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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Änderungen der Satzung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek (vgl. Anlage).
Sachverhalt:
Die Stadt Herne und die Bundesrepublik Deutschland sind Stifter der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek (MOB).
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 22. November 2019 Satzungsanpassungen beschlossen. Gegenstand dieser Änderungen ist die Präzisierung der Zusammensetzung des Vorstands. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung, nach der bei Stiftungen keine stellvertretenden Mitglieder für den Vorstand bestellt werden dürfen. Die entsprechenden Änderungen ergeben sich im Detail aus der Anlage. Die Geschäftsordnung der Stiftung wurde entsprechend der Satzungsänderungen ebenfalls angepasst und vom Stiftungsrat in der o. g. Sitzung erlassen.
Die Änderungen wurden seitens der MOB mit dem Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Vorfeld abgestimmt.
Gemäß § 8 Nr. 6. in Verbindung mit § 9 (3) der aktuellen Satzung beschließt der Stiftungsrat über die Änderung der Satzung. Darüber hinaus bedürfen die Satzungsänderungen der Genehmigung der Stifter und des Ministeriums des Innern des Landes NRW.
Die erforderliche Anzeige bei der Bezirksregierung bzw. beim Ministerium des Inneren des Landes NRW wird nach Genehmigung der Stifter erfolgen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Satzungsanpassung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage zu Vorlage 2020_0057 Satzungsanpassung der Stiftung MOB (46 KB) |