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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0958  

Betreff: VVH - Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH: Gesellschaftsvertragsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Thiel, 2623
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Thiel, Katharina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
05.12.2019 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne (VVH) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftsvertrags (siehe Anlage) zu beschließen.
  2. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

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Sachverhalt:
 

§ 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der VVH lautet: „Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögensgegenständen jeder Art, insbesondere von Beteiligungen auf dem Versorgungs- und Verkehrssektor, die Beratung und Förderung dieser Bereiche, sowie die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Herne mit Energie, der öffentliche Personennahverkehr und der Betrieb von Bädern, insbesondere im Gebiet der Stadt Herne.“ Bisher bildet sich die Wahrnehmung der in Fettdruck hervorgehobenen Bereiche in der Geschäftsführung VVH wie folgt ab: Stadtdirektor und Kämmerer Dr. Klee (Beteiligungen), Vorstand Stadtwerke Herne AG Koch (Energie) und Geschäftsführer HCR GmbH Krüger (öffentlicher Personennahverkehr). Das Ressort „Bäder“ ist in der Geschäftsführung bisher nicht vertreten. Mit Aufnahme der Tätigkeit des hauptamtlichen Geschäftsführers der Herner Bädergesellschaft mbH (HBG) ab 01.01.2020 soll auch der Bäderbereich in der Geschäftsführung der VVH vertreten sein.

 

 

Somit sind Anpassungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Neben der Aufnahme des/der Geschäftsführers/in der Herner Bädergesellschaft mbH sind die Mehrheitsverhältnisse sowie die Zuständigkeiten der Geschäftsführer für ihre Ressorts zu aktualisieren. Die erforderlichen Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu ändern. Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt (§ 12 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).

 

Die Beschlussfassungen zur Änderung des Gesellschaftsvertrages unterliegt gem. § 7 Abs. 1 Ziffer 1.1 des Gesellschaftsvertrages der VVH der Gesellschafterversammlung.

 

Der Aufsichtsrat der VVH soll die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 04. Dezember 2019 entsprechend vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 19. Dezember 2019 terminiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

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Anlagen:
 

Synopse Gesellschaftsvertrag VVH 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse Gesellschaftsvertragänderung (70 KB)