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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Änderungen der Satzung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek (vgl. Anlage).
Sachverhalt:
Die Stadt Herne und die Bundesrepublik Deutschland sind Stifter der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek.
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 16. November 2018 Satzungsanpassungen beschlossen. Gegenstand dieser Änderungen sind elektronische Beschlussfassungen im Stiftungsrat und im Vorstand, wobei insbesondere die Identität der Mitglieder durch ein geeignetes Verfahren sicherzustellen ist. Die Änderungen ergeben sich im Detail aus der Anlage. Die Geschäftsordnung der Stiftung wurde entsprechend der Satzungsänderungen ebenfalls angepasst.
Gemäß § 8 Nr. 6. in Verbindung mit § 9 (3) der aktuellen Satzung beschließt der Stiftungsrat die Änderung der Satzung.
Darüber hinaus bedürfen die Satzungsänderungen der Genehmigung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, das wiederum jetzt um die Genehmigung der Stifter gebeten hat.
Die erforderliche Anzeige bei der Bezirksregierung ist ebenfalls erfolgt.
Aufgrund der kurzfristig an die Verwaltung herangetragene Bitte um Genehmigung seitens des Ministeriums erfolgt ausnahmsweise keine Beratung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlage:
Satzungsanpassung der Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage Vorlage 2019_0267 Satzungsänderung MOB (64 KB) |