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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0920  

Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fachbereich Soziales
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Gentsch, Birte
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
10.12.2019 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3103

Bez.: Grundsicherung f. Arbeitssuchende SGB II

Nr.: 16

Bez.: sonstige ordentliche Aufwendungen

-1.200.000,-

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3103

Bez.: Grundsicherung f.

Arbeitssuchende SGB II

Nr.: 6

Bez.: Kostenerstattungen und Kostenumlagen

200.000,-

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 6101

Bez.: Steuern

Nr.: 1

Bez.: Steuern und ähnliche Abgaben

1.000.000,-

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 18.11.2019 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda und Frau Stadtverordnete Szelag beschließen gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung, die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 EUR bei den Produkten

 

3103 Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II  1.200.000,00 €

 

entsprechend der Beschlussvorlage 2019/0920 vom 07.11.2019, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.“

        

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Dem Fachbereich Soziales stehen bei der Leistung 31.03.01 (Unterkunft und Heizung) und der Leistung 31.03.08 (Leistungen Bildung- und Teilhabepaket) für Aufwendungen bei der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende sowie bei Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 56.691.900,00 € zur Verfügung.

 

Im Bereich der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 750.000,00 €. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist zwar leicht gesunken, die Anzahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen ist jedoch gestiegen (Änderung der Familiengröße). Des Weiteren wirken sich die steigenden Wohnungsmarktmieten aus.

 

Im Bereich der Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket ergibt sich aufgrund der zum 01.08.2019 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen ein Mehrbedarf in Höhe von 450.000,00 €.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen können diverse Mehrerträge in Höhe von insgesamt 1.200.000,00 € angeboten werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um den Gemeindeanteil Umsatzsteuer sowie um Kostenerstattungen beim Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II, welche in dieser Höhe nicht geplant waren.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

 

 

Chudziak

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:
 

Dringlichkeitsbeschluss vom 18.11.2019        

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Dringlichkeitsentscheidung 18.11.19 2019-0920 (169 KB)