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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0273  

Betreff: Betreuungsangebot im Rahmen der Maßnahme "Dreizehn Plus" an Herner Grundschulen
hier: Verwendung des städtischen Zuschusses für Projekte
der Träger von Schularbeitshilfen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Beteiligt:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie
Bearbeiter/-in: Winkler, Barbara   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
07.04.2005 
des Schulausschusses beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.05.2005 
des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

Haushaltsjahr 2005

70.000,00 €

je offene Ganztagsgrundschule 2.400,00 €

verbleibende Mittel für 13+ Maßnahmen

 

1.451.718.400.5

 

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

 

-          vorbehaltlich der Genehmigung der erforderlichen Landesmittel

-          vorbehaltlich der Freigabe der benötigten Haushaltsmittel

 

für Maßnahmen der Offenen Ganztagsgrundschule je Schule 2.400,--€ zurückzustellen und die dann verbleibenden Haushaltsmittel anteilig für “Dreizehn Plus” Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Rückblick

 

 

2001/2002

 

Das Land NRW förderte 2001 erstmalig an bis zu 500 Schulen des Primarbereiches in sozialen Brennpunkten oder in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf Betreuungsangebote nach 13 Uhr mit 6.000,-- DM pro Maßnahme an Grundschulen. Das bereits bestehende Betreuungsangebot “Schule von acht bis eins” wurde so ergänzt.

 

Die zeitliche Verknüpfung des Unterrichts mit den Betreuungsangeboten führt für die teilnehmenden Kinder zu regelmäßigen und verlässlichen Schulzeiten. Wesentliche Elemente sind u.a. die Gelegenheit zur Erledigung von Hausaufgaben, zu Spiel, Sport und anderen Freizeitangeboten sowie zu einem Imbiss oder einer Mahlzeit. Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist freiwillig.

 

Neben den Landeszuschüssen in Höhe von 6.000,-- DM und den Elternbeiträgen von monatlich bis zu 25,-- DM wurde die Finanzierung der qualifizierten Schularbeitshilfe in Herne durch die
lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2001 bereitgestellten städt. Mittel in Höhe von 6.000,-- DM pro Gruppe sichergestellt. An 7 Herner Grundschulen wurde im Schuljahr 2001/2002 mit der Betreuungsmaßnahme begonnen.

 

 

2002/2003

 

2002 erhöhte das Land die Landesmittel für das Betreuungsangebot “Dreizehn Plus” an Grundschulen auf 5.000,-- € jährlich pro Gruppe und öffnete das Angebot für alle Grundschulen. Neben den Landeszuschüssen und den Elternbeträgen wurde die Finanzierung der qualifizierten Schularbeitshilfe durch die lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.06.2002 bereitgestellten städt. Mittel in Höhe von 2.500,-- € je Gruppe sichergestellt. Da 2002/2003 in 28 Gruppen für 23 Schulen die Maßnahme durchgeführt wurde, wurde an die Träger der Gesamtbetrag i. H. v. 70.000,-- € ausgezahlt.

 

 

2003/2004

 

Zum Schuljahr 2003/2004 wurde an weiteren 4 Grundschulen mit dem Betreuungsangebot
“Dreizehn Plus” neu begonnen. Bis auf die Grundschule Claudiusstr., die 2003 mit der Offenen Ganztagsschule startete, führten alle anderen Schulen die Betreuungsangebote fort. Lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.6.2003  sollte für das Betreuungsangebot “Dreizehn Plus” an Herner Grundschulen für das Schuljahr 2003/2004 zur Qualitätssicherung bis zu
2.500
,-- € je Gruppe zur Verfügung gestellt werden.

Im Schuljahr 2003/2004 wurde in 33 Gruppen für 26 von 29 Grundschulen das Angebot “Dreizehn Plus” durchgeführt. Die Grundschule Claudiusstr. beendete die “Dreizehn Plus” Maßnahme, da sie sich an dem Pilotprojekt “Offene Ganztagsschule” im Primarbereich beteiligte. Als wesentliches Element der Offenen Ganztagsschule wird die Hausaufgabenbetreuung dort ebenfalls mit Fachkräften durchgeführt. Daher wurden 2400,-- € der städtischen Zuschüsse für Projekte der Träger von Schularbeitshilfen zur tlw. Deckung der Zuschüsse für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Claudiusstr. eingesetzt.

Für die “Dreizehn Plus” - Maßnahmen wurde 2003 der Restbetrag von insgesamt 67.599,84 € (für 33 Gruppen je 2048,48 €) ausgezahlt.

 

 

 

2004/2005

 

Zum Schuljahr 2004/2005 starteten 4 weitere Grundschulen mit der Offenen Ganztagsschule und beendeten damit das Angebot ”Dreizehn Plus”. An zwei Grundschulen wurde kein Bedarf für die ”Dreizehn Plus” - Betreuung festgestellt. An den verbleibenden 22 Schulen wurden 30 Betreuungsgruppen ”Dreizehn Plus” gebildet (Landeszuschuss insgesamt 150.000,-- € / 5.000,00 pro Gruppe).

 

Gemäß des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 13.5.2004 wurden von dem gekürzten Haushaltsansatz 2004 i. H. v. 66.500 € 12.000,--€ für die 5 Offenen Ganztagsschulen (je Schule 2.400,--€) zurückgestellt und die verbliebenen Mittel i. H. von 54.500,-- € anteilig für die 30 “Dreizehn Plus” Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Je Gruppe wurde ein Betrag von 1816,67 € ausgezahlt.

 

 

2. Entwicklung der “Dreizehn Plus” Maßnahmen in der Übersicht

 

Schuljahr

Landeszuschuss

städt. Zuschuss

Elternbeitrag
pro Monat

Gruppen

 Kinder

2001/02

6.000,-- DM=

3.067,-- €

6.000,-- DM=

3.067,-- €

25,-- DM

7

97

2002/03

 

5.000,-- €

2.500,-- €

12,50 €

28*

387

2003/04

 

5.000,-- €

2.048,48 €

12,50 €

33*

405

2004/2005

5.000,--€

1.816,66 €

12,50 €      1)

u. 15,-- €    2)

30**

404

*5 Zweitgruppen

** 8 Zweitgruppen

1)       1 Gruppe für 12 Monate 2) 29 Gruppen für 11 Monate

 

Durchgeführt wurden die Maßnahmen von folgenden 3 Trägern an/für 22 Schulen:

 

- Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Ruhr-Mitte

- Caritasverband Herne e. V.

- Evangelisches Kinderheim Overwegstr.

-

Grundschulen

 

Ohmstraße

Schulstraße

Düngelstraße

Flottmannstraße

Schillerstraße

Overwegstraße

Diedrichstraße

Max-Wiethoff-Straße

Vellwigstraße

Langforthstraße

Wiescherstraße

Börsinghauser Straße

Drögenkamp

Laurentiusschule

Josefschule

Overbergschule

Horstschule

Görresschule

Südschule

Königstraße

Dannekamp

Kath. Bergstraße

 

An den Grundschulen Pantrings Hof und Forellstr. fanden wegen fehlenden Bedarfs keine
“ Dreizehn Plus” Angebote statt.

 

An folgenden Schulen wurden inzwischen Offene Ganztagsschulen eingerichtet:
GS Berliner Platz                    ab 2004/2005 Offene Ganztagsschule

GS Claudius                            ab 2003/2004 Offene Ganztagsschule

GS Eickeler Park                    ab 2004/2005 Offene Ganztagsschule

GS Freiherr-vom-Stein           ab 2004/2005 Offene Ganztagsschule

GS Michaelstraße                   ab 2004/2005 Offene Ganztagsschule

 

 

3. Planung und Finanzierung 2005/2006

 

Der Einsatz von qualifizierten Kräften für die Schularbeitshilfe hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Es ist mit einer Fortführung der begonnenen Maßnahmen zu rechnen, soweit die Grundschulen noch nicht die Offene Ganztagsschule anbieten.

 

Für die 2005/2006 neu startenden Offenen Ganztagsschulen

GS Diedrichstr.

GS Josef

GS Overberg

GS Schillerstr.

GS Vellwigstr.

 

entfallen die “Dreizehn Plus” Gruppen. Lt. Ratsbeschluss vom 24.06.2003 soll eine teilweise Deckung der Zuschüsse für die Offene Ganztagsschule (auch hier erfolgt die Hausaufgabenbetreuung in gesicherter Qualität durch den Einsatz von Fachkräften) für diese Schulen durch die Mittel für die Träger von Hausaufgabenhilfen erfolgen (2400,-- € pro Schule). Bei inzwischen 10 Schulen ist ein Betrag von 10 x 2.400,--€ = 24.000,--€ als Deckung einzusetzen und stehen insofern für die “Dreizehn Plus” Angebote nicht mehr zur Verfügung.

 

Die dann verbleibenden Haushaltsmittel sollen gleichmäßig auf die tatsächlich gebildeten Gruppen der “Dreizehn Plus” Maßnahmen verteilt werden. Die endgültige Höhe des Zuschusses hängt von den tatsächlich gebildeten Gruppen ab, die erfahrungsgemäß erst nach den Sommerferien feststehen wird.

 

Die Träger sollen den städt. Zuschuss wie bisher eigenverantwortlich für folgende Zwecke

verwenden:

 

1.      zur Finanzierung der für die qualifizierte Betreuung notwendigen pädagogischen Kraft

 

2.      zur Finanzierung einer Ergänzungskraft (stundenweise), die nicht die o.g. Qualifikation haben muss – insbesondere bei besonders großen oder schwierigen Gruppen

 

Ziel ist es, die begonnenen Maßnahmen mit gesicherter Qualität weiterzuführen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat