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Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 185, 1. Ergänzung - Gütersloher Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte.
Sachverhalt:
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185, 1. Ergänzung - Gütersloher Straße - beschlossen.
Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird durch die südöstliche Grenze der Rottbruchstraße im Südosten, die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 273 und 275 Flur 28 Gemarkung Wanne-Eickel im Nordwesten, die nordöstliche Grenze der Paderborner Straße / Rottbruchstraße im Nordosten und die südwestliche Grenze der Straße Detmolder Ring im Südwesten.
Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen darauf ab, eine bestehende Grünfläche mit ausgeprägtem Baumbestand zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern.
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurde bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohnhäusern mit Bescheid vom 02.04.2020 zurückgestellt.
Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr dringend geboten, das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre zu beschließen, um zu verhindern, dass durch die Errichtung, Änderung
oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Satzungstext
3. Satzungsplan
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP 185 Anl 1 VS_Übersichtsplan (660 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP 185 Anl 2 VS_Satzung_2020-12-07 (50 KB) | |||
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3 | öffentlich | BP 185 Anl 3_VS_Satzungsplan_2020-12-09 (485 KB) |