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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0138  

Betreff: Einhaltung von Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn bei erwerbstätigen Arbeitslosen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Fraktion DIE LINKE
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
25.02.2020 
des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren zurückgezogen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren bittet das Jobcenter Herne um eine verpflichtende Überprüfung der Einhaltung von Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn bei erwerbstätigen Arbeitslosen II-Bezieherinnen und Beziehern.

Halten sich Arbeitgeber nicht an Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn, leitet das Jobcenter ggf. Sanktionen gegen ihn ein und verzichtet auf die weitere Vermittlung von Angeboten dieses Arbeitgebers.

Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Beziehern, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der nicht Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn zahlt, erhalten zudem die Möglichkeit, sanktionsfrei kündigen zu dürfen.

     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Arbeitssuchende, die über das Jobcenter eine Stelle vermittelt bekommen, sind verpflichtet, die angebotenen Stellen anzunehmen. Unter Androhung von Sanktionen haben sie in der Regel nicht die Möglichkeit, sich Arbeitsgngeboten zu entziehen, in denen keine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn erfolgt.

Dies ist nicht nur zutiefst ungerecht, sondern verstößt auch gegen die guten Sitten, in dem sich Arbeitgeber - „unter Ausbeutung der Zwangslage […] Vermögensvorteile versprechen, […] die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

 

 

Die Überprüfung kann derart stattfinden, dass das Jobcenter bei der Abgabe von Einkommensbescheinigungen mit der Vorlage des Arbeitsvertrages in jedem Einzelfall überprüft, ob eine rechtmäßige Lohnzahlung nach Mindestlohn, Branchenmindestlohn oder Tariflohn auch tatsächlich gezahlt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Daniel Kleibömer

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Original des Antrages     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 200225_SOZ_LoehneALGII (382 KB)