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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0146  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutz-gesetz -BimSchG-
Antrag der Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH auf wesentliche Änderung der Thermischen Bodenreinigungsanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Krüwel, Friedrich
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sowe, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
19.02.2020 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte
12.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und die Bezirksvertretung Herne-Mitte nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH auf wesentliche Änderung der Thermischen Bodenreinigungsanlage zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:
 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 15. Jan. 2020 hat die Verwaltung mit-geteilt, dass ein Genehmigungsantrag der Fa. Suez zur Bearbeitung vorliegt. Wesentlicher Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb einer Rauchgasentstickungs-anlage (DeNOx-Anlage).

 

Die von der Verwaltung beabsichtigte Beteiligung des Ausschusses für Umweltschutz in der heutigen Sitzung konnte nicht realisiert werden, weil die Prüfung des Antrag durch die beteiligten Fachbereiche nicht rechtzeitig zum Abgabetermin für die Sitzungsvorlagen abgeschlossen werden konnte.

 

Der nächste mögliche Termin für eine Beteiligung des Ausschusses für Umweltschutz ist die Sitzung am 22. April 2020. Die Verwaltung kann die Abgabe der Stellungnahme bis zu diesem Termin nicht aufschieben, da die vorgegebene Bearbeitungsfrist von einem Monat bereits überschritten ist. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um weitere zwei Monate ist nach Rücksprache mit der Bezirksregierung nicht möglich.

 

 

Beantragte Änderung

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat am 6. Dez. 2019 in einer Presse-Information mitgeteilt, dass die Fa. SUEZ für die Bodenreinigungs- und Abfallbehandlungsanlage die Installation einer Rauchgasentstickungsanlage (DeNOx-Anlage) beantragt. Das immissionsschutz-rechtliche Genehmigungsverfahren erfolgt ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Der Genehmigungsantrag ist am 6. Jan. 2020 bei der Stadt Herne eingegangen. Die Stellungnahme der Stadt Herne ist innerhalb einer Frist von einem Monat abzugeben.

 

Die Antragstellerin beantragt im Einzelnen:

 

1. die Errichtung und den Betrieb einer katalytischen Entstickung an der Rauchgasreinigungsanlage (DeNOx-Anlage)

2. Messanpassungen bzgl. des Parameters Fluorwasserstoff durch diskontinuierliche Messung gemäß den Anforderungen der 17. BImSchV

 3. Erhöhung der Lagermenge für gereinigten Boden im Außenlager

4. Änderung der Nebenbestimmungen zu den qualitativen Anforderungen an den thermisch behandelten Boden

 

 

Zu 1:

Der derzeit zulässige Emissionsgrenzwert für Stickoxide beträgt sowohl als Tagesmittelwert als auch Halbstundenmittelwert 400 mg/m³. Ab dem 1. Aug. 2022 ist ein Grenzwert von 200 mg/m³ für den Tagesmittelwert festgeschrieben. Die Emissionen an Stickoxiden sollen schon vor dem Termin reduziert werden.

 

Hierzu wird der Einbau und Betrieb einer DeNOx-Anlage erforderlich. Aus verfahrenstechnischen Gründen soll eine katalytische Entstickung (SCR) durchgeführt werden. Als Reduktionsmittel wird 40 % Harnstofflösung eingesetzt.

 

 

Zu 2.

Eine kontinuierliche Emissionsmessung auf gasförmige anorganische Fluorverbindungen ist nicht erforderlich, wenn Reinigungsstufen für gasförmige anorganische Chlorverbindungen betrieben werden, die sicherstellen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden (Re-gelung in §16 Abs. 4 der 17. BImSchV).

 

 

Zu 3.

Die Lagermenge für gereinigten Boden ist auf 2.200 t begrenzt. Beantragt wird, die Lagermenge für gereinigten Boden auf 4.000 t zu erhöhen. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität soll eine Vereinfachung der Logistikanforderungen erreicht werden. Abtransporte, etwa nach Feiertagen, müssen dann nicht innerhalb kurzer Zeit konzentriert erfolgen, sondern können über mehrere Tage verteilt werden.

 

 

Zu 4.

Beantragt wird die Aktualisierung einer Nebenbestimmung die Anforderungen an den gereinigten Boden festlegt. Ziel der Regelung ist der Gewässerschutz.

 

 

Beantragt wird eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Nach § 16 Abs. 2 BImSchG soll „die zuständige Behörde von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen absehen, wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf in § 1 BImSchG genannte Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter) nicht zu besorgen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn erkennbar ist, dass die Auswirkungen durch die getroffenen oder vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Maßnahmen ausgeschlossen werden oder die Nachteile im Verhältnis zu den jeweils vergleichbaren Vorteilen gering sind“.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Von Seiten der Verwaltung bestehen, auf der Grundlage der von der Stadt Herne im Verfahren zu prüfenden Belange, keine Bedenken gegen das beantragte Vorhaben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

Friedrichs

(Stadtrat)

                 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Anschreiben Bezirksregierung Arnsberg

 

      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anschreiben_Bez-Reg_Arnsberg_Denox_Anlage (95 KB)