Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0461  

Betreff: Haushaltswirtschaftliche Unterrichtung des Rates; mögliche finanzwirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Stadt Herne (Fortschreibung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:FB 21 - Finanzsteuerung
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
27.08.2020 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt
01.09.2020 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Der Rat der Stadt Herne wird mit dieser Berichtsvorlage über die aktuellen Entwicklungen / Einschätzungen zum Haushalt 2020 mit dem Schwerpunkt der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise informiert.

 

 

0. Ausgangsituation

 

Nachdem im Haushaltsjahr 2019 mit dem Ausweis eines Jahresüberschusses von knapp 2,9 Mio. € zum zweiten Mal der Haushaltsausgleich gelungen war und die bilanzielle Überschuldung ein Stück weit auf 58 Mio. € reduziert werden konnte, wird die aktuelle COVID-19-Krise massive negative Auswirkungen auf die städtischen Finanzen haben.

Welches Ausmaß diese im Jahr 2020 und vor allem auch in den Folgejahren annehmen werden, kann derzeit wohl niemand seriös und abschließend bestimmen. Dass diese Auswirkungen eine erhebliche Haushaltsbelastung mit sich bringen werden, steht dagegen fest.

Im Folgenden werden die aktuellen Erkenntnisse / Prognosen bezogen auf das Haushaltsjahr 2020 in Fortschreibung der Berichterstattung vom 19.05.2020 (Vorlage Nr. 2020/0273) vorgestellt. Daneben erfolgt die aktuelle Berichterstattung über den Stand diverser Landes- und Bundesgesetzgebungsverfahren, die die Unterstützung der Kommunalfinanzen zum Thema haben.

 

 

1.  Finanzwirtschaftliche Entwicklungen im Haushaltsjahr 2020

 

Im Juli 2020 wurde turnusmäßig das Verfahren zur Quartalsberichterstattung durchgeführt.

Am Bericht lässt sich folgendes ablesen:

 

 

1.1.            Bereits realisierte COVID-19-bedingte Haushaltsschäden im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2020

 

Im ersten Quartal 2020 waren die mit rd. 1 Mio. € außerplanmäßig angefallenen covidinduzierten Auswirkungen noch vergleichsweise gering. Im weiteren Jahresverlauf erhöhen sich die messbaren Haushaltsbelastungen merklich. Im 2. Quartal summieren sich entfallende Erträge und zusätzliche Aufwendungen auf 9,7 Mio. €, so dass sich zur Jahreshälfte die bereits entstandene Gesamtbelastung auf 10,7 Mio. € beläuft.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick zu den Einzelheiten:

 

 


 

1.2.            Ergebnisprognose für 2020 inklusive der pandemiebedingten Auswirkungen zum 30.06.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 prognostizierten die Fachbereiche zum 30.06.2020 einschließlich der pandemiebedingten Auswirkungen einen Jahresfehlbetrag von rund 35,8 Mio. €.

 

 

Stark geprägt ist das Prognoseergebnis von den negativen Auswirkungen, die sich infolge  COVID-19 bereits ergeben haben sowie noch im weiteren Jahresverlauf erwartet werden.

Der Saldo aus diesen erwarteten negativen Effekten aber auch hiermit zusammenhängenden, angekündigten Kompensations-/Hilfsleistungen von Bund/Land beträgt rund 37 Mio. €. Ohne diese Effekte ergäbe sich ein Prognoseergebnis von +1,2 Mio. €.

 

 

 

1.3.            Weitere wesentliche finanzwirtschaftliche Entwicklungen seit dem 30.6.2020

 

Seit Abschluss der Arbeiten für die Quartalsberichterstattung gelten drei Punkte als besonders relevant, welche die weitere Entwicklung im Herner Haushalt noch stark prägen können:

 

a) Infolge von negativen Entwicklungen im Konzern Stadt besteht eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, dass das Beteiligungsergebnis durch ausbleibende / unterplanmäßige Beteiligungserträge sowie Zuschusserfordernisse um bis zu 9 Mio. € geringer ausfällt (siehe Abschnitt 2.).

 

b) Im Bereich der Gewerbesteuer könnte sich eine Ergebnisverschlechterung von bis zu 7 Mio. € ergeben, wenn die angenommene Erstattungsleistung von Bund/Land für Gewerbesteuerausfälle deutlich niedriger ausfällt als noch zum 30.6.2020 angenommen (siehe Abschnitt 3.).


c)  Im Bereich der Flüchtlingsfinanzierung könnte sich im Jahresverlauf eine Chance mit derzeit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit für den Ergebnishaushalt ergeben. Einem Vorschlag des Ministers Dr. Stamp zufolge könnten die Erträge aus Landeszuweisungen durch eine steigende FlüAG-Pauschale und Einmalpauschalen für den Kreis der Geduldeten steigen. Die Veränderungen sollen laut Vorschlag wider Erwarten erst ab 2021 greifen. Eine Rückwirkung zumindest für 2020 ist aufgrund des noch laufenden Diskussionsverfahren und der damit einhergehenden Kritik nicht vollständig ausgeschlossen.

 

Die negativen Auswirkungen bei Eintritt der unter a) und b) genannten Szenarien würden den prognostizierten Jahresfehlbetrag derzeit auf eine Größenordnung von rund 52 Mio. € anwachsen lassen.  

 

 

 

1.4.            Besondere Covid-Belastungen und Entlastungen im Prognoseergebnis per 30.06.

Wesentlich verantwortlich für das prognostizierte negative Jahresergebnis per 30.06.2020 von 35,8 Mio. € sind folgende erwartete pandemiebedingte Haushaltsschäden:

 

-          Erwartung eines geringeren Gemeindeanteils an der Einkommensteuer (-18,8 Mio. €) und Umsatzsteuer (-2,7 Mio. €)

-          Erwartung geringerer Gewerbesteuererträge (-13 Mio. €)

 

Sollte hier das Steueraufkommen deutlich geringer einbrechen, würde demzufolge der prognostizierte negative Jahresfehlbetrag im Gleichklang sinken.

 

-          Erwartung eines Rückgangs der Buß- und Verwarngelder sowie der Benutzungsgebühren (z. B. bei Sondernutzungen im Rahmen von Veranstaltungen, ausfallende Cranger Kirmes) von 3,0 Mio. 

-          Mehraufwendungen von bis zu 2,9 Mio. € für den Krisenstab vor allem für die Beschaffung von Schutzausrüstung und IT-Lizenzen

-          Erhöhung des Zuschussbedarfs bei den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende infolge eines erwarteten Anstiegs der Bedarfsgemeinschaften von 2,5 Mio. €

-          Mehraufwendungen von 2,3 Mio. € für Erstattungen an die freiwillige Feuerwehr und Hilfsorganisationen

 

Die covidbedingten Haushaltsschäden werden möglicherweise gemindert durch Hilfen von Bund und Land (siehe Punkt 3). Als wesentlich sind hier zu nennen:

 

-          Erstattungen für Gewerbesteuerausfälle im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes durch Bund und das Land NRW. Zum Prognosezeitpunkt 30.06.2020 waren die Modalitäten zur Erstattung noch unbekannt. Für Herne wurden im Rahmen einer Ersteinschätzung rund 7 Mio. € Ertrag untergestellt.

-          Generierung einer Sonderzuweisung des Landes an die am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen zur Unterstützung des Haushaltsausgleichs im Zuge der Auswirkungen der Covid-19-Krise (Sonderhilfengesetz Stärkungspakt). Herne kann hier laut Gesetzesentwurf mit Erträgen von 8,3 Mio. € rechnen.

 


1.5.            Isolation von covidbedingten Haushaltsschäden im Ergebnishaushalt

 

Der Saldo aus den unter 1.4. genannten und allen übrigen erwarteten negativen Effekten und den Hilfsleistungen beträgt rund 37 Mio. €. Dieser Wert kann sich auf 53 Mio. € erhöhen wenn die unter 1.3. aufgeführten negativen Szenarien eintreten.

 

Das Land NRW beabsichtigt, Änderungen am Haushaltsrecht durch das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) vorzunehmen. Demnach können Kommunen ihre pandiemieverursachten Haushaltsschäden (entfallende Erträge, zusätzliche Aufwendungen) gemindert um Bundes-/Landeshilfen in der Ergebnisrechnung durch Buchung eines außerordentlichen Ertrages in gleicher Höhe im Jahresabschluss ergebnismäßig neutralisieren. Mit Buchung dieses Ertrages wird gleichzeitig auf der Aktivseite der Bilanz ein gesonderter Bilanzposten gebildet, welcher ab dem Jahr 2025 ergebniswirksam aufzulösen ist. Damit trägt die Stadt Herne die auf diese Weise isolierten Haushaltsschäden zwar in voller Höhe kreditfinanziert selbst, aber buchhalterisch nicht ausschließlich im Jahr 2020, sondern über einen Zeitraum ab 2025, der bis zu 50 Jahre betragen kann. Auch die Möglichkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung dieses Aktivpostens ist bei einem auslösenden Ereignis grundsätzlich gegeben.

 

 

 

1.6.            Aktuelle Entwicklungen zum Thema Altschuldenübernahme

 

Neben den vielen zeitlich begrenzten Maßnahmen, welche im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets der Bundesregierung beschlossen wurden, findet sich auch die zeitlich nicht begrenzte Maßnahme, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 25 Prozentpunkte zu erhöhen und somit auf mögliche 74,9% anzuheben. Durch eine Änderung im Grundgesetz soll hier eine daraus resultierende Bundesauftragsverwaltung vermieden werden.

 

Da ein möglicher Lösungsansatz der Altschulden-Problematik im Koalitionsausschuss des Bundes keine Berücksichtigung gefunden hat, wird in diesem Zusammenhang häufig das Argument genannt, dass durch die Anhebung der KdU-Beteiligung eine Kernursache der hohen Liquiditätskredite vieler Kommunen gelöst und das Thema "Altschulden" damit ebenfalls aus dem Weg geräumt wurde, da die Städte nun selbst in der Lage seien, die lokalen Liquiditätskreditprobleme dauerhaft zu lösen. In Herne würde die Entlastung in 2020 rund 12 Mio. € betragen. Damit wird deutlich, dass diese Entlastung alleine die Herner Haushaltsprobleme nicht lösen kann.

 

Vielmehr liegt hier nach Ansicht des Städtetags NRW und der Stadt Herne jedoch eine Verlagerung des Problems vom Bund auf die Länder vor, denn insbesondere Kommunen in den strukturschwächeren Regionen, die durch die hohen Soziallasten massive Kassenkredite aufbauen mussten (in Herne mehr als 500 Mio. €), werden es auch zukünftig nicht aus eigener Kraft schaffen, diese Kredite zu reduzieren. Auch bleibt die Vermeidung neuer Haushaltsdefizite eine riesige Herausforderung.


Der Städtetag NRW berichtet in diesem Zusammenhang aktuell, dass die Altschuldenfrage von den regierungstragenden Fraktionen zwar weiter als zu lösendes Problem angesehen wird, ihr aber keine besondere Dringlichkeit auf der Zeitschiene eingeräumt wird. Gerade unter den momentan günstigen Zinsbedingungen an den Märkten, kann dies nur als eine vertane Chance gewertet werden, das Problem bereits im Kern zu lösen.

 

 

 

1.7.            Ergänzende Informationen aus dem Steuerbereich

 

Die Corona-Pandemie wirkt sich weiterhin erheblich auf die Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Herne für die Jahre 2020 ff. aus. Auf lokaler Ebene sind insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und der Wettbürosteuer betroffen. Bei bundes- bzw. landesweiter Betrachtung wirkt sie sich auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus.

Während noch im ersten Quartal 2020 eine positive Entwicklung dieser Steuereinnahmen zu verzeichnen war (vgl. Berichtsvorlage 2020/0273 vom 29.04.2020), mussten zu Beginn des zweiten Quartals 2020 erhebliche Einbrüche des Steueraufkommens verzeichnet werden. Allerdings haben sich die Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab Ende April positiv ausgewirkt. Bei der Gewerbesteuer ist seit Mitte Mai eine Seitwärtsbewegung zu erkennen, d. h. die Gewerbesteuerabgänge aufgrund der Corona-Krise und die Gewerbesteuerzugänge aufgrund von Gewerbesteuerveranlagungen der Jahre 2018 und 2019 und damit verbundenen Nachzahlungen gleichen sich aus. Weiterhin sind Anfang des dritten Quartals (in Summe positive) Einmaleffekte zu verzeichnen gewesen, die die Gewerbesteuererträge stabilisiert haben.

Im Zuge der Corona-Krise sind bis zum 17.08.2020 von rund 1700 Gewerbesteuerzahlenden insgesamt 390 Herabsetzungsanträge in Höhe von ungefähr 7,29 Mio. € und 112 Stundungsanträge mit einem Volumen von etwa 1,56 Mio. € eingegangen.

 

Die Spielhallen und Wettbüros in Herne sind seit Mitte Mai wieder geöffnet. Einige Gastronomiebetriebe, in denen Spielautomaten aufgestellt sind, blieben jedoch länger bzw. auf Dauer geschlossen. Bei geplanten Einnahmen von 4,55 Mio. dürften die Einnahmeausfälle bis zu 0,70 Mio. € betragen.

Die weiteren Auswirkungen der Corona-Krise hängen auch davon ab, wie sich die Infektionszahlen im dritten und vierten Quartal entwickeln. Sollte ein weiterer „Lockdown“ erforderlich sein, ist von einer weiteren Verwerfung der steuerlichen Ertragslage auszugehen.

 

 

1.8.            Entwicklungen im Investitionshaushalt der Stadt Herne

 

Im investiven Bereich haben sich mit Stand zum 30.06.2020 noch keine bedeutsamen Auswirkungen der Covid-19-Krise gezeigt.

Der Rat der Stadt hat am 23.06.2020 allerdings die Verwaltung zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie beauftragt, Mittel in Höhe von 500 Tsd. € zur Verfügung zu stellen, um damit eine notwendige Grundausstattung von Schülerinnen und Schülern an Herner Schulen mit digitalen Endgeräten zu ermöglichen.

 

 

 

1.9.  Liquiditätsversorgung

 

Zu  Beginn der Pandemie waren die Zinssätze deutlich angestiegen. Zwischenzeitlich hat sich der Markt wieder den Sätzen vor der Krise angenähert. Die historischen Tiefstände wurden jedoch nicht mehr erreicht. Es werden aber noch immer bei den Laufzeiten bis zu drei Monaten Negativzinsen von den Kreditgebern angeboten. Zudem sind im Laufe des zweiten Quartals einige Banken wieder aktiv in die Kreditvergabe eingestiegen.

Es bleibt festzuhalten, dass die Liquiditätsversorgung der Stadt Herne weiterhin gesichert ist.

 

 

 

2.   Auswirkungen im „Konzern Stadt“

 

Bereits in der ersten haushaltswirtschaftlichen  Unterrichtung des Rates im Mai 2020 wurden die städtischen Gesellschaften aufgelistet, welche durch die Covid-19- Krise voraussichtlich ebenfalls finanzwirtschaftlich (vornehmlich durch Ertragsausfälle) massiv belastet werden.

Für folgende Gesellschaften gilt dies weiterhin:

 

  • Stadtwerke Herne AG (Auswirkung auf Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr – VVH)
  • Straßenbahn Herne Castrop-Rauxel GmbH (VVH)
  • Herner Bädergesellschaft mbH (VVH)
  • Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH (VVH)
  • Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH
  • Revierpark Gysenberg Herne GmbH
  • TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH

 

Seinerzeit wurde darauf hingewiesen, dass die hieraus entstehenden Finanzschäden den städtischen Kernhaushalt in Form von

  • erhöhten Betriebskostenzuschüssen
  • Einzahlungen in die Kapitalrücklagen
  • Verminderte Beteiligungserträge/ Ausschüttungen
  • Abwertung der bilanzierten Beteiligungsansätze

erreichen können und im besonderen Maße somit auch die Realisierung der Haushaltssicherungsmaßnahme 8 „Konsolidierungsbeiträge der Beteiligungen“ mit jährlich rd. 8 Mio. € gefährdet ist.

 

Auch wenn im Teilkonzern VVH der seinerzeit prognostizierte Worst Case i.H.v. rd. 10 Mio. € Mindererträge (Nahverkehr, Bäder, Stadtwerke, Hafen) und eine dementsprechende Ergebnisverschlechterung voraussichtlich nicht eintreten wird, sind weiterhin allein in diesem Jahr Verschlechterungen zwischen 3-5 Mio. € denkbar. Da zudem eine vollständige Stabilisierung der Situation ab 2021 nicht angenommen werden kann, soll eine getroffene Dringlichkeitsentscheidung, die zunächst den Verzicht auf die geplante Ausschüttung der ewmr an die Stadt Herne i.H.v. 4,2 Mio. € netto im Jahr 2020 zum Inhalt hat, vom Rat in gleicher Sitzung bestätigt werden (Vorlage Nr.2020/0561).


Ebenfalls gleichzeitig legt die Verwaltung dem Rat eine Beschlussvorlage (Vorlage Nr. 2020/0538) zur Gewährung von außerplanmäßigen Liquiditätszuschüssen i.H.v. bis zu 1,7 Mio. € an die Gesellschaften GBH, RPG und TGG vor, um Illiquidität und Überschuldungen in diesen Gesellschaften zu vermeiden.

 

Darüber hinaus wurde der Beschluss des Rates über die Verwendung des Jahresüberschusses 2019 der Herner Sparkasse nach § 25 SpkG NW - unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen- im März 2020 auf den Herbst 2020 verschoben. Insgesamt bleibt es hier aktuell bei einer Risikoposition „Minderertrag i.H.v. 3 Mio. €“ für den Haushalt 2020.

 

Insgesamt wird sich bei entsprechenden Beschlussfassungen im Rat der Stadt am 01.09.2020 somit ein negativer Ergebniseffekt von rd. 6 Mio. durch die Beteiligungen ergeben, der sich noch um knapp 3 Mio. € Minderertrag „Ausschüttung Herner Sparkasse“ erhöhen kann.

 

 

 

3.   Aktuelles zu wesentlichen Gesetzgebungsverfahren

 

 

3.1  NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG

 

Aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren befindet sich das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen. Im Abschnitt 1.5. wurde der wesentliche Reglungsinhalt bereits vorgestellt. Über 2020 hinaus ermöglicht der Gesetzesentwurf auch eine Isolierung von covidbedingten Haushaltsschäden in der Haushaltsplanung 2021. Wie mit künftigen corona-bedingten Schäden und deren Auswirkungen auf den Herner Haushalt umzugehen ist, bleibt weiterhin offen. Daneben ergeben sich u.a. Erleichterungen im Bereich der Aufstellung von Nachtragsatzungen für kommunale Haushalte und im Umgang mit über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

Die Inhalte des Gesetzesentwurfs werden derzeit – teilweise kontrovers – diskutiert. Planmäßig soll das Gesetz erst im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden.

 

 

3.2  Gesetz zur Gewährung von Sonderhilfen an die am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden (Sonderhilfengesetz Stärkungspakt)

 

Auch hier ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht beendet.

Im Jahr 2020 stellt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Gesetzesentwurf den am Stärkungspakt teilnehmenden 64 Gemeinden Sonderhilfen im Gesamtvolumen von 342 Mio.  aus Stärkungspaktrestmitteln zur Unterstützung des Haushaltsausgleichs im Zuge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zur Verfügung. Mit diesen Finanzmitteln werden die Stärkungspaktgemeinden bei der Erfüllung der ihnen nach dem Stärkungspaktgesetz obliegenden Pflichten unterstützt.

 

Vorstellungen des Landes zur weiteren Zukunft des Stärkungspakts Stadtfinanzen sind nicht bekannt. Laut Koalitionsvertrag der Regierungskoalition sollte dieser ab 2022 zu einer Altschuldenlösung weiterentwickelt werden.

3.3. Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder

 

Wesentlicher Regelungsinhalt sind der Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden ausschließlich für 2020 in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder sowie eine Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, wonach der Kostenerstattungssatz des Bundes für Aufwendungen der Kosten der Unterkunft für Arbeitsuchende dauerhaft um 25 % erhöht werden soll.

Laut letzten Änderungsanträgen soll der Bund Kostenerstattungen bis zu einem Maximalwert von 74,9 % leisten können.

Das im Bundestag beschlossene Gesetz hatte Anfang Juli 2020 den Bundesrat nicht passieren können. Vielmehr wurden dort noch Änderungsanträge gestellt, über die vor der politischen Sommerpause nicht mehr erneut im Bundestag abgestimmt werden konnte. Damit befindet sich das Gesetz nach wie vor im laufenden Gesetzgebungsverfahren.

 

Im Bereich der Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen ist zudem ein Landesgesetz zu erlassen, das die Verteilung der bereitgestellten Mittel regelt. Nach jetziger Sachlage stellt sich der Beratungsstand wie folgt dar: Am 11.08.2020 hat ein Austausch der kommunalen Spitzenverbände mit Frau Ministerin Scharrenbach über die landesgesetzliche Umsetzung der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen stattgefunden. Das MHKBG schlägt als Vergleichsbasis zur Ermittlung der Verluste eine drei- oder fünfjährige Durchschnittsbetrachtung vor. Aus dem Abgleich der Ist-Einzahlungen 2020 mit diesem Durchschnittswert 2015-2019 oder 2017-2019 ergeben sich nach diesem Rechenschema die einzelgemeindlichen Gewerbesteuermindereinnahmen. Die durch das Bundesgesetz festgelegte Summe von rd. 2,72 Mrd. € soll dann nach den jeweiligen Anteilswerten am landesweiten Verlust verteilt werden. Mit Blick auf die Herner Zahlen ist zu befürchten, dass millionischen Mindererträgen (Prognose: -13 Mio. €) lediglich äußerst geringe Erstattungen gegenüber stehen könnten.

 

 

3.4.  Kreditfinanzierung der Kommunen

 

Es war beabsichtigt gesetzlich zu regeln, dass aufgenommene Kassenkredite über einen Zeitraum von 50 Jahren zurückgeführt werden dürfen. Bislang lag die Grenze bei 10 Jahren. Das Land NRW hat hierzu nunmehr einen neuen Krediterlass veröffentlicht, welcher vorsieht, dass für den Gesamtbestand an Krediten zur Liquiditätssicherung Kommunen Zinsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 50 Jahren vorsehen können. Zinsvereinbarungen, die eine Laufzeit von zehn Jahren überschreiten, sind zuvor mit der zuständigen Kommunalaufsicht abzustimmen.

Es beliebt jedoch weiterhin abzuwarten, ob Banken solche Laufzeiten zu akzeptablen Konditionen anbieten werden.

 

 

 4. Fazit

 

Das die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Haushalt der Stadt einschneidend sein werden, zeichnete sich bereits im März 2020 ab. Das seinerzeit beschriebene worst-case Szenario mit einer Jahresergebnisprognose von bis zu -80 Mio. € ist derzeit aber nicht mehr zu erwarten. Aktuell ist ein vorläufiges Jahresergebnis von bis zu -50 Mio. € möglich. Aufgrund der durch den Gesetzgeber angedachten Vorgehensweise, pandemiebedingte Haushaltsschäden zu isolieren, kann in bemerkenswerter Weise möglicherweise dennoch ein Haushaltsausgleich dargestellt werden. Entscheidend für diese Entwicklung sind diverse bisher beschlossene und noch angekündigte Hilfen von Bund und Land. Allerdings sind die Hilfen in zwei völlig unterschiedliche Kategorien einzuteilen – in „echte“ und „unechte“.

 

„Echte“ Hilfen kennzeichnen Maßnahmen, die sich sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt der Stadt widerspiegeln, d.h. hier kommt es zu echten Geldflüssen. Zu nennen sind hier die Zuweisungen nach dem Sonderhilfengesetz Stärkungspakt (aktuell in Beratung), Zuweisungen für Gewerbesteuerausfälle (aktuell in Beratung, kein beschlossenes Gesetz) oder die Beteiligung des Landes an Ertragsausfällen aus dem Verzicht auf die Erhebung von Kita-Beiträgen.

Begrüßenswert sind auch die positiven Entwicklungen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende (KdU) durch den Bund, auch wenn bei diesem Gesetzesvorstoß eigentlich kein Bezug zur Covid-Krise besteht. Vielmehr wird rückwirkend zum 01.01.2020 eine seit Jahren berechtigte Forderung der Kommunen endlich erfüllt.

Die mit diesen Hilfen zusammenhängenden Erträge wirken sich auch positiv auf die Höhe der Verschuldung Hernes aus, weil sie zahlungswirksam sind.

Mittelbar helfen daneben auch die Hilfs- und Konjunkturpakete für Unternehmen und Arbeitnehmer, weil sie Arbeitsplätze und Kaufkraft bewahren und damit die zukünftige Besteuerungsbasis der Stadt sichern.

 

Als „unechte“ Hilfe ist dagegen die von der Landesregierung NRW initiierte Möglichkeit zur Isolierung von covidbedingten Haushaltsschäden in der Ergebnisrechnung einzustufen. Hier wird lediglich mit einer buchhalterischen Maßnahme die Ergebnissituation im laufenden Haushaltsjahr auf dem Papier spürbar verbessert. Dies geschieht zulasten der Ergebnisrechnungen der Zukunft, weil die gebildete Bilanzierungshilfe auch wieder aufgelöst werden muss. Die Finanzrechnung bleibt bei diesen Vorgängen unbeeinflusst, denn hier erreichen Herne keine Gelder. Im Ergebnis bleibt eine Chance für die Stadt, ein positives Jahresergebnis vermelden zu können. Gleichzeitig wird aber durch entfallende Steuereinnahmen und die zusätzlichen pandemiebedingten Auszahlungen mit einem erheblichen Anstieg der Verschuldung zu rechnen sein, für den es keine Kompensation gibt. Für Herne ist das besonders problematisch, da sich die Verschuldung durch diverse unaufschiebbare Großinvestitionen (Schulsanierungen, Neu Feuer-/Rettungswachen, Kita-Ausbau) ohnehin stark erhöhen wird und das Thema Altschuldenübernahme von Kassenkrediten durch Bund/Land vorerst nicht mehr auf der politischen Tagesordnung zu stehen scheint.

Zusätzliche gravierende Probleme für den Haushalt könnten sich bereits ab 2021/2022 wegen der Unsicherheit bei der Dotierung künftiger Schlüsselzuweisungen (Hauptfinanzierungsquelle) und den Gewerbesteuern sowie zu erwartenden Steigerungen von Aufwendungen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende bei Auslauf von Kurzarbeitergeld ergeben.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor             

ALLRIS® Office Integration 3.9.2