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Sachverhalt:
Gemäß § 31 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist dem Naturschutzbeirat jährlich eine Übersicht über die Verwendung von Ersatzgeldern nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorzulegen.
Der Fachbereich Stadtgrün konnte im Jahr 2019 Ersatzgelder nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Höhe von insgesamt 26.966,98 Euro vereinnahmen.
Die Einzelpositionen sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden im Jahr 2019 die in der Anlage aufgeführten Positionen verausgabt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen:
Übersicht
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1 | öffentlich | Übersicht Ersatzgelder BNatSchG.2019 (65 KB) |