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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3103 Bez.: Grundsicherung f. Arbeitssuchende SGB II | Nr.: 16 Bez.: sonstige ordentliche Aufwendungen | -1.200.000,- |
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 3103 Bez.: Grundsicherung f. Arbeitssuchende SGB II | Nr.: 6 Bez.: Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 200.000,- |
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 6101 Bez.: Steuern | Nr.: 1 Bez.: Steuern und ähnliche Abgaben | 1.000.000,- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 18.11.2019 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadtverordnete Szelag beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 EUR bei den Produkten
3103 Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II 1.200.000,00 €
entsprechend der Beschlussvorlage 2019/0920 vom 07.11.2019, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.“
Sachverhalt:
Dem Fachbereich Soziales stehen bei der Leistung 31.03.01 (Unterkunft und Heizung) und der Leistung 31.03.08 (Leistungen Bildung- und Teilhabepaket) für Aufwendungen bei der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende sowie bei Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 56.691.900,00 € zur Verfügung.
Im Bereich der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 750.000,00 €. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist zwar leicht gesunken, die Anzahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen ist jedoch gestiegen (Änderung der Familiengröße). Des Weiteren wirken sich die steigenden Wohnungsmarktmieten aus.
Im Bereich der Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket ergibt sich aufgrund der zum 01.08.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen ein Mehrbedarf in Höhe von 450.000,00 €.
Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen können diverse Mehrerträge in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 € angeboten werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um den Gemeindeanteil Umsatzsteuer sowie um Kostenerstattungen beim Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II, welche in dieser Höhe nicht geplant waren.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Dringlichkeitsentscheidung 18.11.19 2019-0920 (169 KB) |