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Sachverhalt
Der Ausschuss für Umweltschutz und die Bezirksvertretung Wanne nehmen den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Fa. GuD Herne GmbH zur Kenntnis.
Begründung
Die Fa. GuD Herne GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg die 4. Teilgenehmigung für die derzeit in Bau befindliche GuD-Anlage beantragt. Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb einer temporären Beizanlage.
Vor Beginn der Inbetriebnahme der GuD-Anlage müssen die druckführenden Rohre des Abhitzedampferzeuger und des Wasserkreislaufs und die dazugehörigen Rohrleitungssysteme einer Innenreinigung unterzogen werden. Diese Reinigung ist erforderlich, um die im Herstellungsprozess sowie während der Zwischenlagerung und der Montage gebildeten oder im System befindlichen inneren Verunreinigungen, wie z. B. Rost und Zunder, zu entfernen. Der Prozess besteht aus der chemischen Reinigung (Beizen) und der anschließenden Aufbereitung der anfallenden Abwässer (Spül-, Beiz- und Alkalisierungslösungen) aus dem Beizprozess in einer Abwasserbehandlungsanlage.
Das Beizen gliedert sich in Spülvorgänge und chemische Reinigungsvorgänge. Für die Spülvorgänge wird vollentsalztes Wasser (VE Wasser) verwendet. Für die chemischen Reinigungsvorgänge werden dem VE Wasser die Chemikalien Flusssäure, ein Netzmittel und ein Inhibitor zugesetzt. Für den nachfolgenden Prozessschritt der Alkalisierung wird VE Wasser unter Zugabe von Ammoniakwasserlösung und bei der anschließenden Passivierung VE Wasser unter Zusatz von Wasserstoffperoxid verwendet.
Die anfallenden Spül-, Beiz- oder Alkalisierungslösungen werden im Anschluss in einem vorhandenen Kühlturmbecken des stillgelegten Blocks 2 des benachbarten HKW Herne, welches zu einer Abwasserbehandlungsanlage umgerüstet wird, gesammelt und durch Zugabe von Kalkmilch und Aktivkohle gereinigt.
Der eigentliche Reinigungsvorgang/Beizprozess wird voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nehmen. Nach Beendigung des Beizprozesses werden die temporäre Beizanlage, der temporäre VE-Wassertank und die technischen Ausrüstungen der Abwasserbehandlungsanlage rückgebaut. Das ehemalige Kühlturmbecken des stillgelegten Blocks 2 des HKW Herne bleibt weiterhin bestehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Von Seiten der Verwaltung bestehen, auf der Grundlage der von der Stadt Herne im Verfahren zu prüfenden Belange, keine Bedenken gegen das beantragte Vorhaben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlage
- GuD_Stellungnahme_4_Teilgenehmigung
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | GuD_Stellungnahme_4-Teilgenehmigung (167 KB) |