließung des Plangebiets, wobei die im Süden gelegene Zufahrt den Teilbereich westlich des zentralen Gemeinschaftsplatzes und die im Norden gelegene Zufahrt den Teilbereich östlich des Gemeinschaftsplatzes erschließt. Zwei für Fußgänger und Radfahrer nutzbare Wege verbinden beide Teilbereiche miteinander.
Zentrales Freiraumelement ist ein Gemeinschaftsplatz, der das verbindende Element zwischen dem westlichen und dem östlichen Teilbereich ist. Dieser Platz ist als Grünfläche gestaltet. Mit eingestreuten Spielplatzelementen und einer Spielwiese bietet sich Familien mit Kindern die Möglichkeit zur Freizeitgestaltung im direkten Wohnumfeld. Jede Wohneinheit verfügt über eine private Gartenfläche. Die begrünten Vorgartenbereiche, Heckenpflanzungen um jede Hausgruppe und Bäume innerhalb der Erschließungs- und Stellplatzflächen ergänzen die Freiraumgestaltung der Wohnanlage. Im Osten schließt eine Ausgleichsfläche und im Westen eine Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern an die Wohnbebauung an.
Die Versorgung des Wohnparks erfolgt über eine gemeinsame Technikzentrale mit Blockheizkraftwerk. Es wird eine Trafostation im Bereich des Quartiersplatzes errichtet.
Für die Wohnbebauung werden Stellplätze in Form von Garagen und Stellplätzen angelegt. Als Teil des Mobilitätskonzepts werden ergänzend jeweils zwei Stellplätze für ein Carsharing-Angebot und zum Aufladen von Elektrofahrzeugen eingerichtet.
Aufgrund der bestehenden Lärmimmissionen werden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Es werden zwei Lärmschutzwände gebaut. Im Bereich der südlichen Zufahrt wird eine 2,0 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Im nördlichen Bereich wird auf der gesamten Länge des Wohngebiets eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand erstellt. Diese verläuft von Westen beginnend auf einer ca. 2,5 m hohen Böschung und wird auf Höhe der Hausgruppe I auf Geländeniveau herabgeführt. Die Hausgruppen I und J werden mit schallschützender Grundrissgestaltung ausgestattet.
E. Bisheriges Planverfahren
Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 – Horsthauser Straße –, beantragt.
Daraufhin hat der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 – Horsthauser Straße –, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 12.09.2019 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.09.2019 bis zum 27.09.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.08.2019 bis zum 06.09.2019.
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne fasste am 01.09.2020 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der als Entwurf beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 – Horsthauser Straße – wurde einschließlich Begründung in der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 13.11.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 28.09.2020 bis zum 30.10.2020.
Die vorgebrachten Anregungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen und teilweise befolgt. Der Planentwurf wurde entsprechend angepasst. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 beigefügt.
F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Im Zuge der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine inhaltlichen Änderungen der Planung gegenüber der öffentlichen Auslegung ergeben.
Änderungen im Bebauungsplanentwurf und in der Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Bebauungsplanentwurf erhielt die ergänzende Bezeichnung „Planentwurf zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB“ und das Datum 07.12.2020. Die Verfahrensleiste des Bebauungsplans wurde aktualisiert und die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.
Änderungen in der Begründung
Die Begründung erhält den Hinweis „ Entwurf für den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“ sowie das Datum 07.12.2020.
Auf der Seite 5 werden ergänzend die bisher erfolgten Verfahrensschritte beschrieben.
Auf der Seite 29 wird unter dem Punkt „9.4 Kosten und Finanzierung, Durchführungsvertrag“ dem Vorhabenträger als weitere Verpflichtung die Sondierung des Plangebiets in Bezug auf mögliche Kampfmittel auferlegt. Zudem wird auf der gleichen Seite das Datum 07.12.2020 eingetragen.
Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Hinweis:
Die Anlagen 2, 3, und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 01_VBP 16_Uebersichtsplan (687 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 02_VBP 16_Blatt 1_Planzeichnung (731 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 03_VBP 16_Blatt 2_Textteil (483 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 04_VBP 16_Blatt 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (11664 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 05_00_VBP 16_Begründung und Umweltbericht (8419 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 05_01_VBP 16_Altlastenuntersuchung (14153 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 05_02_VBP 16_Artenschutzprüfung (4387 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 05_03_VBP 16_Verkehrsgutachten (7102 KB) | |||
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9 | öffentlich | Anlage 05_04_VBP 16_Verkehrslärmuntersuchung (17127 KB) | |||
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10 | öffentlich | Anlage 05_05_VBP 16_Erschütterungsprognose (2526 KB) | |||
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11 | öffentlich | Anlage 06_VBP 16_Abwägung (205 KB) |