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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
57.000 € |
1.750.950.807.0 |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt den Ausbau des Hauptweges zwischen dem Friedhofsnebeneingang in der Abt. 14 und der Abteilung 18 sowie des Nebenweges in der Abteilung 21 des Holsterhauser Friedhofes.
Sachverhalt:
Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Wege werden derzeit mit einer wassergebundenen Wegedecke vorgehalten.
Bedingt
durch den auf Friedhöfen immer weiter zunehmenden Fahrzeugeinsatz, das heißt Gräberbagger,
städt. Transportfahrzeuge, aber auch Transportfahrzeuge von Gewerbetreibenden
wie Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und Abfallentsorgern, sind wassergebundene
Wege einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt, was mit hohen Unterhaltungskosten
verbunden ist.
Um
die Unterhaltungskosten langfristig zu senken, ist daher vorgesehen, die Wege
mit einem wasserdurchlässigen Rechteckpflaster auszustatten.
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Schottertragschicht
aus Hartkalkstein, Körnung 0/45 mm, 20 cm stark
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Schotterausgleichsschicht
aus Hartkalkstein, Körnung 0/22 mm, 7 cm stark
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Rechteckpflaster.
Die
Wege sollen mit Wegebegrenzungen aus zweireihigen Basamentsteinbahnen auf
Betonsockel ausgestattet werden. Die jeweils tiefer angelegten inneren Bahnen
dienen dabei als Flussbahn.
Im
Rahmen der Ausbaumaßnahmen soll auch die Wegeentwässerung erneuert werden.
Die
Maßnahme soll auf dem Wege einer Unternehmervergabe durchgeführt werden.
Zur
Durchführung von Friedhofswegebaumaßnahmen stehen lt. Ansatz des
Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 1.750.950.807/0
– Verbesserung des Wegenetzes auf kommunalen Friedhöfen – vorbehaltlich der
Mittelfreigabe 180.000,-- € zur Verfügung.
Auf
diese Maßnahme entfallen davon 57.000,-- €.
Weiterhin
wurde beim Fachbereich Finanzen ein Antrag auf Bildung von Haushaltsresten in Höhe
von 47.000,-- €, die im Jahre 2004 nicht verausgabt werden konnten, gestellt.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat