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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3601 Bez.: Tagesbetreuung für Kinder
| Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte
Nr.: 11 Bez.: Personalaufwendungen
Nr.: 14 Bez.: bilanzielle Abschreibung
Nr.: 20 Bez.: Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 2021: 0,00 € 2022: 7.100,00 € 2023: 10.400,00 €
2021: 0,00 € 2022: 23.000,00 € 2023: 23.000,00 €
2021: 0,00 € 2022: -530.000,00 € 2023: -530.000,00 €
2021: -6.300,00 € 2022: -42.400,00 € 2023: -75.500,00 €
2021: -100,00 € 2022: -800,00 € 2023: -1.100,00 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7.360104 Bez.: Ausbau Kinderbetreuung | Nr.: 1 Bez.: Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen
Nr.: 9 Bez.: Auszahlung für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen | 2020: 0,00 € 2021: 567.000,00 € 2022: 243.000,00 €
2020: -187.500,00 € 2021: -893.100,00 € (VE) 2022: -416.800,00 € (VE)
2020: 0,00 € 2021: -200.000,00 € 2022: 0,00 €
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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der Qualitätsstandards sichergestellt.“
Der Gesetzgeber hat in § 24 Abs. 2 SGB VIII den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie hat zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 – 2021“ erarbeitet. Die Planung enthält neben den strategischen Grundüberlegungen zur Ausgestaltung der Kita-Landschaft vor Ort auch eine stadtbezirksbezogene Betrachtung der Ist-Situation und die daraus resultierenden Ausbauerfordernisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.
Die neuen Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/2021 zeigen, dass für die Altersgruppe der unter Dreijährigen in diesem Kindergartenjahr 1.519 Betreuungsplätze bereitgestellt werden können. Dies führt zu einer Versorgungsquote von 34,6 %. Für die über dreijährigen Kindern stehen bei einer Versorgungsquote von 95,8 % insgesamt 4.121 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit besteht im u3-Bereich ein Fehlbedarf von 323 Plätzen und im ü3-Bereich von 201 Plätzen. Insbesondere im Stadtbezirk Herne-Mitte liegt die Versorgungsquote (u3 = 26,4% und ü3 = 95,4%) weit unter dem für die Stadt Herne festgesetzten Wert von u3-Quote = 42 % und ü3-Quote = 100%.
Die Entwicklung der Kinderzahlen steht als zentrale Komponente der Bedarfsplanung im Fokus. Die Planungen werden kontinuierlich der demografischen Entwicklung angepasst. Um dem derzeitigen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtbezirk Herne-Mitte, speziell im u3-Bereich nachzukommen, kommt im Rahmen einer kurzfristigen Umsetzung und im Rahmen der städtebaulichen Quartiersentwicklung des Areals am Lackmanns Hof ein Anbau an der bestehenden städtischen Kindertageseinrichtung Lackmanns Hof in Frage.
Die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) wird im Auftrag des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie die Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Lackmanns Hof 85 durch einen Anbau planen und ausführen. Die Inbetriebnahme des Anbaus ist für das IV. Quartal 2021 avisiert.
Für die künftige Erweiterung wurde die folgende Einrichtungsstruktur durch die Jugendhilfeplanung festgelegt:
- eine Gruppe für je 20 Kinder im Alter von 2 bis unter 6 Jahren (GF I)
- eine Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren (GF II)
Insgesamt wird die geplante Maßnahme 30 Betreuungsplätze, davon 15 u3-Plätze sowie 15 ü3-Plätze zur Verfügung stellen können. Die Einrichtungsstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Die Entscheidung für den Erweiterungsbau erfolgte erst in diesem Jahr, so dass im Haushaltsplan 2020 ff keine Auszahlungen eingeplant wurden. Die benötigten Mittel in Höhe von 187.500 € im Haushaltsjahr 2020 werden im Rahmen einer Nachbewilligung zur Verfügung gestellt.
Anhand der erstellten Kostenschätzung durch die HSM werden mit der Änderungsmitteilung für die Haushaltsplanung 2021 ff Auszahlungen i. H. v. 1.509.900 €, davon 1.309.900 € für Baukosten und 200.000 € für die Einrichtung und Ausstattung, eingeplant.
Mit Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW vom 05.04.2019 wurde das Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025 bekannt gegeben. Hiermit wird jeder notwendige Betreuungsplatz beim Ausbau gefördert. Für jeden neuen Platz ist eine maximale Fördersumme von 27.000 € für Bau- und Ausstattungskosten bereitgestellt. Für den Neubau würden für ca. 30 Betreuungsplätze Fördergelder in Höhe von 810.000 € beantragt werden können.
Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Lackmanns Hof ist eine Maßnahme zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Kinderbetreuung in Herne und stellt eine Pflichtaufgabe dar.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Chudziak
Stadtrat
Anlage:
Planungsvariante
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Planungsvariante Kita Lackmanns Hof (1482 KB) |