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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
xxx |
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Herr
Norbert Arndt und andere regen mit der Bürgereingabe vom 19.01.2005 folgende
finanzielle Förderung des Arbeitslosenzentrums Herne e. V. sowie des
Zeppelin-Zentrums an:
Die
Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Im
Hinblick darauf, dass die umfangreichen Änderungen durch Hartz III und IV
derzeit zu einem massiven Zuwachs an Beratungen in diesen Einrichtungen führen
und auch in den nächsten Monaten nicht mit einer rückläufigen
Beratungsnachfrage zu rechnen ist, wurde die Förderung der bestehenden Arbeitslosenberatungsstellen
durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW bis zum
31.12.005 verlängert.
Die
Förderung wird von der bisherigen Festbetragsfinanzierung auf eine
Anteilsfinanzierung (Förderung von bis zu 80 % der Personal- und Sachkosten,
maximal in Höhe von 48.752 , -€) umgestellt.
Des
Weiteren sollen die Beratungsstellen angehalten werden, ihr Beratungsangebot
vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen zu überprüfen und anzupassen
und sich in die Umsetzung der Initiative ältere Langzeitarbeitslose in NRW
einzubringen sowie sich mit den Arbeitsgemeinschaften etc. über die zukünftige
Zusammenarbeit zu verständigen.
Mit
dem Ziel Übergänge zu organisieren, sollen die bestehenden Arbeitslosenzentren
und diejenigen Zentren, die im Jahr 2003 aus rein finanziellen Gründen
nicht mehr durch die Regionen weitergefördert worden sind, auch in 2005 eine
Förderung erhalten.
Die
Förderung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Die
Förderung soll weiterhin im Rahmen einer Anteilsfinanzierung (Finanzierung von
maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch ein Betrag in
Höhe von jährlich 15.339,- €) vorgenommen werden.
Grundlagen dafür sind:
-
der
Erlass des MWA vom 18.Mai 2004 in dem die Förderung befristet bis zum
31.12.2004 und
-
der
Erlass vom 20.09.2004 in dem die Förderung bis zum 31.12.2005 erweitert wurde.
Für 2005
wurden folgende Förderanträge gestellt und bewilligt:
Arbeitslosenberatungsstelle |
Kirchenkreis Herne „Zeppelin-Zentrum“ Albert-Klein-Straße 1 44628
Herne |
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48.751,68
EURO |
Arbeitslosenzentrum |
Arbeitslosenzentrum Herne
e.V. Poststraße 65 44629
Herne |
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15.339
EURO |
Für 2006
kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Das Land beabsichtigt jedoch
Mitte 2005 zu prüfen, ob eine Weiterförderung erforderlich ist.
Die
Gewährung von zusätzlichen freiwilligen Leistungen, z.B. in Form von Zuschüssen
für das Arbeitslosenzentrum Herne e. V. und das Zeppelin-Zentrum unterliegen
den Grundbedingungen des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der
Haushaltsplanberatung für das Jahr 2005 bzw. 2006. Die fachlichen Zuständigkeit
liegt in diesem Fall beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Meinolf
Nowak