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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/2021 (KiBiz Struktur im Kj. 2020/2021) gemäß der Anlage 1.
Sachverhalt:
Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
Im § 21 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Landeszuschusses für Kindertageseinrichtungen geregelt. Dort heißt es: „Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahr verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach diesem Gesetz geförderten Kindertageseinrichtung […] betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.“
Grundlage dieser Mitteilung an das Land (Landesjugendamt Münster) sind die im Rahmen der Jugendhilfeplanung ermittelten Angebotsstrukturen aller örtlichen Kindertageseinrichtungen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2014 fordert das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung. Hierzu ist anzumerken, dass dies seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Herne gängige Praxis ist. Die hier zur Beschlussfassung vorgelegte Anlage 1 enthält die vollständige und einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und weiterer finanzrelevanter Tatbestände wie z.B. Kinder mit Behinderung.
Im o.a. Erlass des Ministeriums wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es eines formellen Beschlusses der Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen bedarf, da auf die Entscheidung der Jugendhilfeplanung abgestellt wird. Dieser Beschluss muss bei der Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21 Abs. 1 KiBiz vorliegen. Hierauf weist das Landesjugendamt in seinem Rundschreiben Nr. 4/2015 ausdrücklich hin. Dort heißt es unter Punkt d): „Es ist zu bestätigen dass der Antragstellung zum 15.03. ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses/des Rates zu Grunde liegt. Zusätzlich ist das Datum des Beschlusses einzutragen“. Ebenso wie die einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung ist auch der Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor Ort langjährige Praxis.
Der Planungsprozess zur Erarbeitung der aktuell zur Beschlussfassung vorgelegten Angebotsstrukturen für das Kindergartenjahr 2020/2021 umfasst die im Folgenden skizzierten Einzelschritte:
Einrichtungsindividuelle Ermittlung der Elternwünsche anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens im Zeitraum Oktober bis Mitte November 2019 als Basis der Planung.
Meldung der einrichtungsbezogenen Abfrageergebnisse an die jeweils zuständige pädagogische Fachberatung bis Mitte November 2019.
Gebündelte Übermittlung der trägerspezifischen Vorplanungen über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung bis zum 15. November 2019.
Durchsicht/ Kontrolle der Planungsbögen seitens der Jugendhilfeplanung und ggf. Rücksprache mit der zuständigen Fachberatung.
Erstellung eines vorläufigen Gesamtentwurfes der geplanten Angebotsstrukturen 2020/2021 durch die Jugendhilfeplanung bis zum 4. Dezember 2019.
Vorstellung des vorläufigen Gesamtentwurfes und trägerübergreifende Abstimmung im Rahmen der Sitzung der AGTE (Arbeitsgemeinschaft für den Bereich Kindertageseinrichtungen gem. § 78 SGB VIII) am 5. Dezember 2019.
Mitteilung von Änderungswünschen an der Angebotsstruktur über die jeweilige Fachberatung an die Jugendhilfeplanung bis zum 17. Januar 2020.
Kurzfristige Prüfung, ggf. Rücksprache und Einarbeitung der Änderungen durch die Jugendhilfeplanung in die Gesamtplanung der KiBiz-Struktur im Kj. 2020/2021.
Ab dem 31. Januar 2020: Die schriftlichen Platzzusagen für das neue Kindergartenjahr dürfen von den Kitas an die Eltern verschickt werden. Die Zusagen erfolgen vorbehaltlich des AKJ-Beschlusses.
Beschluss der geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/2021 durch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 27. Februar 2020.
Verbindliche Mitteilung der Angebotsstrukturen der örtlichen Kindertageseinrichtungen an das Land zum 15. März 2020.
Die beigefügte Anlage 1 beinhaltet einrichtungsscharf die geplanten Angebotsstrukturen aller Herner Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/2021 entsprechend ihrer Zuordnung zu den vier Stadtbezirken sowie zu den Kindergartenwohnbereichen.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 meldet der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie insgesamt 73 Kita-Standorte im Rahmen der verbindlichen Mitteilung an das Land an. Darunter befinden sich zwei Einrichtungsstandorte, die gänzlich neu mit in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen wurden. Gegenüber der Vorjahresmeldung wird in Summe eine identische Anzahl von Einrichtungsstandorten gemeldet. Im Bestand haben sich jedoch Änderungen ergeben, die im Folgenden skizziert werden.
Zwei Standorte wurden gegenüber der Vorjahresmeldung aus der verbindlichen Meldung an das Land herausgenommen wurden. Es handelt sich hierbei um die geplanten Neubauvorhaben der Kita Am Berg im Stadtbezirk Wanne sowie der Kita Castroper Str. (vormals Kita Am Katzenbuckel) im Stadtbezirk Sodingen. Beide Einrichtungen sollten bereits im Kindergartenjahr 2019/2020 ihren Betrieb aufnehmen. Die Inbetriebnahme der Kita Castroper Str. wird nun im Kindergartenjahr 2021/2022 angestrebt. Die Perspektive für den weiteren Standort ist ungewiss.
Neu mit in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen wurde die Kita Wörthstraße im Stadtbezirk Herne-Mitte. Hier besteht die Möglichkeit, im Erdgeschoss einer Bestandsimmobilie eine 5-gruppige Kita einzurichten. Der Eigentümer hat signalisiert, dass die erforderlichen Umbauarbeiten bis zum Sommer dieses Jahres durchgeführt werden können. Das Raumprogramm wurde mit dem Landesjugendamt abgestimmt und die Betriebserlaubnis mit Schreiben vom 27. Januar 2020 in Aussicht gestellt. Derzeit finden Gespräche zwischen Investor und potentiellem Betreiber statt. Die Kita bietet Plätze für insgesamt 90 - 95 Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren an, darunter 23 Plätze für unter Dreijährige. Die Eröffnung der Kita ist für das Kindergartenjahr 2020/2021 geplant.
Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres übernimmt die Stadt Herne die Trägerschaft des provisorischen Standortes Kita Schulstraße in Herne-Mitte. Der Standort wird zum 30. September 2020 plangemäß aufgegeben. Die dort betreuten Kinder werden in die neue städtische Kita Hölkeskampring überführt, die zum 1. Oktober 2020 ihren Betrieb aufnehmen wird.
In den Räumlichkeiten der Kita Düngelstraße, die derzeit noch von der AWO betrieben wird, wird zum Sommer 2020 die Lebenshilfe Wanne Eickel e.V. die Vorläufergruppen der in Planung befindlichen Kita Bahnhofstraße/ Europagarten eröffnen. Mit Wirkung zum 1. August 2020 findet der Trägerwechsel statt. Die Kapazitäten der 3-Gruppen-Kita werden unverändert weiter aufrechterhalten. Mit Eröffnung der neu geplanten Kita Bahnhofstraße („Adler-Kita“) wird der Standort Düngelstraße aufgegeben. Die Inbetriebnahme der Kita Bahnhofstr. wird voraussichtlich im Kindergartenjahr 2021/22 erfolgen.
Eine weitere Veränderung in Herne-Mitte im Einrichtungsbestand ergibt sich bei der katholischen Kita Im Pratort. Hier haben bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Landesjugendamt, dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie und dem Träger, katholische Kindertageseinrichtungen östliches Ruhrgebiet gGmbH, stattgefunden. Es wurde deutlich, dass die Kita abgängig ist; eine Sanierung ist nicht wirtschaftlich. Vor diesem Hintergrund werden zum neuen Kindergartenjahr keine Neuaufnahmen getätigt. Die Einrichtung wird von aktuell drei Gruppen, in denen ausschließlich ü3-Kinder betreut werden, auf 1 ½ Gruppen verkleinert.
Im Stadtbezirk Eickel wird die Kita Am Solbad mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2020/21 umstrukturiert. Es erfolgt die Umwandlung der zweiten Großtagespflege, die sich zusammen mit der Kita im Gebäude befindet, in eine Gruppenform II. Zudem wird die Kita um eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III erweitert sowie eine bestehende Gruppe der Gruppenform I in eine Gruppenform II umgewandelt. Die Kita besteht ab Sommer 2020 aus insgesamt acht Gruppen (4x GF II und 4x GF III) und bietet Betreuungsplätze für 124 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt an Jahren an. Das Vorhaben ist mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Die Betriebserlaubnis wurde ist Aussicht gestellt.
In der städtischen Kita Hofstraße wird zum Kindergartenjahr 2020/21 eine Gruppe der Gruppenform II mit zehn Plätzen für unter dreijährige Kinder geschlossen. Diese Maßnahme muss aufgrund von Brandschutzvorgaben und den Auflagen des Landesjugendamts umgesetzt werden. Die Einrichtung besteht ab dem Kindergartenjahr 2020/21 aus vier Gruppen. Sie bietet insgesamt 85 Betreuungsplätze an, darunter zwölf Plätze für unter Dreijährige.
Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen zeitnah nachzukommen, plant der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie für das Kindergartenjahr 2020/21 an zwei Standorten Maßnahmen mit Fertigmodulen als Übergangslösung. Beide Vorhaben sind Bestandteil der verbindlichen Mitteilung an das Land gemäß der Anlage 1. Eine Abstimmung der Maßnahmen mit dem Landesjugendamt ist bereits erfolgt.
Werden alle vorgenannten Maßnahmen planungsgemäß realisiert, stehen im neuen Kindergartenjahr insgesamt 5.280 Plätze für 0 bis unter 6-jährige Kinder in den Herner Kindertageseinrichtungen zur Verfügung (geplante Angebotsstrukturen 2019/2020: 5.265 Plätze).
Nach Altersgruppen differenziert wird das Platzangebot wie folgt zur Verfügung gestellt:
Die Anlage 2 bietet eine Gesamtübersicht über die geplanten Angebotsstrukturen der Herner Kindertageseinrichtungen sowie eine differenzierte Darstellung der voraussichtlichen Versorgungsquoten auf Ebene der vier Herner Stadtbezirke im Kindergartenjahr 2020/2021.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage_1_KiBiz-Struktur_AKJ-Beschluss_27Februar2020 (5687 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage_2_Gesamtübersicht_KiBiz-Struktur_AKJ-Beschluss_27Februar2020 (197 KB) |