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Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 wurden auch Mittel für die Blücherstraße in den HH2020 eingestellt. Dieses hatte die CDU schon in der Vergangenheit mehrfach gefordert.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme - nach Haushaltsgenehmigung - zu rechnen?
2. Welchen Zeitraum benötigt die Umsetzung der Maßnahme?
3. Muss die Verwaltung bestimmte Fristen einhalten, in denen sie Baumschnittarbeiten durchführen darf?
4. Welche nächste Maßnahme plant die Verwaltung nach Abschluss der Arbeiten an der Blücherstraße im Rahmen des Konzeptes über den Altbaumbestand?
Im Anschluss an den Bericht bitten wir um die Möglichkeit der Diskussion.
Anlagen:
Original des Vorschlags
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | VTO_UmweltA_19022020 Blücherstraße DS (72 KB) |