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Vorlage - 2005/0113  

Betreff: Bürgereingabe von Herrn Norbert Arndt und anderen bezüglich Finanzzuschüsse der Stadt Herne zur Aufrechterhaltung des Arbeitslosenzentrums Herne e. V. und des Zeppelin-Zentrums.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Kleffmann, Olaf
Federführend:Büro Dezernat IV Beteiligt:Büro Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Kleffmann, Olaf   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgereingaben Vorberatung
08.02.2005 
des Ausschusses für Bürgereingaben an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
02.03.2005 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie zurückgestellt   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

xxx

 

 

 

 

 


 

 

 

Sachverhalt:

 

Herr Norbert Arndt und andere regen mit der Bürgereingabe vom 19.01.2005 folgende finanzielle Förderung des Arbeitslosenzentrums Herne e. V. sowie des Zeppelin-Zentrums an:

 

 

  1. Die Stadt Herne gewährt dem Arbeitslosenzentrum Herne e. V. (Poststraße) für das Haushaltsjahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 35.000,-- Euro, vorausgesetzt der Zuschuss des Landes NRW wird in bisheriger Höhe weiter gezahlt.

 

  1. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2006 trägt die Stadt Herne – für den Fall der Streichung der bisherigen Landeszuschüsse – durch die jährliche Bereitstellung von jeweils 50.000,-- Euro (Personal- und Sachkosten) zur Aufrechterhaltung des Arbeitslosenzentrums Herne e. V. sowie des Zeppelin-Zentrums bei.

 

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

 

Im Hinblick darauf, dass die umfangreichen Änderungen durch Hartz III und IV derzeit zu einem massiven Zuwachs an Beratungen in diesen Einrichtungen führen und auch in den nächsten Monaten nicht mit einer rückläufigen Beratungsnachfrage zu rechnen ist, wurde die Förderung der bestehenden Arbeitslosenberatungsstellen durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW bis zum 31.12.005 verlängert.

 

Die Förderung wird von der bisherigen Festbetragsfinanzierung auf eine Anteilsfinanzierung (Förderung von bis zu 80 % der Personal- und Sachkosten, maximal in Höhe von 48.752 , -€) umgestellt.

 

Des Weiteren sollen die Beratungsstellen angehalten werden, ihr Beratungsangebot vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen zu überprüfen und anzupassen und sich in die Umsetzung der Initiative ältere Langzeitarbeitslose in NRW einzubringen sowie sich mit den Arbeitsgemeinschaften etc. über die zukünftige Zusammenarbeit zu verständigen.

 

Mit dem Ziel Übergänge zu organisieren, sollen die bestehenden Arbeitslosenzentren und diejenigen Zentren, die im Jahr 2003 aus rein finanziellen Gründen nicht mehr durch die Regionen weitergefördert worden sind, auch in 2005 eine Förderung erhalten.

Die Förderung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

 

Die Förderung soll weiterhin im Rahmen einer Anteilsfinanzierung (Finanzierung von maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von jährlich 15.339,- €) vorgenommen werden.

 

Grundlagen dafür sind:

-          der Erlass des MWA vom 18.Mai 2004 in dem die Förderung befristet bis zum 31.12.2004 und

-          der Erlass vom 20.09.2004 in dem die Förderung bis zum 31.12.2005 erweitert wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für 2005 wurden folgende Förderanträge gestellt und bewilligt:

 

Arbeitslosenberatungsstelle

Kirchenkreis Herne

„Zeppelin-Zentrum“ Albert-Klein-Straße 1

44628 Herne

 

01.01.200531.12.2005

 

48.751,68 EURO

Arbeitslosenzentrum

Arbeitslosenzentrum

Herne e.V. Poststraße 65

44629 Herne

 

01.01.200531.12.2005

 

15.339 EURO

 

Für 2006 kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Das Land beabsichtigt jedoch Mitte 2005 zu prüfen, ob eine Weiterförderung erforderlich ist.

 

Die Gewährung von zusätzlichen freiwilligen Leistungen, z.B. in Form von Zuschüssen für das Arbeitslosenzentrum Herne e. V. und das Zeppelin-Zentrum unterliegen den Grundbedingungen des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Haushaltsplanberatung für das Jahr 2005 bzw. 2006. Die fachlichen Zuständigkeit liegt in diesem Fall beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak