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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren bittet das Jobcenter Herne um eine verpflichtende Überprüfung der Einhaltung von Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn bei erwerbstätigen Arbeitslosen II-Bezieherinnen und Beziehern.
Halten sich Arbeitgeber nicht an Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn, leitet das Jobcenter ggf. Sanktionen gegen ihn ein und verzichtet auf die weitere Vermittlung von Angeboten dieses Arbeitgebers.
Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Beziehern, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der nicht Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn zahlt, erhalten zudem die Möglichkeit, sanktionsfrei kündigen zu dürfen.
Sachverhalt:
Arbeitssuchende, die über das Jobcenter eine Stelle vermittelt bekommen, sind verpflichtet, die angebotenen Stellen anzunehmen. Unter Androhung von Sanktionen haben sie in der Regel nicht die Möglichkeit, sich Arbeitsgngeboten zu entziehen, in denen keine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn erfolgt.
Dies ist nicht nur zutiefst ungerecht, sondern verstößt auch gegen die guten Sitten, in dem sich Arbeitgeber - „unter Ausbeutung der Zwangslage […] Vermögensvorteile versprechen, […] die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
Die Überprüfung kann derart stattfinden, dass das Jobcenter bei der Abgabe von Einkommensbescheinigungen mit der Vorlage des Arbeitsvertrages in jedem Einzelfall überprüft, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch tatsächlich gezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kleibömer
Anlagen:
Original des Antrages
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | 200225_SOZ_LoehneALGII (382 KB) |