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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0457  

Betreff: Rahmenvertrag über die Einleitung in genossenschaftliche Anlagen zwischen der Emschergenossenschaft, der Stadtentwässerung Herne AÖR- SEH- und der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pawlicki
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Pawlicki, Martin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
12.08.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss
01.09.2020 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt
01.09.2020 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

            

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt dem Abschluss des von der Emschergenossenschaft (EG) vorgelegten Rahmenvertrages zwischen der Stadt Herne, der Stadtentwässerung Herne AÖR ( SEH) und der EG über die Abwassereinleitungen in genossenschaftliche Anlagen zu.                          

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Sachverhalt:
 

Die Emschergenossenschaft beabsichtigt mit jeder Emscherkommune einen Rahmenvertrag zur Stauraumnutzung abzuschließen. Dieser regelt allgemein die Erlaubnis der Emschergenossenschaft bei großen Wassermengen in die städtischen Kanäle einzustauen. Daraus resultieren Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Vertragspartner des Rahmenvertrags sind neben der Emschergenossenschaft die Stadt Herne, die Stadtentwässerung Herne AöR (AöR) als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht und die SEH Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) als Betreiber. Die SEH ist u. a. für den Betrieb, die Unterhaltung sowie für die Erneuerung der städtischen Kanäle verantwortlich und trägt somit die damit verbundenen Kosten. Sofern durch die Stauraumnutzung der Emschergenossenschaft zusätzliche Kosten für Unterhaltung, Betrieb und Erneuerung entstehen, erhält die SEH als Betreiber hierfür die entsprechenden Zuschüsse von der Emschergenossenschaft.

Die konkreten Hintergründe sind in der Präambel des beigefügten Vertragsentwurfes dargestellt.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf wurde von der Stadt Herne und der SEH nach technischer und juristischer Prüfung mit der EG abgestimmt.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Kanäle bzw. die Kanalabschnitte, die von der Emschergenossenschaft mitgenutzt werden, Bestandteil des Rahmenvertrags sind. Hier können sich im Laufe der Zeit Änderungen ergeben. Diese Änderungen sind mit der o. g. Zustimmung zu dem Rahmenvertrag abgedeckt und werden zwischen SEH, EG und Stadt projektbezogen abgestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Stadt Herne aufgrund des Rahmenvertrages nicht, da zukünftige Aufwendungen zum Ausbau und Unterhaltung der Abwasserentsorgung  natürlich in die Kalkulation der Entwässerungsgebühren (SEH) einfließen.

Die im Vertrag genannten Anlagen 6 - 8 sind aufgrund der großen Umfangs nicht beigefügt, da es sich überwiegend um rein technische Beschreibungen handelt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

 

 

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Anlagen:
 

Vertrag über die Rahmenvereinbarung

Anlage 1: Übersichtskarte - Einstau kommunaler Kanäle -

Anlage 2: Einstau Haltungslängen

Anlage 3: Einstau Kartenserie

Anlage 4: Hydraulischer Längsschnitt

Anlage 5: Allgemeines Betriebskonzept                                   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich RahmenvertragHerne _Mitnutz_Kommunaler Abwasseranlagen Stand 2020 04 22 endg (42 KB) PDF-Dokument (86 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage1_Einstau_HER_Übersicht_20180411 (5080 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage2_Einstau_HER_Haltungslängen_20180411 (26 KB) PDF-Dokument (61 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage3_ Einstau_HER_Kartenserie_20180411 (4535 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich SKU Mitnutz Anlage 4_Längsschnitt Muster (30 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich SKU Mitnutz Anlage 5 Allgemeines Betriebskonzept (4109 KB)