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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0462  

Betreff: Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Hudziak, Bianca
Federführend:FB 22 - Immobilien und Wahlen Bearbeiter/-in: Hudziak, Bianca
Beratungsfolge:
Wahlausschuss Entscheidung
03.08.2020 
des Wahlausschusses - Integrationsrat beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

    


Beschlussvorschlag:
 

Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der in der Anlage aufgeführten Wahlvorschläge, die für die Integrationsratswahl am 13. September 2020 eingereicht wurden (nach dem Vorwahlergebnis geordnet):

 

1. Listenwahlvorschlag „Migrantenbündnis Herne MBH

 

2. Listenwahlvorschlag „DIE LINKE DIE LINKE

 

3. Listenwahlvorschlag „Interkulturelle Herner Migranten IHM

 

4. Listenwahlvorschlag Alternative für Deutschland“ AfD

 

5. Listenwahlvorschlag „Integration. Gemeinsam. Herne.“ I.G.H.

 

     


Ergebnis der Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge:

 

Gemäß § 18 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) sowie § 27 Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurden die eingereichten Wahlvorschläge durch die Wahlleitung einer Vorprüfung unterzogen, die sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckte:

a)              fristgerechter Eingang der Wahlvorschläge,

b)             Bezeichnung der Partei oder Bewerbergruppe

c)              Aufstellung der Bewerber*innen anhand der Niederschrift über die Versammlung und der Versicherung an Eides Statt nach § 17 KWahlG,

d)             Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts, Unterstützungsunterschriften,

e)             Person der Bewerberin/des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke ist festzuhalten, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingereicht wurde.

 

Sodann hat die Wahlleitung in einigen Punkten festgestellt, dass offensichtliche Unrichtigkeiten wie z. B. bei Anschriften, unstimmige Angaben zum Namen und/oder Geburtsort in den Wahlvorschlägen vorhanden waren, die jedoch die Zulässigkeit der Wahlvorschläge nicht berührten und die jeweils nach Rücksprache mit den Vertrauenspersonen ergänzt bzw. bereinigt werden konnten.

 

Gemäß § 11 Abs. 7 der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Herne in Verbindung mit der Satzung zur Durchführung der Wahl des Integrationsrates der Stadt Herne müssen für einen gültigen Wahlvorschlag mindestens 15 Unterstützungsunterschriften beigebracht werden.

Davon ausgenommen sind

-                      die Gruppen von Wahlberechtigten oder Bürgerinnen/Bürgern, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten sind und unter derselben Kurzbezeichnung auftreten,

-                      Einzelbewerberinnen/Einzelbewerber, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten sind.

 

r die Wahlvorschlagsträger „Migrantenbündnis Herne“, „DIE LINKE“ und „Interkulturelle Herner Migranten“ trifft die Ausnahmeregelung zu.

 

Die Wahlvorschlagsträger „Alternative für Deutschland“ und „Integration. Gemeinsam. Herne.“ haben in ausreichendem Maße Unterstützungsunterschriften beigebracht.

 

 

Die weitergehende Prüfung der Wahlvorschläge führte zu folgenden Ergebnissen:

 

 

  1. Migrantenbündnis Herne - MBH

 

Die Wählbarkeit des Kandidaten unter laufender Nr. 3 Herr Mevlüt Özcan konnte nicht festgestellt werden, da er nicht in Herne gemeldet ist.

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den Listenwahlvorschlag zurückzuweisen, insoweit er unter laufender Nr. 3 den Bewerber Mevlüt Özcan aufgeführt hat. Der Bewerber unter der laufenden Nr. 3 ist zu streichen.

 

  1. DIE LINKE DIE LINKE

 

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

  1. Interkulturelle Herner Migranten IHM

 

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

  1. Alternative für Deutschalnd - AfD

 

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

  1. Integration. Gemeinsam. Herne. I.G.H.

 

Der Wahlvorschlag ist in allen Punkten korrekt.

 

 

Dem Wahlausschuss wird empfohlen, den eingereichten Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates unter Berücksichtigung der Streichung des Bewerbers unter der laufenden Nr. 3 des Listenwahlvorschlages des „Migrantenbündnis Herne“ die Zulassung zu erteilen.

 

 

Der Wahlleiter

in Vertretung

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

       


Anlage:
 

- Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat