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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0074  

Betreff: Einziehung der Güterbahnstraße und von Teilflächen der Südstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Abraham
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.02.2020 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
12.03.2020 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

     

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt, das Einziehungsverfahren für die Güterbahnstraße und für Teilflächen der Südstraße gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.

     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Die Firma LIDL beabsichtigt, das seit 1998 am Standort Südstraße 110 bestehende Lebensmittelverteilerzentrum zu erweitern und zukunftsfähig zu gestalten. Dabei sollen die vorhandenen 240 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert und 200 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Um das zukünftig ca. 40.000 m² große Gebäude realisieren zu können, werden auch Grundstücksflächen im Bereich der Städte Bochum und Herne benötigt, die südlich der Südstraße liegen. Ebenfalls davon betroffen sind die in den beiden beiliegenden Lageplänen markierten Verkehrsflächen der Südstraße und der Güterbahnstraße. Bei der Südstraße handelt es sich um eine sogenannte, alt-öffentliche Straße, die im Sinne des § 60 StrWG NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet ist und die für die Betriebserweiterung des Logistikzentrums für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden müsste. Der rechtliche Status der Güterbahnstraße ist nicht eindeutig. Diese Straße gehörte früher zum Stadtgebiet von Bochum und wurde im Jahre 1926 im Rahmen einer Grenzverschiebung an die Stadt Herne übertragen. Obwohl diese Straße ebenfalls seit alters her öffentlich genutzt wird, liegen hier keine Nachweise für eine Widmung der Straße vor, die insbesondere deshalb von Bedeutung wären, weil sich die Güterbahnstraße im Gegensatz zur Südstraße nicht vollständig in städtischem Eigentum befindet. Da die Güterbahnstraße durch die Entwidmung der Südstraße und das geplante neue Logistikzentrum ihre Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verliert, sollte auch diese Straße aus Gründen der Rechtssicherheit in straßenrechtlicher Hinsicht eingezogen werden.

 

Das betroffene Teilstück der Südstraße erschließt derzeit das nördlich der Straße gelegene vorhandene Logistikzentrum der Firma LIDL sowie die südlich gelegenen Flächen, die für die Erweiterung des Lebensmittelverteilerzentrums benötigt werden, sodass die Firma LIDL alleiniger Anlieger des betroffenen Straßenabschnitts ist. Ähnliches gilt für die Güterbahnstraße, die im Westen auf ganzer Länge von der Eisenbahnlinie und im Osten vom Grundstück des künftigen Logistikzentrums begrenzt wird.

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung:

 

Das geplante Lebensmittelverteilerzentrum, das betroffene Teilstück der Südstraße sowie die Güterbahnstraße liegen im unbeplanten Bereich, sodass Bauplanungsrecht der geplanten Einziehung dieser Verkehrsflächen nicht entgegensteht.

 

Verkehrsplanerische Beurteilung:

 

Die Erschließungsfunktion der Güterbahnstraße und der Südstraße im betroffenen Bereich beschränkt sich auf die Grundstücke für das Lebensmittelverteilerzentrum. Darüber hinaus haben diese Verkehrsflächen auch eine Verbindungsfunktion zur Rensingstraße auf Bochumer Stadtgebiet, die durch die straßenrechtliche Einziehung für Kraftfahrzeug-, Radfahrer- und Fußgängerverkehr unterbunden wird.

 

Im Rahmen eines für die Erweiterung des Logistikstandortes in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens, wurden durch die Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser auch die derzeitigen Verkehrsverhältnisse ermittelt. Für die betroffenen Straßenabschnitte von Südstraße und Güterbahnstraße ergibt sich eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung von ca. ca. 2.000 Kfz / 24 h. Hinsichtlich des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens der Bereich zwischen den Häusern Südstraße 95-97 an der A 43 und der südlichen Anbindung des vorhandenen LIDL-Logistikzentrums betrachtet. Die Verkehrszählung ergab

 

17 Fußgänger und 1 Radfahrer / 24 h

2 Fußgänger und 0 Radfahrer in der Morgenspitze (7.15 – 8.15 Uhr)

1 Fußgänger und 0 Radfahrer in der Nachmittagsspitze (16.00 – 17.00 Uhr).

 

Aus den ermittelten Zahlen ergibt sich, dass die durch die Einziehung und Sperrung von Süd- und Güterbahnstraße verursachten Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr – quantitativ betrachtet – am bedeutsamsten sind. Bei der ermittelten Verkehrsbelastung von 2.000 Kfz / 24 h ist aber zu berücksichtigen, dass diese Zahlen nicht nur den Durchgangsverkehr sondern auch den Ziel- und Quellverkehr des Logistikzentrums beinhalten. Da die Erreichbarkeit des neuen Logistikzentrums von Bochumer und Herner Stadtgebiet aus weiterhin gewährleistet bleibt, fallen die Beeinträchtigungen für den motorisierten Durchgangsverkehr zahlenmäßig geringer aus. Da die nahgelegenen Alternativverbindungen zwischen Herne und Bochum über die Meesmannstraße (im Westen) oder über Riemker-, Veimann- und Herner Straße (im Osten) zur Rensingstraße zudem nur einen geringfügigen Umweg bedeuten, sind sie für den Kraftfahrzeugverkehr zumutbar.

 

Der Beeinträchtigung des Fahrradverkehrs kommt nicht nur quantitativ (1 Radfahrer / 24 h) sondern angesichts der auch für Radfahrer vertretbaren Alternativrouten auch qualitativ keine besondere Bedeutung zu.

 

Die Auswirkungen auf den Fußgängerverkehr halten sich ebenso in engen Grenzen. Das liegt in erster Linie an der gewerblichen Struktur der direkt betroffenen Umgebung, die sich über beide Seiten der Stadtgrenze erstreckt und die geringe Nutzung der betroffenen Bereiche von Süd- und Güterbahnstraße durch den Fußgängerverkehr (17 Personen / 24 h) erklärt. Die fußläufige Anbindung der betroffenen Gewerbegrundstücke auf Bochumer Stadtgebiet an den Haltepunkt Bochum-Riemke der RB 46 wird durch die Einziehung nicht berührt. Auf dem Gebiet der Stadt Herne liegt in fußläufiger Entfernung zum Haltepunkt ausschließlich das Logistikzentrum von LIDL. Hier könnte von der Firma LIDL bei Bedarf unproblematisch ein Zugang für Mitarbeiter und Besucher von der Rensingstraße aus geschaffen werden.

 

Eine spürbare Auswirkung auf den Fußgängerverkehr besteht lediglich für die Bewohner der Häuser Südstraße 95, 95 a und 97, die direkt östlich des geplanten neuen Logistikzentrums liegen. Hier wird die direkte ca. 450 m lange Verbindung zum Haltepunkt der RB 43 über Süd-, Güterbahn- und Rensingstraße unterbunden. Der im Falle der Einziehung erforderliche Umweg über Südstraße, Riemker Straße, Veimannstraße, Herner Straße und Rensingstraße hat dem gegenüber eine Länge von ca. 1.900 m und erschwert die Erreichbarkeit des Haltepunktes erheblich. Alle übrigen Wegebeziehungen dieser Gebäude, z.B. zu den Haltestellen des ÖPNV (Linie 337 und U 35) sowie zum nächstgelegenen Einzelhandel (ALDI- und LIDL-Märkte an der Südstraße östlich der A 43) bleiben jedoch unverändert und werden durch die Einziehung nicht tangiert.

 

Abwägung:

 

Durch die geplante Erweiterung des Logistikstandortes der Firma LIDL werden in Herne nicht nur die vorhandenen 240 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert sondern auch 200 neue Arbeitsplätze in Verwaltung und Logistik geschaffen. Dadurch kann die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, der in Herne noch immer von den Auswirkungen des Strukturwandels geprägt ist, weiter vorangetrieben und die Beschäftigungsquote und damit auch die Lebensverhältnisse der Herner Bevölkerung positiv beeinflusst werden.

 

Diese im öffentlichen Interesse liegenden Ziele können allerdings nur durch die Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen von Südstraße und Güterbahnstraße erreicht werden.

 

Für die durch diese Verkehrsflächen erschlossenen Anlieger- und Hinterliegergrundstücke, deren Anbindung an das öffentliche Straßennetz einen besonderen Rechtsschutz genießt, ergeben sich keine Veränderungen, da die Firma LIDL alleiniger Anlieger ist. Die mit der Einziehung verbundenen Einschränkungen für den öffentlichen Durchgangsverkehr sind für den Kraftfahrzeug- und Radfahrerverkehr überschaubar und beschränken sich für Radfahrer- und Fußgängerverkehr auf einen sehr kleinen Personenkreis. Auch von Seiten der Verkehrslenkung, der Polizei, der Feuerwehr und der Stadtentwässerung wurden keine Bedenken gegen die Einziehung der betroffenen Verkehrsflächen von Südstraße und Güterbahnstraße erhoben.

 

Insgesamt betrachtet sind die Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr vertretbar und treten hinter die durch das geplante Vorhaben bewirkten Vorteile für den Arbeitsmarkt und die Lebensverhältnisse in Herne zurück.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 

 

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Anlagen:
- Neubau Lidl HerBo 1

- Neubau Lidl HerBo 2

     

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neubau_Lidl_HerBo_1 (1270 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Neubau_Lidl_HerBo_2 (999 KB)