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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0148  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Benjamin Schön
Federführend:FB 45 - Sport Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
11.03.2020 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 4202

Bez.: Sportförderung

Nr.: 53

Bez.: Transferaufwendungen

84.000,00 (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                                              

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Sportausschuss beschliesst, die Mittel für den Bereich – Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) – für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von zusammen 84.000,00 € wie folgt zu verteilen:

 

 1. Bis zu 27.000,00 € für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen

    Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

               Fördervoraussetzung ist, dass der jeweilige Verein einen angemessenen Anteil an                     

               der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit

               übernimmt.    

 

 2. Bis zu 57.000,00 € für Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen

               oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt) bzw.

               Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden

               abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3% zugrunde

               gelegt).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.                                              

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.

Demnach sind u. a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinausgelten insbesondere folgende Prioritäten:

 

-          Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanzerhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.

-          Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maßnahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.

-          Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.

-          Die Entscheidung über die Anträge im Einzelfall obliegt einer Kommission. Die Kommission setzt sich aus dem Vorsitzenden des Sportausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen.

 

In der Folgezeit hat der Sportausschuss zudem geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5 % der geltend gemachten Angaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

 

Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung – mit dem Sachkonto 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

 

Zu Punkt 1.

 

Die GBH hat auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Stadtsportbund Herne einen Antrag auf Durchführung entsprechender Maßnahmen gestellt. Die Maßnahmen sollen - wie bisher - bei der Umsetzung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen helfen. Der Betrag wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt.

 

 

Zu Punkt 2.

 

Nach Beschluss des Sportausschusses vom 02.10.2019 wurde für das Haushaltsjahr der Ansatz für den Zuschuss Material für Eigenleistung einmalig um 30.000,00 € erhöht. Grund hierfür ist die bevorstehende Minigolf-WM und die damit verbundenen Umbauarbeiten der Miniaturgolf-Anlage in Eigenregie durch den Verein. Der Verein hat bereits den Antrag gestellt, sowie Rechnungen und Arbeitsnachweise eingereicht.

 

  1. MGC Rot-Weiss Wanne-Eickel e. V. (Antrag vom 26.01.2020)

Der Verein hat Rechnungen für die Neugestaltung der Miniaturgolf-Anlage für den bevorstehenden Nationen-Cup und die Senioren Weltmeisterschaft eingereicht.

Anerkannte Aufwendungen:    19.163,66 €

Förderbetrag:     19.163,66 € x 66,6 % = 12.763,00 €

 

Korrektur Zuschuss 2019 (Antrag vom 23.10.2019):

Der Verein hat Rechnungen für die Neugestaltung der Filzgolfanlage eingereicht.

Anerkannte Aufwendungen:   17.523,25 €

Ausgezahlter Förderbetrag:   17.523,25 € x 66,6 % = 11.670,48 €

Bei der Berechnung der Muskelhypothek für die geleisteten Arbeitsstunden wurde ein falscher Wert berechnet. Nach erneuter Prüfung und Berechnung ergibt sich folgendes Ergebnis:

Anerkannte Aufwendungen:   30.839,75 €

Förderbetrag:     30.839,75 € x 66,6 % = 20.539,27 €

Restzuschuss 2019:    20.539,27 € - 11.670,48 € = 8.868,79 €

 

Eine Aufstellung, welche weiteren Vereine Fördermittel beantragt haben und wie hoch der jeweilige Zuschussbetrag ist, wird dem Sportausschuss in der Septembersitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Bislang liegen folgende Förderanträge vor:

 

-          TC Friedrich der Große e. V.  Gesamtkosten: ca. 3.500,00 €

-          SV Wanne 1911 e. V.   Gesamtkosten:          143,00 €

 

 

Haushaltssituation:

 

Die Auszahlung der vorgegebenen Beträge kann nur erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak

 

 

 

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Anlagen:
 

Verwendung Mittel SSB 2019                                                         

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verwendung Mittel SSB 2019 (303 KB)