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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung für Kinder | Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: bilanzielle Abschr.
Nr.: 20 Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 2021: 0,00 € 2022: 0,00 € 2023: 23.000,00 €
2021: 0,00 € 2022: -10.500,00 € 2023: -63.400,00 €
2021: 0,00 € 2022: -400,00 € 2023: -2.500,00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: 7.360104 Bez.: Ausbau Kinderbetreuung | Nr.: 8 Bez.: Auszahlung für Baumaßnahmen | 2020: -70.000,00 € 2021: -836.000,00 € 2022:-4.233.900,00 € |
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“
Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 – 2021“ erarbeitet. Die Planung enthält neben den strategischen Grundüberlegungen zur Ausgestaltung der Kita-Landschaft vor Ort auch eine stadtbezirksbezogene Betrachtung der Ist-Situation und die daraus resultierenden Ausbauerfordernisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.
Die neuen Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 zeigen, dass für die Altersgruppe der unter Dreijährigen in diesem Kindergartenjahr 1.519 Betreuungsplätze bereitgestellt werden können. Dies führt zu einer Versorgungsquote von 34,6 %. Für die über dreijährigen Kindern stehen bei einer Versorgungsquote von 95,8 % insgesamt 4.121 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit besteht im u3-Bereich ein Fehlbedarf von 323 Plätzen und im ü3-Bereich von 201 Plätzen.
Im Vergleich zu anderen Stadtbezirken weist die Versorgungsquote im Stadtbezirk Wanne die geringsten Werte auf. Die u3- und ü3-Quoten liegen mit 24,2 % und 89,3 % deutlich unter der spezifisch erstellten Planung für den gesamtstädtischen Wert (u3-Quote = 42% und ü3-Quote = 100%).
Das bereits seit 2017 durch die AWO geplante Neubauvorhaben einer Kindertageseinrichtung am Standort - Am Berg - konnte nicht umgesetzt werden.
Um dem derzeitig hohen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Wanne nachzukommen, wird die Verwaltung gemäß des Ratsbeschlusses vom 23.06.2020 vom jetzigen Eigentümer das ca. 3.222 m² große freigelegte Grundstück, Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 16, Flurstücke Nr. 170 und 171 teilweise sowie 172, 173, 313, 400, 482, 617, 623, 625, 627 und 688 mit 8 aufstehenden PKW-Garagen erwerben, um den Neubau einer 6-Gruppen Einrichtung zu realisieren. Die ursprünglich angedachte Errichtung einer Kindertageseinrichtung auf dem wesentlich schlechter gelegenen städtischen Grundstück der ehemaligen städtischen Kindertageseinrichtung Michaelstraße kommt somit nicht in Betracht.
Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) wird im Auftrag des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie den Bau einer sechsgruppigen Einrichtung planen und ausführen.
Für die künftige Einrichtung wurde die folgende Einrichtungsstruktur durch die Jugendhilfeplanung festgelegt:
- 2 Gruppe für je 20 Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren (GF I)
- 2 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (GF II)
- 2 Gruppen für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (GF III)
Insgesamt wird die geplante Einrichtung, je nach gebuchten Stundenkontingenten in der GF III, 100 – 110 Betreuungsplätze, davon 30 u3-Plätze sowie 70 – 75 ü3-Plätze zur Verfügung stellen können. Die Einrichtungsstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Neubau ist aus Haushaltsmitteln der Stadt Herne zu finanzieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Vermietung an einen freien Träger zum Betrieb der Kindertageseinrichtung vorgesehen. Derzeit finden hierzu Sondierungsgespräche statt. Die sowohl verwaltungsintern als auch mit dem potenziellen Träger abgestimmten Vertragsinhalte und die Beantragung von Förderungen werden im Rahmen des entsprechenden Gremienweges zum Abschluss des Mietvertrages gesondert vorgestellt.
Die Entscheidung für den Neubau erfolgte erst in diesem Jahr, so dass im Haushaltsplan 2020 ff keine Ausgaben eingeplant wurden. Die benötigten Mittel in Höhe von ca. 70.000 € im Haushaltsjahr 2020 werden im Rahmen einer Nachbewilligung zur Verfügung gestellt.
Anhand der erstellten Kostenschätzung durch die HSM werden mit der Änderungsmitteilung für die Haushaltsplanung 2021 ff Auszahlungen i. H. v. 5.070.600 € eingeplant.
Der Neubau der Kindertageseinrichtung „Am Berg“ ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und stellt eine Pflichtaufgabe dar.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlage:
Planungsvariante
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Planungsvariante Kita Am Berg (813 KB) |