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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0155  

Betreff: Ausbau von Wegen auf dem Holsterhauser Friedhof
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Mockenhaupt, Bernd
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Rubel, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Vorberatung
01.03.2005 
des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.04.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 57.000 €

1.750.950.807.0

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte beschließt den Ausbau des Hauptweges zwischen dem Friedhofsnebeneingang in der Abt. 14 und der Abteilung 18 sowie des Nebenweges in der Abteilung 21 des Holsterhauser Friedhofes.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Wege werden derzeit mit einer wassergebundenen Wegedecke vorgehalten.

 

Bedingt durch den auf Friedhöfen immer weiter zunehmenden Fahrzeugeinsatz, das heißt Gräberbagger, städt. Transportfahrzeuge, aber auch Transportfahrzeuge von Gewerbetreibenden wie Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und Abfallentsorgern, sind wassergebundene Wege einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt, was mit hohen Unterhaltungskosten verbunden ist.

Um die Unterhaltungskosten langfristig zu senken, ist daher vorgesehen, die Wege mit einem wasserdurchlässigen Rechteckpflaster auszustatten.

 

Wegeaufbau

 

-                      Schottertragschicht aus Hartkalkstein, Körnung 0/45 mm, 20 cm stark

-                      Schotterausgleichsschicht aus Hartkalkstein, Körnung 0/22 mm, 7 cm stark

-                      Rechteckpflaster.

 

Die Wege sollen mit Wegebegrenzungen aus zweireihigen Basamentsteinbahnen auf Betonsockel ausgestattet werden. Die jeweils tiefer angelegten inneren Bahnen dienen dabei als Flussbahn.

 

Im Rahmen der Ausbaumaßnahmen soll auch die Wegeentwässerung erneuert werden.

 

Die Maßnahme soll auf dem Wege einer Unternehmervergabe durchgeführt werden.

 

Zur Durchführung von Friedhofswegebaumaßnahmen stehen lt. Ansatz des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 1.750.950.807/0 – Verbesserung des Wegenetzes auf kommunalen Friedhöfen – vorbehaltlich der Mittelfreigabe 180.000,-- € zur Verfügung.

 

Auf diese Maßnahme entfallen davon 57.000,-- €.

 

Weiterhin wurde beim Fachbereich Finanzen ein Antrag auf Bildung von Haushaltsresten in Höhe von 47.000,-- €, die im Jahre 2004 nicht verausgabt werden konnten, gestellt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat