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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0104  

Betreff: Maßnahmenplan Sportplatzsanierungen 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Cypel, Sylvia
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
02.02.2005 
des Sportausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 250.000 im Jahr 2005

1.560.950.813/0

                   VMH

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt den vorgelegten Bericht über Sportplatzsanierungen 2005 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2004 waren im Bereich der Deckensanierungen folgende Anlagen vorgesehen:

 

  • Sportanlage Horststadion
  • Sportanlage Vödestraße
  • Sportanlage Bladenhorster Straße
  • Sportanlage Am Volkspark

 

Diese Deckensanierungen konnten alle im vorgesehenen Zeitraum in 2004 durchgeführt werden, somit konnte der Maßnahmenplan der Deckensanierungen komplett abgearbeitet werden. In der Haushaltsplanung 2005 sind bei der Haushaltsstelle „Sanierung von Sportanlagen“ für Renovationen insgesamt 139.700 Euro vorgesehen. Diese Renovationen sollen auf Anlagen durchgeführt werden, die nach der DIN 18035 errichtet worden sind und sich noch in einem renovationsfähigen Zustand befinden. Für das Jahr 2005 wurden folgende Anlagen für eine Renovation vorgeschlagen und werden noch vom Gutachter untersucht:

 

 

  1. Sportplatz Stratmanns Hof
  2. Sportplatz Wiesenstraße
  3. Sportplatz Wilhelmstraße

 

 

Maßnahmen 2005

 

 

 

Renovationen

 

Aus den bereits oben erwähnten drei Maßnahmen (Nr. 1 bis 3) zur Renovation soll eine Maßnahme im Jahr 2005 durchgeführt werden. Welche Maßnahme durchgeführt wird, würden die vom Gutachter noch zu erstellenden Gutachten ergeben, d. h., es würde die Maßnahme durchgeführt, die am dringlichsten ist.

 

Der Sportplatz an der Wilhelmstraße wurde bereits durch den Gutachter im Jahr 2002 überprüft, dort ist ein Kostenvolumen von 63.000 Euro erforderlich. Eine Renovation im eigentlichen Sinne ist nicht mehr möglich, eine Deckensanierung wird daher vorgeschlagen. In den vergangenen Jahren wurden die Mittel der Haushaltsstelle ebenso für Deckensanierung auf Sportanlagen verwendet, wenn sich die Notwendigkeit der Deckensanierung gezeigt hat. Hierbei wurde jeweils abgewogen, ob eine Deckensanierung oder eine Renovierung durchzuführen ist.

 

 

 

 

Sportplatz Voßnacken

 

Der Sportplatz Am Voßnacken ist in der Prioritätenliste für die Erneuerung und Sanierung von Sportanlagen auf den dritten Rang vorgerückt. Das Kriterium Belag wurde mit der zweitschlechtesten Benotung bewertet. In der letzten Zeit sind dort weitere Mannschaften, insbesondere Jugendmannschaften, gegründet worden. Die Anlage befindet sich daher zur Zeit in einem Zustand, der nicht mehr als uneingeschränkt für den Sportbetrieb geeignet angesehen werden kann. Um diesen Entwicklungen entgegen zu treten, wird vorgeschlagen, den Sportplatz Am Vossnacken im Sommer 2005 zu überarbeiten. Eine vorläufige Kostenschätzung hat eine Summe von ca. 150.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro Architektenkosten, somit 170.000 Euro, ergeben. Sollte diese Maßnahme im Jahr 2005 nicht durchgeführt werden, so könnte bei einer weiter zu erwartenden Verschlechterung der Anlage eine Sperrung der Anlage notwendig werden. Im Rahmen dieses Umbaus würde eine neue Deckschicht, eine neue dynamische Schicht und eine Drainage eingebaut werden. Da der Sportplatz nie nach DIN 18035 errichtet wurde, ist eine kleinere Maßnahme, wie z. B. beim Sportplatz Falkenhorst, nicht möglich, da der Sportplatz überwiegend nicht aus Tennenmaterial besteht.

 

Sportplatz Nordstraße

 

Der Sportplatz an der Nordstraße ist ebenfalls nicht nach DIN 18035 errichtet worden. Dieser Sportplatz besitzt einen Tennenbelag, der an den Längsseiten der Sportanlage nach und nach in einen Mischbelag übergegangen ist. Dieser Mischbelag besteht aus Tennenmaterial und Rasen. Durch diesen Mischbelag ergeben sich konkrete Probleme, d. h., der Übergang stellt ein erhöhtes Verletzungsrisiko dar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auf dieser Sportanlage den Rasen großflächig zu entfernen und eine neue Tennendecke aufzubringen. Für diese Maßnahme werden geschätzte Kosten in Höhe von 45.000 Euro angesetzt.

 

 

 

Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der drei vorgestellen Maßnahmen können zur Zeit abschließend noch nicht ermittelt werden, da nur grobe Kostenschätzungen vorliegen. Beim Sportplatz Am Voßnacken sind 170.000 Euro veranschlagt worden, für den Sportplatz an der Nordstraße besteht eine Kostenschätzung in Höhe von 45.000 Euro. Die Renovationsmaßnahmen sind bisher mit Kosten in Höhe von 30.000 – 35.000 Euro veranschlagt worden. Insgesamt ergibt sich somit ein voraussichtliches Kostenvolumen in Höhe von 250.000 Euro.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Herne sind im Ansatz 2005 139.700 Euro für die Sanierung von Sportstätten vorgesehen.

 

Aus den Baumaßnahmen 2004 ist ein Restbetrag von rd. 40.000 Euro verblieben und zur Übertragung in das Jahr 2005 beantragt worden. Sollte dies geschehen, stünden dann 179.700 Euro zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahmen fehlen somit z. Zt. rund 70.000,00 bis 80.000,00 Euro.

 

Die Maßnahmen Sportplatz Voßnacken, Sportplatz Nordstraße und eine weitere Renovationsmaßnahme sollten daher mit einer Priorität versehen werden.

Diese Priorität liegt aus Sicht der Verwaltung eindeutig auf dem Sportplatz Am Voßnacken. Danach sollte aus sportfachlicher Sicht der Sportplatz an der Nordstraße überarbeitet werden.

 

 

Fazit:

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass unter dem Vorbehalt, dass der Haushaltsrest 2004 in Höhe von 40.000 Euro in das Jahr 2005 übertragen wird, nur die Sanierungsmaßnahme Sppl Am Voßnacken durchgeführt werden kann.

Die Maßnahme sollte grundsätzlich in der Spielpause von Anfang Juni bis zu Beginn der nächsten Saison (im August/September) durchgeführt werden. Der genau Termin kann erst nach Durchführung der Ausschreibung mitgeteilt werden. Der Durchführungsbeschluss für die  Maßnahme kann erst bei Übertragung und Bereitstellung der Haushaltsmittel durchgeführt werden.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Stadtrat