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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Rat der Stadt entsendet als Delegierte in die Genossenschaftsversammlung der
Emschergenossenschaft
und
benennt
als Stimmgruppendelegierte/n unter dem Vorbehalt,
dass die weiteren Mitglieder der Stimmgruppe 1 dem Vorschlag im Hinblick auf
eine möglichst gute Ausnutzung der Beitragsteileinheiten zustimmen werden,
bis
zum Ende des Jahres 2010.
Für
die Delegierten gilt, dass sie sich nicht vertreten lassen können.
*
Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
gemäß § 113 Abs. 2 GO NW
Sachverhalt:
In diesem Jahr endet die Wahlperiode von fünf Jahren für die Delegierten der Genossenschaftsversammlung. Mit Schreiben vom 29.04.2005 – eingegangen bei der Stadt Herne am 23.05.2005 - bittet die Emschergenossenschaft im Hinblick auf die Vorbereitung der konstituierenden Genossenschaftsversammlung darum, ihr die Namen der Delegierten der Stadt Herne in der Genossenschaftsversammlung mitzuteilen.
Nach § 11 des Emschergenossenschaftsgesetzes (Emscher GG) besteht die Genossenschaftsversammlung aus den Delegierten der Genossen. Jede in der Satzung festzusetzende Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) berechtigt zur Entsendung von Delegierten. Nach § 7 der Satzung der Emschergenossenschaft berechtigt eine Beitragseinheit von 1/150 des Durchschnitts der festgesetzten letzten drei Jahresumlagen vor der Neubildung der Versammlung zur Entsendung eines/einer Delegierten.
Aus dem Durchschnitt der Gesamtjahresumlagen der Jahre 2002, 2003 und 2004 wurde eine Beitragseinheit in Höhe von 1.203.518,-- € ermittelt.
Aufgrund des in dem zuvor genannten Zeitraums durchschnittlich gezahlten Beitrages in Höhe von € 7.822.540,-- ist die Stadt Herne berechtigt, sechs direkte Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden.
Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Jedes Mitglied kann sich nur an einer Stimmgruppe beteiligen. Die Emschergenossenschaft hat in ihrem Schreiben vom 29.04.2005 im Sinne einer möglichst guten Ausnutzung der Beitragseinheiten und zur Erleichterung der Wahl der Stimmgruppen-Delegierten vorgeschlagen, die Stimmgruppen nach § 8 Abs. 1 der Satzung für die Emschergenossenschaft entsprechend der Mitgliedergruppen zu bilden. Innerhalb der Stimmgruppen sind ebenfalls nach § 8 Abs. 1 der Satzung die Mitglieder zur Benennung einer/eines Delegierten berechtigt, welche die höchsten Beitragsteileinheiten in die Stimmgruppe einbringen. Diese Delegierten gelten dann als von der Stimmgruppe gewählt.
Mit Schreiben vom 02.06.2005 hat sich die Verwaltung damit einverstanden erklärt, ihre Beitragsteileinheiten in die von der Emschergenossenschaft vorgeschlagene Stimmgruppe einzubringen.
Aufgrund dieses Verfahrens können aus der Stimmgruppe 1 „Städte und Gemeinden“ maximal sechs Gruppendelegierte in die Genossenschaftsversammlung entsandt werden. Die Stadt Herne nimmt in der Folge der höchsten Beitragsteileinheiten die sechste Stelle ein und ist somit berechtigt, eine/n Gruppendelegierte/n zu benennen.
Bei der Benennung der Delegierten sind nach § 12 Abs. 1 bis 4 EmscherGG folgende Bedingungen zu beachten:
· Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied der Emschergenossenschaft ist, wer bei dem Mitglied freiberuflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den Organen des Mitgliedes angehört
· Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Das gilt nicht für Delegierte von Stimmgruppen.
· Wiederwahl oder Wiederberufung von Delegierten sind zulässig.
· Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sind die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Vertreter der Verwaltung anzusehen.
Für alle Delegierten gilt, dass sie sich nicht vertreten lassen können.
In die letzte Genossenschaftsversammlung waren vom Rat der Stadt entsandt:
1. Herr Stadtrat Jan Benedikt Terhoven
2. Herr Stadtverordneter Peter Emons
3. Herr Stadtverordneter Udo Sobieski
4. Herr Stadtverordneter Dieter Herfet
5. Frau Stadtverordnete Birgit Klemczak
6. Herr Stadtverordneter Hans-Friedrich Schulz
Ein/e Gruppendelegierte/r durfte für die letzte Genossenschaftsversammlung nicht benannt werden. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder endet mit Neubildung der Genossenschaftsversammlung am 23. November 2005.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung ist für die Entsendung/Benennung nur eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss möglich. Die Mitglieder des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe werden entsprechend informiert.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine