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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Abschluss des von der Emschergenossenschaft (EG) vorgelegten Rahmenvertrages zwischen der Stadt Herne, der Stadtentwässerung Herne AÖR ( SEH) und der EG über die Abwassereinleitungen in genossenschaftliche Anlagen zu.
Sachverhalt:
Die Emschergenossenschaft beabsichtigt mit jeder Emscherkommune einen Rahmenvertrag zur Stauraumnutzung abzuschließen. Dieser regelt allgemein die Erlaubnis der Emschergenossenschaft bei großen Wassermengen in die städtischen Kanäle einzustauen. Daraus resultieren Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Vertragspartner des Rahmenvertrags sind neben der Emschergenossenschaft die Stadt Herne, die Stadtentwässerung Herne AöR (AöR) als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht und die SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) als Betreiber. Die SEH ist u. a. für den Betrieb, die Unterhaltung sowie für die Erneuerung der städtischen Kanäle verantwortlich und trägt somit die damit verbundenen Kosten. Sofern durch die Stauraumnutzung der Emschergenossenschaft zusätzliche Kosten für Unterhaltung, Betrieb und Erneuerung entstehen, erhält die SEH als Betreiber hierfür die entsprechenden Zuschüsse von der Emschergenossenschaft.
Die konkreten Hintergründe sind in der Präambel des beigefügten Vertragsentwurfes dargestellt.
Der vorliegende Vertragsentwurf wurde von der Stadt Herne und der SEH nach technischer und juristischer Prüfung mit der EG abgestimmt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Kanäle bzw. die Kanalabschnitte, die von der Emschergenossenschaft mitgenutzt werden, Bestandteil des Rahmenvertrags sind. Hier können sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben. Diese Änderungen sind mit der o. g. Zustimmung zu dem Rahmenvertrag abgedeckt und werden zwischen SEH, EG und Stadt projektbezogen abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Stadt Herne aufgrund des Rahmenvertrages nicht, da zukünftige Aufwendungen zum Ausbau und Unterhaltung der Abwasserentsorgung natürlich in die Kalkulation der Entwässerungsgebühren (SEH) einfließen.
Die im Vertrag genannten Anlagen 6 - 8 sind aufgrund der großen Umfangs nicht beigefügt, da es sich überwiegend um rein technische Beschreibungen handelt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
Vertrag über die Rahmenvereinbarung
Anlage 1: Übersichtskarte - Einstau kommunaler Kanäle -
Anlage 2: Einstau Haltungslängen
Anlage 3: Einstau Kartenserie
Anlage 4: Hydraulischer Längsschnitt
Anlage 5: Allgemeines Betriebskonzept
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | RahmenvertragHerne _Mitnutz_Kommunaler Abwasseranlagen Stand 2020 04 22 endg (42 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Anlage1_Einstau_HER_Übersicht_20180411 (5080 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage2_Einstau_HER_Haltungslängen_20180411 (26 KB) | ![]() |
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4 | öffentlich | Anlage3_ Einstau_HER_Kartenserie_20180411 (4535 KB) | |||
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5 | öffentlich | SKU Mitnutz Anlage 4_Längsschnitt Muster (30 KB) | |||
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6 | öffentlich | SKU Mitnutz Anlage 5 Allgemeines Betriebskonzept (4109 KB) |