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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0943  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 185, 1. Ergänzung - Gütersloher Straße -,
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.01.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
27.01.2021    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
18.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Vorberatung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen.              

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 185, 1. Ergänzung - Gütersloher Straße -, Stadtbezirk Herne-Mitte.

              

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Sachverhalt:
 

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185, 1. Ergänzung - Gütersloher Straße - beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 185 – Gütersloher Straße umfasst einen Bereich, der begrenzt wird durch die südöstliche Grenze der Rottbruchstraße im Südosten, die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 273 und 275 Flur 28 Gemarkung Wanne-Eickel im Nordwesten, die nordöstliche Grenze der Paderborner Straße / Rottbruchstraße im Nordosten und die südwestliche Grenze der Straße Detmolder Ring im Südwesten.

 

Der Bebauungsplan zielt im Wesentlichen darauf ab, eine bestehende Grünfläche mit ausgeprägtem Baumbestand zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan wurde bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohnhäusern mit Bescheid vom 02.04.2020 zurückgestellt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es nunmehr dringend geboten, das Sicherungsinstrument der Veränderungssperre zu beschließen, um zu verhindern, dass durch die Errichtung, Änderung


oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen die Erreichung wesentlicher Ziele des Bebauungsplanes erschwert oder unmöglich gemacht werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Friedrichs

 Stadtrat

 

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Anlagen:
 

1. Übersichtsplan

2. Satzungstext

3. Satzungsplan              

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP 185 Anl 1 VS_Übersichtsplan (660 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP 185 Anl 2 VS_Satzung_2020-12-07 (50 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP 185 Anl 3_VS_Satzungsplan_2020-12-09 (485 KB)