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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0722  

Betreff: Erarbeitung Masterplan Wasserlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Leidecker, Malin
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
20.01.2021 
des Ausschusses für Umweltschutz geändert beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
18.11.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zurückgestellt   
11.03.2021 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erarbeitung eines Masterplans Wasserlagen als planerische Grundlage für die räumliche Entwicklung an Emscher und Rhein-Herne-Kanal.

                    

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:
 

Die Verwaltung beabsichtigt die Erarbeitung eines Masterplans Wasserlagen als strategisches Rahmenkonzept für den Stadtraum an Emscher und Rhein-Herne-Kanal. Hintergrund ist, dass Waterfront Development insbesondere für Städte im Strukturwandel die Chance bietet, neue Lagequalitäten für das Wohnen und Arbeiten am Wasser zu etablieren sowie die Freizeit- und Erholungsfunktion einer Stadt zu erhöhen.

 

In Herne bestehen konkrete Anlässe, die die Erarbeitung eines Masterplans ratsam machen:

 

Während sich für einige Flächen am Kanalufer ein Nutzungswandel (insb. durch das Ende der Kohleverstromung) abzeichnet, bestehen für brachliegende oder untergenutzte Flächen teils noch unklare Entwicklungsperspektiven.

 

Die Renaturierung der Emscher und die damit verbundene landschaftliche Aufwertung bieten vielfältige Potenziale bei der Flächenentwicklung. Dabei ist es erforderlich unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden.

 

Gleichzeitig schreiten Überlegungen für konkrete Vorhaben in direkter Wasserlage voran. So wird bspw. die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans für den Bereich Forellquartier/Südufer (siehe separate Beschlussvorlage) angestrebt.

 

Die Suche nach Flächenpotenzialen am Wasser ist umso mehr von Bedeutung, da Wohn- und Wirtschaftsflächen in Herne äußerst knapp sind. Zugleich sollen die bereits heute als Freizeit- und Erholungsort genutzten Wasserlagen auch in ebendieser Hinsicht gestärkt und weiterentwickelt werden (Sport, Gastronomie, Camping, Hotel…).

 

 

 

 

 

 

 

Der Masterplan Wasserlagen soll als planerische Grundlage für die künftige Entwicklung der Wasserlagen dienen. Er soll eine nutzungsorientierte Entwicklungsperspektive aufzeigen und  dabei ein breites Themenfeld (Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Mobilität, Umwelt, Freiraum) in den Blick nehmen sowie städtebauliche und freiraumbezogene Impulse vorbereiten.

 

Der Planungsraum (rd. 1.200 ha) erstreckt sich zwischen Emscher bzw. nördlicher Stadtgrenze und A 42. Im Fokus stehen dabei die Flächen mit (un-)mittelbarem Bezug zu Emscher und Kanal. Für ausgewählte, bedeutsame Schlüsselbereiche werden städtebauliche bzw. freiraumbezogene Rahmenpläne entworfen.

 

Der Masterplan Wasserlagen soll federführend vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung in enger Zusammenarbeit mit weiteren Abteilungen und Fachbereichen sowie unter Inanspruchnahme externer Planungsleistungen erarbeitet werden. Es ist ein Bearbeitungszeitraum von insgesamt ca. zwei Jahren angedacht.

 

Der Masterplan soll in einem dreistufigen Verfahren erarbeitet werden:

 

-          Baustein A Bestandsaufnahme: Grundlage des Masterplans ist eine umfassende Bestandsanalyse des Planungsraums durch Auswertung von Planungsinformationen, Ortsbegehungen und Fachgesprächen. Die Analyse umfasst die Themenfelder Planungshistorie, Nutzungsstruktur/Bauliche Strukturen, Grün- und Freiräume, Umweltbelange, Mobilität und Verkehr, Infrastruktur, Sozialstruktur. Eine SWOT-Analyse zeigt Chancen und Restriktionen im Planungsraum auf, zudem werden planerische Schlüsselbereiche vorgeschlagen. Im Ergebnis werden thematische Karten sowie ein erläuternder Bericht erstellt.

Die Erarbeitung des Bausteins übernimmt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung unter Federführung von FB 51/1 - Generelle Planung.

Nach Abschluss der Bestandsaufnahme erfolgt eine Zwischenberichterstattung in den bürgerschaftlichen Gremien.
 

-          Baustein B Strukturkonzept: Aufbauend auf der Bestandsaufnahme erfolgen die Ableitung räumlicher Zielperspektiven sowie die Formulierung künftiger Nutzungen und Handlungserfordernisse. Diese werden kartografisch dargestellt (Struktur- / Nutzungskonzept im Maßstab 1:10.000) und textlich erläutert. Die Handlungsfelder umfassen die unterschiedlichen Bereiche der Stadtentwicklung: Identifizierung von Wohnbau- und Wirtschaftsflächenpotenzialen, Neustrukturierung vorhandener Gewerbe-/Wohngebiete, Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums, Erweiterung der Freizeitangebote und Tourismuspotenziale (Camping, Gastronomie, Sport …), Erhöhung der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, Verbesserung der Durchlässigkeit von Wegeverbindungen, Sicherung von Freiraumstrukturen, Qualifizierung von Grünflächen, Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen etc. Für planerische Schlüsselbereiche werden Entwicklungsziele formuliert.

Die Erarbeitung des Strukturkonzepts soll als externe Planungsleistung vergeben werden. Ab Frühjahr/Sommer 2021 ist für die Bearbeitung etwa ein Jahr vorgesehen. Es wird eine Beschlussfassung des Rates als sonstige städtebauliche Planung i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB angestrebt.









 

-          Baustein C Rahmenpläne: Identifizierte Schlüsselbereiche werden einer detaillierten Standortanalyse und Bewertung hinsichtlich ihrer Entwicklungsperspektive unterzogen. Zur Konkretisierung und Visualisierung der Entwicklungsziele werden städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Entwürfe (Rahmenpläne im Maßstab 1:2.000 bis 1:5.000) erstellt. Die Rahmenpläne sollen als Impulsgeber für städtebauliche oder freiraumbezogene Vorhaben an Hernes Wasserlagen dienen.

 

 

Die Rahmenpläne sollen ebenfalls als externe Planungsleistung vergeben werden. Die Erarbeitung der Rahmenpläne ist für das Jahr 2022 vorgesehen, dementsprechend sind Ausschreibung und Vergabe für Ende 2021 geplant. Es wird ebenso eine Beschlussfassung des Rates als sonstige städtebauliche Planung i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB angestrebt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Anlage 1 – Exposé Masterplan Wasserlagen

 

                  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Expose_MASTERPLAN WASSERLAGEN (1037 KB)