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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0469  

Betreff: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
03.08.2020 
des Wahlausschusses - Kommunalwahl beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der in den Anlagen aufgeführten Wahlvorschläge, die für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 eingereicht wurden:

 

  1. für die Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters,

 

  1. für die Wahl in den Wahlbezirken,

 

  1. für die Wahl aus den Reservelisten,

 

  1. für die Wahl in den Stadtbezirken (Listenwahlvorschläge)

 

 

Ergebnisse der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge:

 

Gemäß § 18 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) sowie § 27 Kommunalwahlordnung (KWahlO) sind die eingereichten Wahlvorschläge durch die Wahlleitung einer Vorprüfung unterzogen worden, die insbesondere folgende Prüfungspunkte umfasst hat:

 

a) den fristgerechten Eingang der Wahlvorschläge,

 

b) die Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe, bei Einzelbewerber*innen Name und ggf. Kennwort,

 

c) bei Parteien oder Wählergruppen die Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, die schriftliche Satzung und das Programm sowie die Nachweise über die Aufstellung der Bewerber anhand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach §§ 17, 46a Abs. 1 und 46b KWahlG und die Einhaltung von Mindestregeln einer demokratischen Kandidatenaufstellung,

 

d) die Unterzeichnung des Wahlvorschlags, der Bescheinigung des Wahlrechts und der Zahl der gültigen Unterschriften,

 

e) die Person des Bewerbers, die Zustimmungserklärung und die Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke ist festzuhalten, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingereicht worden ist.

 

Die Wahlleitung hat in einigen Fällen festgestellt, dass offensichtliche Unrichtigkeiten wie z.B. bei Anschriften, fehlende oder unstimmige Angaben zu den Berufsbezeichnungen, zum Geburtsort und Zahlendreher bei den Geburtsdaten in den Wahlvorschlägen vorhanden waren, die die Zulässigkeit jedoch nicht berührten und die jeweils nach Rücksprache mit den Vertrauenspersonen ergänzt bzw. bereinigt werden konnten.

 

Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) eingereicht werden (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KWahlG).

 

Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber*innen haben – vorbehaltlich der nachstehenden Zweifelsfälle – die nach § 15 Abs. 2 KWahlG vollständigen Wahlvorschlage fristgemäß eingereicht:

 

  1. Wahlvorschläge für die Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters

(Reihenfolge nach Nummernfolge der Wahlvorschläge der letzten Vertretungswahl)

 

1.1 „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ - Dr. Frank Dudda

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

1.2 „Christlich Demokratische Union Deutschlands“ - Timon Radicke

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

1.3 „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ - Pascal Krüger

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

1.4 „DIE LINKE“ - Daniel Kleibömer

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

1.5 „Freie Demokratische Partei“ - Thomas Bloch

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

 

Beschlussvorschlag:  Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den eingereichten Wahlvorschlägen für die Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters die Zulassung zu erteilen.

 

 

  1. Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken

(Reihenfolge nach dem Vorwahlergebnis der Ratswahl)

 

2.1  „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“

Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.2         „Christlich Demokratische Union Deutschlands“

Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.3         „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“

 Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.4  „DIE LINKE“

 Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.5 „Alternative für Deutschland“

 

Aufgrund des Umstandes, dass unter dem Namen der „Alternative für Deutschland“ zwei Aufstellungsverfahren durchgeführt und Wahlvorschläge eingereicht worden sind, erfolgt zur Unterscheidung die Ergänzung zum Parteinamen mit dem Namen der Person, die die Wahlvorschläge unterschrieben hat. Es ist über die Wahlvorschläge

 

„Alternative für Deutschland / Wolf“

 

und

 

„Alternative für Deutschland / Fiedler“

 

jeweils gesondert zu entscheiden.

 

2.5.1 „Alternative für Deutschland / Wolf“

 

a.)

 

Der am 02.06.2020 um 9:30 Uhr beim Wahlleiter eingegangene Wahlvorschlag ist jeweils unter dem 22.04.2020 von Herrn Armin Wolf und Frau Birgit Drosd unterschrieben worden.

 

In der Rubrik Partei/Wählergruppe ist „Alternative für Deutschland“, in den Zustimmungserklärungen jedoch „Alternative für D./ Herne & Wanne-Eickel, (Rats)AfD“ eingetragen.

 

Mit Schreiben vom 02.07.2020 ist die im Wahlvorschlag benannte Vertrauensperson, Herr Wolf, vom Wahlleiter um Klarstellung der Bezeichnung der Wahlvorschläge dahingehend gebeten worden, ob die von der AfD-Geschäftsstelle eingereichten Wahlvorschläge unter „Alternative für Deutschland“ oder „Alternative für D./ Herne & Wanne-Eickel, (Rats)AfD“ geführt werden sollen.

 

Die Vertrauensperson Herr Wolf teilte am 02.07.2020 per E-Mail und schriftlich mit, dass die Bezeichnung „Alternative für Deutschland“ gilt. Aufgrund dieser Klarstellung handelt es sich um einen Wahlvorschlag für die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“.

 

b.)

 

Nach § 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG müssen die Wahlvorschlage von Parteien von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. Welches Gremium oder welche Person die für das Wahlgebiet zuständige Leitung darstellt, hängt von der internen Organisation der Partei ab.[1]

 

Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 der Satzung des Kreisverbandes Herne der Partei Alternative für Deutschland vom 08.07.2018 sind die Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes die gesetzlichen Vertreter des Kreisverbandes.

 

Durch die lokale Presseberichterstattung in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 10.12.2019, 04.06.2020 und 08.06.2020 ist der Wahlleitung von Amts wegen bekannt geworden, dass der örtliche Vorstand Ende 2019 abberufen worden sein soll.

 

Unter dem 24.04.2020 teilte Herr Wolf per E-Mail mit, dass er als Vorstand der Herner AfD bis zum 16.07.2020 gewählt worden sei und anderslautende Aussagen anderer Gliederungen rechtlich unbegründet seien.

 

Unter dem 06.07.2020 sind Herr Wolf und Frau Drosd angeschrieben und darauf hingewiesen worden, dass an ihrer nach § 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG erforderlichen Legitimation als zuständige örtliche Leitung der AfD Herne Zweifel aufgekommen sind. Beiden ist unter Fristsetzung bis zum 27.07.2020 um 18:00 Uhr Gelegenheit gegeben worden, ihre Zuständigkeit als Vorstand im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Wahlvorschläge nachzuweisen.

 

Am 23.07.2020 teilte der Landesvorstand der AfD, der nach § 6 Abs. 5 Satz 1 Satzung des Landesverbands der Alternative für Deutschland Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2015[2] den Landesverband leitet und die Geschäfte auf der Grundlage der Landessatzung und der Beschlüsse des Landesparteitags führt und dessen Mitglieder nach Abs. 6 Satz 1 der Satzungsvorschrift die gesetzlichen Vertreter des Landesverbandes sind, per E-Mail mit, dass Herr Wolf seit dem 09.12.2019 keinerlei Amt mehr in der AfD bekleidet. Es fehle Herrn Wolf seit diesem Datum jegliche Befugnis, Rechtshandlungen im Namen der AfD oder einer ihrer Parteigliederungen vorzunehmen. Die Amtsenthebung des vormaligen Kreisvorstandes habe der Landesvorstand an diesem Datum ausgesprochen, was vom Landesparteitag am 18.01.2020 bestätigt worden sei. Was auch immer Herr Wolf beim Wahlamt der Stadt Herne vorlege, handele sich keinesfalls um einen Wahlvorschlag der AfD.

 

Am 28.07.2020 wurde ein auf den 09.12.2019 datierendes Schreiben des Landesvorstandes der AfD NRW übermittelt, in dem der Landesvorstand die Mitglieder des Vorstands des AfD Kreisverbands Herne darüber unterrichtet, dass der Landesvorstand am 09.12.2019 einstimmig beschlossen hat, den Vorstand des Kreisverbandes Herne gemäß § 8 Abs. 1 Unterabs. a der Bundessatzung des Amtes zu entheben. Die Maßnahme erfolge nach § 8 Abs. 3 Satz 1 Bundessatzung mit sofortiger Wirkung.

 

Sodann ist vom AfD Landesverband unter dem 28.07.2020 das Urteil des Landesschiedsgerichts der AfD-NRW vom 25.05.2020 (Az. NRW 37/2020) übermittelt worden, nachdem der Kreisverband Herne der AfD für die Zeit bis zum 31.12.2020 einen Notvorstand aus drei Personen erhält, nämlich den Herren Markus Schröder, Dustin-Uwe Lawrenz und Uwe Lawrenz.

 

Der Ausgabe der WAZ vom 08.06.2020 ist zu entnehmen, dass der Kreisverband der AfD Herne auf einem Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat. Herr Wolf und Frau Drosd sind dabei nicht genannt.

 

Nach § 8 Abs. 1 Unterabs. a der Bundessatzung der Alternative für Deutschland vom 29.01.2015 in der Fassung der Änderung vom 01.12.2019[3] ist als Ordnungsmaßnahme gegen einen nachgeordneten Gebietsverband die Amtsenthebung seines Vorstandes möglich, über die nach Abs. 3 Satz 1 der übergeordnete Landesvorstand oder der Bundesvorstand mit Zweidrittelmehrheit beschließt und die sofort in Kraft tritt. Maßnahmen eines Landesvorstands müssen vom nächsten zugehörigen Landesparteitag und Maßnahmen des Bundesvorstands vom nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft (Abs. 3 Satz 2). Die Anrufung des Schiedsgerichts zu dieser Maßnahme entfaltet nach den Satzungsbestimmungen keine aufschiebende Wirkung (Abs. 3 Satz 4).

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnismittel und den maßgeblichen Satzungsbestimmungen sind die formellen Verfahrensvorgaben zur Abberufung (Amtsenthebung) des örtlichen Vorstandes gewahrt worden. Es ist hingegen nicht die Aufgabe des Wahlleiters oder des Wahlausschusses, Satzungen, mögliche Verstöße, Amtsenthebungen usw. auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.

 

Bezüglich der am 22.04.2020 geleisteten Unterschriften des Herrn Wolf und der Frau Drosd auf dem am 02.06.2020 eingereichten Wahlvorschlag bestehen aus den vorgenannten Gründen erhebliche Zweifel, ob die nach § 15 Abs. 2 Satz 1 KWahlG erforderliche Leitungsfunktion im Wahlgebiet nach dem 09.12.2019 noch bestand. Der Wahlvorschlag wäre damit unwirksam[4] und infolgedessen durch den Wahlausschuss nach § 18 Abs. 3 Satz 2 KWahlG zurückzuweisen.

 

c.)

 

Für die Wahlbezirke 08, 11, 12, 14, 17, 18, 19, 20, 21, 24, 25 und 27 sind keine Wahlvorschläge eingereicht worden.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, aus den vorgenannten Gründen die Wahlvorschläge „Alternative für Deutschland / Wolf“ zur Vermeidung eines grundlegenden Wahlfehlers zurückzuweisen.

 

2.5.2 „Alternative für Deutschland / Fiedler“

 Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.6         „Freie Demokratische Partei“

 Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.7         „Piratenpartei Deutschland“

Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.8  „Unabhängige Bürger“

Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

2.9 „Grzesinski, Nadine“

Der Wahlvorschlag für den Wahlbezirk 13 ist in allen Punkten korrekt.

 

2.10 „Sezer, Özgür“

Der Wahlvorschlag für den Wahlbezirk 05 ist in allen Punkten korrekt.

 

2.11 „Wählergemeinschaft Wanne-Herne“

Die Wahlvorschläge sind in allen Punkten korrekt.

 

 

Beschlussvorschlag: Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den eingereichten Wahlvorschlägen der genannten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen für die Wahl in den Wahlbezirken

 

unter Zurückweisungen der Wahlvorschläge der „Alternative für Deutschland / Wolf“

 

die Zulassung zu erteilen.

 

 

3.  Wahlvorschlag für die Wahl aus den Reservelisten

(Reihenfolge nach dem Vorwahlergebnis)

 

3.1  „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.2  „Christlich Demokratische Union Deutschlands“

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.3  „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.4  „DIE LINKE“

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.5.1  „Alternative für Deutschland / Wolf“

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen gelten die Ausführungen unter 2.5.1 hier entsprechend.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den Wahlvorschlag „Alternative für Deutschland / Wolf“ aus den Eingangs genannten Gründen zur Vermeidung eines grundlegenden Wahlfehlers zurückzuweisen.

 

3.5.2 „Alternative für Deutschland / Fiedler“

 

Der Kandidat unter laufender Nr. 7 – Herr Rolf Hosse – hat seiner Benennung als Bewerber nicht zugestimmt.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den Wahlvorschlag für die Wahl aus der Reserveliste zurückzuweisen, insoweit er unter laufender Nr. 7 den Bewerber Rolf Hosse aufgeführt hat. Der Bewerber unter der laufenden Nr. 7 ist zu streichen.

 

3.6  „Freie Demokratische Partei“

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.7  „Piratenpartei Deutschland“

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.8  „Unabhängige Bürger“

 Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

3.9 „Wählergemeinschaft Wanne-Herne“

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

 

Beschlussvorschlag:  Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den eingereichten Wahlvorschlägen der genannten Parteien und Wählergruppen für die Wahl aus den Reservelisten

 

unter Zurückweisung des Wahlvorschlages der „Alternative für Deutschland / Wolf“

 

und

 

der Streichung des Bewerbers unter der laufenden Nr. 7 der Reserveliste der „Alternative für Deutschland / Fiedler“

 

die Zulassung zu erteilen.

 

 

4.  Listenwahlvorschläge für die Wahl in den Stadtbezirken

 

4.1  „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.2  „Christlich Demokratische Union Deutschlands“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.3  „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.4  „DIE LINKE“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.5.1  „Alternative für Deutschland / Wolf“

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen gelten die Ausführungen unter 2.5.1 hier entsprechend.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, die Wahlvorschläge „Alternative für Deutschland / Wolf“ für die Stadtbezirke Wanne, Eickel, Herne-Mitte und Sodingen aus den Eingangs genannten Gründen zur Vermeidung eines grundlegenden Wahlfehlers zurückzuweisen.

 

4.5.2 „Alternative für Deutschland / Fiedler“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

Der Kandidat unter laufender Nr. 1 – Herr Rolf Hosse – hat seiner Benennung als Bewerber nicht zugestimmt.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den Listenwahlvorschlag für die Wahl der Vertretung des Stadtbezirks Sodingen zurückzuweisen, insoweit er unter laufender Nr. 1 den Bewerber Rolf Hosse aufgeführt hat. Der Bewerber unter der laufenden Nr. 1 ist zu streichen.

 

4.6  „Freie Demokratische Partei“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.7  „Piratenpartei Deutschland“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.8  „Unabhängige Bürger“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

Die Wählbarkeit der Kandidatin unter laufender Nr. 2 – Frau Jacqueline Foth – konnte nicht festgestellt werden, da sie nicht in Herne gemeldet ist.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den Listenwahlvorschlag für die Wahl der Vertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zurückzuweisen, insoweit er unter laufender Nr. 2 die Bewerberin Jacqueline Foth aufgeführt hat. Die Bewerberin unter der laufenden Nr. 2 ist zu streichen.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

4.9 „Wählergemeinschaft Wanne-Herne“

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Wanne

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Eickel

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Herne-Mitte

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

Listenwahlvorschlag für den Stadtbezirk Sodingen

 Der Listenwahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

 

Beschlussvorschlag: Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den eingereichten Wahlvorschlägen der genannten Parteien und Wählergruppen für die Listenwahlvorschläge für die Wahl in den Stadtbezirken

 

unter der Zurückweisungen der Listenwahlvorschläge der „Alternative für Deutschland / Wolf“ für alle Stadtbezirke

 

und

 

Streichung des Bewerbers der „Alternative für Deutschland / Fiedler“ im Stadtbezirk Sodingen

 

und

 

Streichung der Bewerberin der „Unabhängige Bürger“ im Stadtbezirk Herne-Mitte

 

die Zulassung zu erteilen.

 

 

Der Wahlleiter

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat 


[1] Tiedke/Mörs, Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (2020), § 15 Anm. 4

[4] Kallerhoff/von Lennep/Bätge/Becker/Schneider/Schnell, Handbuch zum Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen, Seite 146

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

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Anlagen:

-          Wahlvorschläge für die Wahl für das Amt des Oberbürgermeisters

-          Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken

-          Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten

-          Listenwahlvorschläge für die Wahl in den Stadtbezirken