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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0208  

Betreff: Neu- und Ausbau sonstiger Straße - Sodingen
Hier: Gehwegverlegung Viktoriastraße zwischen Werderstraße und Roonstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Stieglitz-Broll, Eva-Maria
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
04.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Information ohne Beratung
14.05.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

 Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

Nr. 2

Bez.: Zuwendungen und
allgemeine Umlagen

 

420 €

p.a. (Folgejahre)

 

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

 

- 840 €

p.a. (Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541082

Bez.: Erneuerung von Gehwegflächen - Sodingen

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

-21.000 €

 

          

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt, vorbehaltlich der Mittelfreigabe und der Empfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung, die Verlegung der Gehwegfläche entlang der Viktoriastraße zwischen der Werder Str. und der Roonstraße und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer Bauvereinbarung zur Verlegung und Herstellung der Gehwegfläche.

           

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Sachverhalt:
 

  1. Beschreibung vorhandene Situation

Die derzeitige Gehwegfläche auf der westlichen Fahrbahnseite hat eine Breite von ca. 3m und ist mit unterschiedlichen Oberflächenmaterialen befestigt. Auf der Fläche stehen vier Platanen mit Stammumfängen von 2 x 280 cm, 250 cm und 364 cm. Die Bäume sind nach Prüfung vital, klimaverbessernd und verkehrsraumprägend, jedoch machen Sie die durchgehende, gefahrfreie Nutzung des Gehwegs auf Grund der erreichten Stammbreite und aufgewölbter Wurzeln nahezu auf ganzer Länge schwierig bis unmöglich.

Der Bauhof der Stadt Herne hat die Verkehrssicherheit durch ständige Reparaturen aufrechterhalten, was auf Dauer jedoch erhebliche Kosten verursacht.

 

Die Gehwegfläche auf der östlichen Fahrbahnseite ist unbefestigt, sie grenzt auf gesamter Länge an eine Spielplatzfläche.

 

Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 8 m und weist kaum Schäden auf.

 

  1. Beschreibung geplante Maßnahme

Der Arbeiter- und Samariterbund (ASB) hat ein neues, mit öffentlichen Mittel gefördertes, altengerechtes Wohngebäude errichtet. Im Rahmen des Antrages auf Gehwegüberfahrt wurde von Seiten des ASB an die Stadt Herne die Erfordernis nach einer besseren Nutzbarkeit des Gehweges, unter Erhalt der Bäume, herangetragen.

 

In dem gemeinsamen Abstimmungsgespräch wurde als Lösung (vgl. Anlage 1) eine Verschmälerung der Fahrbahn zu Gunsten einer 2 m breiten vorgelagerten Gehwegfläche sowie die Verbreiterung der vorhandenen Baumscheiben auf dem vorhandenen Gehweg, als Verbesserung der Baumstandorte, erarbeitet

 

Die neu zu errichtende Gehwegfläche wird auf den vorhandenen Oberbau der Fahrbahn durch Ergänzung der Schottertragschicht und Erstellung einer neuen Bordsteinanlage hergestellt. Der vorhandene Gehweg wird zurückgebaut, die Baumscheiben der vorhandenen Standorte werden erweitert.

Die vorhandenen Zufahrten werden bis zur neuen Bordsteinkante verlängert..

 

Die Fahrbahn wird nach Gehwegherstellung eine verbleibende Breite von ca. 6,00m aufweisen, was ein Parken am Fahrbahnrand ermöglicht.

 

  1. Planungsrecht/ Grunderwerb

Es handelt sich um bestehende Verkehrsflächen, daher ist Grunderwerb nicht erforderlich und das Planungsrecht vorhanden.

 

  1. Längs- und Querneigungen / Entwässerung

Die Höhenplanung der Straße wird nicht verändert, daher werden die Längs- und Querneigungen wie im Bestand ausgebildet. Die Gehwegfläche erhält zur Entwässerung eine Mittelrinne, wodurch den Bäumen das Wasser zugeleitet werden kann.

Die Untersuchung des vorhandenen Entwässerungskanals hat keinen Handlungsbedarf ergeben. Bei der Überprüfung der Straßenablaufleitung wurden keine Schäden festgestellt.

 

  1. Beleuchtung /

Die Beleuchtungsanlage ist auf der östlichen Gehwegseite und soll im Rahmen dieser Maßnahme nicht erneuert werden.

 

 

 

  1. Kosten

Der ASB hat ein großes Interesse an der Verbreiterung des Gehweges, damit die neuen Mieter die Gehwegfläche als Zuwegung zur Roonstraße, an der sich der Nahversorger NETTO und die Bushaltestellen befinden, komfortabel und sicher erreichen können.

Die Baukosten wurden auf insgesamt ca. 42.000€ geschätzt. Der ASB hat die Bauausführung im Rahmen der Gesamtmaßnahme und eine Kostenbeteiligung in Höhe von max. 21.000 € angeboten.

Die Kosten der Stadt belaufen sich auf weitere 21.000€.

 

  1. KAG

Die Gehwegverlegung auf der westlichen Seite der Viktoriastraße ist auf Grund des schlechten Zustandes der dort vorhandenen Gehweganlage und des Wunsches nach Erhalt des alten Baumbestandes sinnvoll und erforderlich. Bei dem Umbau handelt es sich um eine nicht beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach § 8 Abs 2 KAG. Daher sind Straßenbaubeiträge für die Gehwegverlegung nicht zu erheben.

 

  1. Bauzeit / Baubeginn

Die Umsetzung der Maßnahme ist vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel umgehend bis zum Bezug des Gebäudes Anfang April vorgesehen.

 

  1. Bauvereinbarung

Für die Umsetzung der Maßnahme soll mit dem ASB eine Bauvereinbarung geschlossen werden. Wesentliche Bestandteile der Bauvereinbarung sind die Herstellung und Finanzierung, der Gewährleistung und die Genehmigung zur Bilanzierung

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

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Anlagen:
 

-          Lageplan (M 1/500)

          

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019-10-07_Werderstraße_neuerGehweg_Anlage zur Aktennotiz zum ORT 20.02.2020 (3450 KB)