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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung für Kinder | Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibungen | 2021: 0,00 2022: 12.500,00 2023: 35.800,00
2021: - 3.000,00 2022: - 30.600,00 2023: - 86.200,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360131 Bez.: Kita Hofstr. Neubau | Nr.: 1 Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen | 2020: 0,00 2021: 1.001.700,00 2022: 1.860.300,00
2020: - 240.000,00 2021: - 2.205.900,00 (VE) 2022: - 2.849.800,00 (VE)
2020: 0,00 2021: 0,00 2022: - 400.000,00 (VE) |
Beschlussvorschlag:
- ein Spitzahorn, StU 90 cm (Nr. 11)
- ein Tulpenbaum, StU 125 cm (Nr. 12)
- eine Esche, StU 298 cm (Nr. 17)
- eine Esche, StU 239 cm (Nr. 18)
- eine Lärche, StU 120 cm (Nr. 19)
Der Baumbestand wird durch insgesamt elf Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen innerhalb des neu zu planenden Außengeländes der Kindertageseinrichtung oder in unmittelbarer Umgebung im Barbarapark.
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“
Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 – 2021“ erarbeitet. Perspektivisch gesehen besteht im Stadtbezirk Eickel ein hoher Betreuungsbedarf über das Angebot der bestehenden Kita Hofstraße hinaus. Die Entwicklung der Kinderzahlen steht als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst.
Der Rat der Stadt Herne hat am 19.05.2020 unter Beteiligung der entscheidenden Gremien die Errichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung (städtische Kindertageseinrichtung am neuen Standort Hofstraße in Herne) beschlossen.
Basierend auf der Machbarkeitsprüfung wurde die Umsetzung des Neubaus auf dem angrenzenden städtischen Grundstück der bestehenden Kita Hofstraße vorgeschlagen und beschlossen. Hierbei war zu berücksichtigen, dass das zukünftige Kitagrundstück als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen ist und dieser für den Neubau aufgegeben werden müsste. Bei der funktionalen Planung für die Umsetzung der Maßnahme wurde festgestellt, dass sich der angedachte Standort aufgrund der hohen Zahl geschützter Bäume als problematisch erwies. Für die notwendige Fällung von insgesamt 13 Bäumen, davon zehn geschützte Bäume, hat die Bezirksvertretung Eickel die erforderliche Beschlussfassung in der Sitzung am 01.10.2020 abgelehnt.
Im Rahmen der weiteren Prüfung der Machbarkeit schlägt die Verwaltung einen neuen Standort südlich der Barbarastraße im Kreuzungsbereich Barbarastraße / Am Alten Hof vor. Dieser liegt im Außenbereich und ist daher gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als „Sonstige Vorhaben“ zu beurteilen. Ein „Sonstiges Vorhaben“ kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange ergeben sich aus den Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans und dem Landschaftsplan. Der neue Standort liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans ohne Festsetzung in diesem Bereich und stellt im Regionalen Flächennutzungsplan eine nicht näher zweckbestimmte Grünfläche dar. Die Prüfung des Fachbereichs Umwelt und Stadtentwicklung hierzu ergab, dass mit der Errichtung der neuen Kindertageseinrichtung der neue Standort der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient und daher dem Entwicklungsziel nichts entgegensteht. Mit der Umsetzung der Maßnahme werden öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und damit gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig. In Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün wird bei der Umsetzung des Vorhabens ein landschaftspflegereicher Begleitplan erstellt.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Entfernung des im Beschlussvorschlag Nr. 2 aufgelisteten geschützten Baumbestandes erforderlich. Die Bäume müssen aufgrund der Lage des Baukörpers entfernt werden, da alle zu nah am geplanten Gebäude stehen und insbesondere bei den erforderlichen Bauarbeiten nicht zu erhalten sind.
Die Kronen der beiden Eschen wurden nach dem Sturm Ela 2014 zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit stark eingekürzt. Sie sind zudem vom Eschentriebsterben mit stark erhöhtem Totholzaufkommen betroffen. Die Lärche weist einen nicht arttypischen, einseitigen Kronenaufbau auf und hat somit keine statisch ausgeglichene Krone. Bei dem Spitzahorn und Tulpenbaum handelt es sich um augenscheinlich gesunden Baumbestand.
Die Baumbeseitigung ist aus öffentlichem Interesse zur Realisierung der Neubaumaßnahme dringend erforderlich. Um eine möglichst geringe Anzahl an Bäumen fällen zu lassen, erfolgten hierzu Abstimmungen mit dem Fachbereich Stadtgrün.
In der Gesamtbetrachtung weist der neue Standort im Gegensatz zu der ursprünglichen Planung folgende positive Aspekte auf:
- Die Notwendigkeit der Verlagerung des öffentlichen Kinderspielplatzes ist nicht mehr gegeben. Demzufolge können Auszahlungen in Höhe von ca. 360.000 € eingespart werden.
- Bei dem ursprünglich geplanten Standort hätten insgesamt 13 Bäume, davon zehn geschützte Bäume, gefällt werden müssen. Für die Umsetzung der Maßnahme an dem neuen Standort sind demgegenüber fünf geschützte Bäume zu fällen.
- Die funktionale Planung der Verkehrsflächen und der Außenspielflächen stellt sich als unproblematisch dar.
- Der erheblich höhere Sicherheitsanspruch im Bereich der Außenspielfläche aufgrund des dichten Baumbestands und damit verbundene höhere Unterhaltungskosten entfallen.
Geplant ist weiterhin eine sechsgruppige, zweigeschossige Einrichtung. Für die künftige Einrichtung wurde die folgende Rahmenstruktur durch die Jugendhilfeplanung festgelegt:
- 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren (GF I)
- 2 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (GF II)
- 2 Gruppen für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (GF III)
Insgesamt wird die geplante Einrichtung, je nach gebuchten Stundenkontingenten in der GF III, 100 – 110 Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze sowie 70 – 75 ü3-Plätze, zur Verfügung stellen können. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Die benötigten Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind bei dem Projekt 7.360131 – „Kita Hofstr. Neubau“ im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff und im Rahmen der Änderungsmitteilung für die Haushaltsplanung 2021 ff eingeplant worden. Auch die zu erwartende Einnahme aus den Fördermitteln wurde im Haushaltsplan 2020 ff berücksichtigt.
Die geänderte Planung der neuen Kindertageseinrichtung am neuen Standort ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und stellt eine Pflichtaufgabe dar.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlagen:
Planung – Standortänderung
Baumbestandsplanung inkl. Auflistung der Bäume
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage- Planung Standortänderung (608 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage - Baumbestandsplan incl. Auflistung der Bäume (681 KB) |