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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0976  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 16,
- Horsthauser Straße -,
1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung
2. Satzungsbeschluss
3. Zustimmung zur Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss, 3001
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.01.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
20.01.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
27.01.2021    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
18.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Die beratenden Gremien und der Rat der Stadt nehmen zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.

                         

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 6).
  2. Der Rat der Stadt beschließt den VBP Nr. 16 - Horsthauser Straße - in der Fassung vom 07.12.2020 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
  3. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 07.12.2020 zu.

 

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

                          

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Sachverhalt:
 

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden VBP Nr. 16 - Horsthauser Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch Bahnanlagen der Bahnstrecken 2208 und 2650, im Südosten durch die Horsthauser Straße und die nördlichen und südwestlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 39, und im Südwesten durch die nördlichen Grenzen des Grundstücks Horsthauser Straße 27 sowie mehrere, zum großen Teil mit Bäumen versehenen Grünflächen. Er umfasst das Flurstück Nummer 236 der Gemarkung Horsthausen, Flur 10 sowie die Flurstücke mit den Nummern 1061 und 1062 der Gemarkung Horsthausen, Flur 11. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Die Deutsche Reihenhaus AG plant eine Fläche im Stadtbezirk Herne-Mitte einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Dafür hat die Deutsche Reihenhaus AG im Jahre 2016 die Verfügungsgewalt über die hierfür benötigten Flurstücke erworben.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat für den nahezu identischen Bereich in seiner Sitzung am 12.11.2002 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 204 – Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – beschlossen. Dieser sah vor, die nicht mehr benötigten Bahnliegenschaften soweit wie möglich für den allgemeinen Immobilienmarkt zu öffnen und gleichzeitig die Entwicklung der ehemaligen Bahnfläche zu steuern. Weitere Verfahrensschritte nach der Fassung des Aufstellungsbeschlusses erfolgten nicht mehr.

 

Die Flächen befinden sich teilweise innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 113/2 – Vinckestraße –, der für die Fläche „Fläche für Bahnanlage“ festsetzt. Diese Festsetzung steht der geplanten Wohnnutzung entgegen. Der übrige Teil der Fläche steht ebenfalls dem Vorhaben der Deutsche Reihenhaus AG aufgrund fehlender Bebauungsmöglichkeiten für die geplante Wohnbebauung entgegen. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes können die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Vorhaben der Deutsche Reihenhaus AG zu realisieren. Hierfür käme auch die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 204 – Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – in Frage.

Da jedoch die gesamte Planung mit einem einzigen Vorhabenträger realisiert werden soll, kann der Bebauungsplan auch als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden.

Im Vergleich zu einem sogenannten Angebotsbebauungsplan bietet ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan mehr Regelungsmöglichkeiten und bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bauvorhabens. Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat der Vorhabenträger daher mit dem Schreiben vom 27.09.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 204 - Ehemalige Anlagen der Deutschen Bahn AG an der Horsthauser Straße – am 13.07.2018 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Errichtung von Wohngebäuden ermöglichen. Die Bauleitplanung zielt zudem darauf ab, den in großen Teilen brach liegenden Teil der Fläche einer neuen Nutzung (Wohnen) zuzuführen. Zudem ist ein hier anvisiertes Planungsziel eine sinnvolle städtebauliche Ergänzung der südlich befindlichen Wohnbebauung.

 


D. Inhalte der Planung

 

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Fläche im Stadtbezirk Herne-Mitte im Rahmen der Siedlungsentwicklung einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und für die Eigentumsbildung im kostengünstigen Preissegment und damit für eine breite Zielgruppe bereitzustellen. Städtebauliches Planungsziel ist die Errichtung von 65 Reihenhäusern in offener Bauweise. In der Reihenhauswohnanlage wird keine Realteilung der Wohneinheiten vorgenommen, sondern eine Teilung nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) vollzogen werden. Aufgrund der WEG-Teilung wird die zur wohnbaulichen Entwicklung vorgesehene Fläche ein Grundstück umfassen.

 

Die 65 Reihenhäuser teilen sich in 13 Hausgruppen A bis M auf (s. Anlage 4). Je Hausgruppe ist nur ein Reihenhaustyp vorgesehen. Jedes Reihenhaus beinhaltet eine Wohneinheit.

 

Die Erschließung des Geländes erfolgt über die vorhandene Zufahrt an der Horsthauser Straße / Höhe Kreuzungsbereich Am Trimbuschhof sowie über eine neu herzustellende Zufahrt südlich des genannten Kreuzungspunktes. Von diesen Zufahrten aus erfolgt die innere Erschließung des Plangebiets, wobei die im Süden gelegene Zufahrt den Teilbereich westlich des zentralen Gemeinschaftsplatzes und die im Norden gelegene Zufahrt den Teilbereich östlich des Gemeinschaftsplatzes erschließt. Zwei für Fußgänger und Radfahrer nutzbare Wege verbinden beide Teilbereiche miteinander.

 

Zentrales Freiraumelement ist ein Gemeinschaftsplatz, der das verbindende Element zwischen dem westlichen und dem östlichen Teilbereich ist. Dieser Platz ist als Grünfläche gestaltet. Mit eingestreuten Spielplatzelementen und einer Spielwiese bietet sich Familien mit Kindern die Möglichkeit zur Freizeitgestaltung im direkten Wohnumfeld. Jede Wohneinheit verfügt über eine private Gartenfläche. Die begrünten Vorgartenbereiche, Heckenpflanzungen um jede Hausgruppe und Bäume innerhalb der Erschließungs- und Stellplatzflächen ergänzen die Freiraumgestaltung der Wohnanlage. Im Osten schließt eine Ausgleichsfläche und im Westen eine Fläche für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern an die Wohnbebauung an.

 

Die Versorgung des Wohnparks erfolgt über eine gemeinsame Technikzentrale mit Blockheizkraftwerk. Es wird eine Trafostation im Bereich des Quartiersplatzes errichtet.

 

Für die Wohnbebauung werden Stellplätze in Form von Garagen und Stellplätzen angelegt. Als Teil des Mobilitätskonzepts werden ergänzend jeweils zwei Stellplätze für ein Carsharing-Angebot und zum Aufladen von Elektrofahrzeugen eingerichtet.

 

Aufgrund der bestehenden Lärmimmissionen werden sowohl aktive als auch passive Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Es werden zwei Lärmschutzwände gebaut. Im Bereich der südlichen Zufahrt wird eine 2,0 m hohe Lärmschutzwand errichtet. Im nördlichen Bereich wird auf der gesamten Länge des Wohngebiets eine 4,0 m hohe Lärmschutzwand erstellt. Diese verläuft von Westen beginnend auf einer ca. 2,5 m hohen Böschung und wird auf Höhe der Hausgruppe I auf Geländeniveau herabgeführt. Die Hausgruppen I und J werden mit schallschützender Grundrissgestaltung ausgestattet.

 

 


E. Bisheriges Planverfahren

 

Mit Schreiben vom 27.09.2017 hat der Vorhabenträger die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 – Horsthauser Straße –, beantragt.

 

Daraufhin hat der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 – Horsthauser Straße –, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 12.09.2019 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte erfolgte. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.09.2019 bis zum 27.09.2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu der Planung zu äußern.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.08.2019 bis zum 06.09.2019.

 

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne fasste am 01.09.2020 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der als Entwurf beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 – Horsthauser Straße – wurde einschließlich Begründung in der Zeit vom 12.10.2020 bis zum 13.11.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 28.09.2020 bis zum 30.10.2020.

 

Die vorgebrachten Anregungen wurden teilweise zur Kenntnis genommen und teilweise befolgt. Der Planentwurf wurde entsprechend angepasst. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 6 beigefügt.

 

 

F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung

 

Im Zuge der im Rahmen der Offenlage  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine inhaltlichen Änderungen der Planung gegenüber der öffentlichen Auslegung ergeben.

 

Änderungen im Bebauungsplanentwurf und in der Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan

 

Der Bebauungsplanentwurf erhielt die ergänzende Bezeichnung „Planentwurf zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB“ und das Datum 07.12.2020. Die Verfahrensleiste des Bebauungsplans wurde aktualisiert und die Daten der zusätzlich erfolgten Verfahrensschritte nachgetragen.

 

Änderungen in der Begründung

 

Die Begründung erhält den Hinweis „ Entwurf für den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB“ sowie das Datum 07.12.2020.

 

Auf der Seite 5 werden ergänzend die bisher erfolgten Verfahrensschritte beschrieben.

 

Auf der Seite 29 wird unter dem Punkt „9.4 Kosten und Finanzierung, Durchführungsvertrag“ dem Vorhabenträger als weitere Verpflichtung die Sondierung des Plangebiets in Bezug auf mögliche Kampfmittel auferlegt. Zudem wird auf der gleichen Seite das Datum 07.12.2020 eingetragen.

 

Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

  Stadtrat

 

 

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Anlagen:
 

  1. Übersichtsplan (Lage im Stadtgebiet)

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 16 – Horsthauser Straße – Blatt 1 Planzeichnung – in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. atelier stadt & haus, Stand: 07.12.2020

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 16 – Horsthauser Straße – Blatt 2 Textteil – in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. atelier stadt & haus, Stand: 07.12.2020

 

  1. Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf Nr. 16 – Horsthauser Straße – Blatt 3 Vorhaben- und Erschließungsplan – in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. atelier stadt & haus, Stand 07.12.2020

 

  1. Begründung in der Fassung zum Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB. atelier stadt & haus, umweltbüro essen, Stand 07.12.2020. Bebauungsplanentwurf Nr. 16 -. Horsthauser Straße – (Teil A: Städtebauliche Begründung, Teil B: Umweltbericht) inklusive der dazu gehörigen Anlagen:
    1. Neubau einer Reihenhaussiedlung auf dem Grundstück an der Horsthauser Straße in Herne. Altlastenuntersuchung, Gefährdungsabschätzung und Verwertungskonzept – Orientierende Erkundung - Borchert Ingenieure, 27.08.2019
    2. Gutachterliche Einschätzung zur Betroffenheit der Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG (Artenschutzprüfung Stufe 1 – Vorprüfung) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Horsthauser Straße“ in Herne. umweltbüro essen, 08.04.2019
    3.  Verkehrsgutachten für das Grundstück Horsthauser Straße in Herne. Traffic System Consulting, 19.02.2019
    4. Verkehrslärmuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 16 „Horsthauser Straße" in Herne. Peutz Consult, 29.03.2019
    5. Erschütterungsprognose zum Bebauungsplan Nr. 16 „Horsthauser Straße" in Herne. Peutz Consult, 11.12.2019

 

  1. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligungsverfahren

 

Hinweis:

Die Anlagen 2, 3, und 4 sind der Sitzungsvorlage verkleinert auf DIN A3 (ohne Maßstab) beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschlussfassenden Gremien digital im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

                     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 01_VBP 16_Uebersichtsplan (687 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 02_VBP 16_Blatt 1_Planzeichnung (731 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 03_VBP 16_Blatt 2_Textteil (483 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 04_VBP 16_Blatt 3_Vorhaben- und Erschließungsplan (11664 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 05_00_VBP 16_Begründung und Umweltbericht (8419 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 05_01_VBP 16_Altlastenuntersuchung (14153 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 05_02_VBP 16_Artenschutzprüfung (4387 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 05_03_VBP 16_Verkehrsgutachten (7102 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 05_04_VBP 16_Verkehrslärmuntersuchung (17127 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Anlage 05_05_VBP 16_Erschütterungsprognose (2526 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Anlage 06_VBP 16_Abwägung (205 KB)