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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0483  

Betreff: Entfernung von geschütztem Baumbestand gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne für den Neubau Kita an der Hofstr. / Barbarastraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hütter, Tel. 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Unrau, Margarete
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
20.08.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zurückgestellt   
01.10.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel abgelehnt   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt gemäß § 5 Absatz 1 Buchstabe b) der Baumschutzsatzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne die Entfernung von folgenden Bäumen (Standorte siehe Lageplan):

 

-          eine Esche, STU 195 cm, Baum Nr. 1

-          ein Feld-Ahorn, STU 150 cm, Baum Nr. 2

-          eine Holländische-Linde, STU 189 cm, Baum Nr. 4

-          ein Berg-Ahorn, STU 185 cm, Baum Nr. 5

-          eine Esche, STU 127 cm, Baum Nr. 38

-          eine Esche, STU 295 cm, Baum Nr. 39

-          ein Spitzahorn, STU 210 cm, Baum Nr. 6

-          ein Spitzahorn, STU 230 cm, Baum Nr. 21

-          eine Stieleiche, STU 87 cm, Baum Nr. 11

-          ein Bergahorn, STU 220 cm, Baum Nr. 20

 

Der Baumbestand wird durch insgesamt 24 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen auf dem Kita-Gelände oder auf den städtischen Grundstücken in unmittelbarer Umgebung.

 

Darüber hinaus werden drei nach Baumschutzsatzung ungeschützte Bäume entfernt:

-          eine Holländische-Linde STU 60 cm, Baum Nr. 3

-          eine Hainbuche, STU 72 cm, Baum Nr. 40

-          eine Hainbuche, STU 67 cm, Baum Nr. 41

        

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Sachverhalt:
 

Im Stadtbezirk Eickel besteht ein hoher Betreuungsbedarf über das Angebot der jetzigen Kita Hofstraße hinaus. Insbesondere ist mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs an ü3-Plätzen zu rechnen. Gesamtstädtisch hat die Nachfrage an Kindertagesbetreuung den Höchststand erreicht. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um den Rechtsanspruch an die Kindertagesbetreuung zu erfüllen, hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie einen Neubau avisiert. Für die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung kommt eine Bebauung auf einem städtischen Grundstück nordwestlich der bestehenden Kindertageseinrichtung Hofstraße in Betracht.

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 die Errichtung einer neuen öffentlichen Einrichtung und somit den Neubau einer städtischen Kindertageseinrichtung am Standort Hofstraße / Barbarastraße in Herne beschlossen.

 

Geplant ist eine sechsgruppige Kindertageseinrichtung auf zwei Etagen. Insgesamt wird die Einrichtung, je nach gebuchten Stundenkontingenten in der GF III, 100 bis 110 Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze sowie 70 bis 75 ü3-Plätze zur Verfügung stellen können. Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) wird im Auftrag des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie den Bau planen und ausführen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Entfernung des im Beschlussvorschlag aufgelisteten geschützten Baumbestands erforderlich. Sie müssen aufgrund der Lage des Baukörpers entfernt werden. Um eine möglichst geringe Anzahl an Bäumen fällen zu lassen, wurde mit dem Fachbereich Stadtgrün im Rahmen einer Ortsbegehung die Positionierung des Baukörpers festgelegt.

 

Die mit der Neubaumaßnahme einhergehende Baumfällung fällt unter den § 5 Abs. 1 Buchstabe f) der Baumschutzsatzung (Ausnahme und Befreiungen), da „Die Beseitigung von geschützten Bäumen aus überwiegendem, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist“

 

Die Baumbeseitigung ist aus öffentlichem Interesse zur Realisierung der Neubaumaßnahme dringend erforderlich. Der Baumbestand wird durch insgesamt 24 Laubbäume mit einem Stammumfang von 20 bis 25 cm ersetzt. Die Baumpflanzungen erfolgen auf dem Kita-Gelände oder auf den städtischen Grundstücken in unmittelbarer Umgebung.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Chudziak

(Stadtrat)

 

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Anlage:
Neubau Kita Hofstr.                 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neubau Kita Hofstr. (2165 KB)