Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0538  

Betreff: Liquiditätszuschüsse an städtische Beteiligungsgesellschaften aufgrund der Covid-19-Krise
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
27.08.2020 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
01.09.2020 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:    31.10

Bez.:  GBH

Nr.:    15

Bez.:  Transferaufwendungen

bis zu -700.000

Nr.:    42.04

Bez.:  Revierpark

Nr.:    15

Bez.:  Transferaufwendungen

bis zu -700.000

Nr.:    57.01

Bez.: Finanzbeziehungen zu
          Unternehmen

Nr.:    15

Bez.:  Transferaufwendungen

bis zu -300.000

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Krise

 

  1. die überplanmäßige Bereitstellung von Liquiditätszuschüssen i. H. v. insgesamt bis zu 1,7 M€ an drei dauerdefizitäre städtische Beteiligungsgesellschaften zur Sicherstellung der jeweiligen Unternehmensfortführung,

 

  1. von diesen maximal 1,7 M€ auf Basis einer vorläufigen Bedarfsanzeige/-analyse
  • der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) für 2020 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 700 T€,
  • der Revierpark Gysenberg Herne GmbH Herne mbH (RPG) für 2020 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 700 T€ sowie
  • der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) für 2020 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 300 T€ zu gewähren sowie

 

  1. Verschiebungen zwischen den Gesellschaften innerhalb des Gesamtzuschussrahmens von 1,7 M€ bei sich ggf. verändernden Bedarfen zu ermöglichen.

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Wie bereits in diversen Berichterstattungen der Verwaltung dargestellt (u. a. Vorlage Nr. 2020/0273) sind auch einige städtische Beteiligungsgesellschaften finanzwirtschaftlich massiv durch die Covid-19-Krise belastet. In den drei dauerdefizitären Beteiligungs-gesellschaften Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH), Revierpark Gysenberg Herne GmbH (RPG) und TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) ist absehbar, dass sich die Jahresergebnisse durch erhebliche Ertrags-ausfälle und nicht gleichermaßen sinkenden Aufwendungen („Fixkosten“) deutlich verschlechtern werden und die Liquidität ohne externe Unterstützung kurzfristig nicht mehr sichergestellt werden kann.

Die Geschäftsführungen haben bereits mit großen Anstrengungen versucht, den sich abzeichnenden Ergebnisverschlechterungen soweit wie möglich durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken und darüber in enger Abstimmung mit dem städtischen Beteiligungsmanagement die zuständigen Gremien der Gesellschaften informiert. Auch die Einführung von (teilweiser) Kurzarbeit hat die wirtschaftliche Situation nicht wesentlich stabilisieren können. Letztlich würden die derzeit prognostizierten Ertragsausfälle bei den genannten Gesellschaften das Eigenkapital aufzehren (bilanzielle Überschuldung) und zur Illiquidität führen und damit die Unternehmensfortführung nicht ermöglichen.

Kredite des Gesellschafters, der Hausbank oder Betriebsmittelkredite der Förderbank des Landes (NRW.Bank) können dauerdefizitären Gesellschaften keine Lösungsperspektive verschaffen, da der Schuldendienst nicht erwirtschaftet werden kann.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der (Mit-) Gesellschafter Stadt Herne den genannten Gesellschaften in 2020 zunächst einmalig Liquiditätszuschüsse i. H. v. bis zu 1,7 M€ gewährt. Die jeweils vorgesehenen Beträge sind nach aktuell vorliegenden Liquiditäts-planungen der Gesellschaften derzeit als Obergrenze zu verstehen. Bei entsprechender Beschlussfassung des Rates würde die jeweils konkrete Liquiditätsentwicklung engmaschig von den Gesellschaften an das Beteiligungsmanagement berichtet und von dort nach Plausibilisierung zunächst Mittel in Raten abschlägig zugewiesen. Bei Bedarfsveränderungen sollen zudem Verschiebungen innerhalb des Gesamtzuschuss-rahmens von 1,7 M€ möglich sein.

Die Liquiditätszuschussgewährung für die RPG erfolgt stets in Abstimmung mit dem 50 %igen Mitgesellschafter RVR in identischer Höhe.

 

Die gewaltige Verschlechterung der Finanzsituation der Stadt ermöglicht - in der Natur der Sache liegend - zunächst keine Deckung solcher überplanmäßiger Aufwendungen. Die Regierungskoalition im Landtag NRW hat u. a. ein Sonderhilfengesetz Stärkungspakt eingebracht, welches für die Stadt Herne eine Sonderzuweisung i. H. v. 8,3 M€ vorsieht.

Diese wird jedoch nicht ansatzweise ausreichen, um den gesamten finanziellen Covid-19-Schaden der Stadt Herne zu decken. Dieser kann insgesamt voraussichtlich im Jahresabschluss buchhalterisch isoliert werden und muss anschließend kreditfinanziert werden.

 

Zu 1.

 

Die Stadt Herne ist Alleingesellschafterin der GBH. Aufgrund der Covid-19-Krise werden der GBH in 2020 insbesondere durch die Arbeitsverwaltung, aber auch durch weitere Maßnahmenträger, weitaus weniger Maßnahmenteilnehmer zugewiesen als eingeplant. Zudem ist die Durchführung vieler Maßnahmen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Insbesondere die beschriebenen Ertragsausfälle führen zu einer erheblichen Verschlechterung des Jahresergebnisses, das voraussichtlich knapp -1,2 M€ betragen wird und zu einem zusätzlichen Liquiditätsbedarf in Höhe von bis zu 700 T€ führen wird.

 

Zu 2.

Die Stadt Herne hält gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr je 50 % der Anteile an der RPG. Aufgrund der Covid-19-Krise wurden im Rahmen des Lockdown auch alle Schwimmbäder geschlossen. Das LAGO war von Mitte März bis zum 22. Juni 2020 komplett geschlossen und nimmt den Betrieb seitdem stufenweise wieder auf. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass eine volle Auslastung des Bades in diesem Jahr nicht möglich sein wird. Zudem erfährt die RPG Einnahmeverluste aus Pachtverträgen und durch die Absage aller im Park geplanten Veranstaltungen bis zunächst Ende Oktober. Diese Auswirkungen spiegeln sich im Jahresergebnis, das voraussichtlich knapp –3,7 M€ betragen wird.

Gemeinsam mit dem Mitgesellschafter RVR hat sich die Stadt dahingehend abgestimmt, dass der damit verbundene zusätzlich benötigte Liquiditätsbedarf zu je 50 % durch die Gesellschafter getragen werden sollte. Der RVR wird in den Septembersitzungen seiner Gremien den entsprechenden Beschluss herbeiführen.

Nach der vorliegenden Liquiditätsplanung soll die RPG von der Stadt Herne einen zusätzlichen Liquiditätszuschuss in Höhe von bis zu 700 T€ erhalten.

 

Zu 3.

Die Stadt Herne ist Alleingesellschafterin der TGG. Aufgrund der Covid-19-Krise ist die TGG im Rahmen des Lockdowns gleich mehrfach betroffen:

Zum einen wurde der Betrieb des Kulturzentrums zu Beginn des Lockdowns komplett eingestellt und im späteren Verlauf erheblich eingeschränkt. Wann der Betrieb im vollen Umfang wieder aufgenommen werden kann, ist noch nicht absehbar. Zum anderen ist die TGG auch Verpächterin von Parkhotel und -restaurant sowie der Zille, auch hier entfallen umsatzbezogene Pachteinnahmen. Der voraussichtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf knapp -0,94 M€. Nach der damit einhergehenden Liquiditätsplanung hat die TGG einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf in Höhe von bis zu 300 T€.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Keine