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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2019/0207  

Betreff: Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 - 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Sarah Gentilini Tel.: 3533
2. Heike Hütter Tel.: 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Detert, Sascha
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Entscheidung
13.03.2019 
des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

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Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 - 2021“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes bis Juli 2019.

 

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Sachverhalt:
 

Leitziel 5 des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:

 

„Die bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der

Qualitätsstandards sichergestellt.“

 

Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe obliegt im Rahmen seiner Gesamtplanungsverantwortung die Pflicht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Dies gilt sowohl für den Bereich der unter dreijährigen als auch der über dreijährigen Kinder.

 

Für den Bereich der über dreijährigen Kinder wurde die Zielquote von 100 % in der Vergangenheit bis zum Kindergartenjahr 2016/17 gesamtstädtisch stets erreicht. Bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahr 2014 sind jedoch auch in diesem Betreuungssegment Kapazitätenerweiterungen notwendig.

 

Seit der Einführung des u3-Rechtsanspruchs zum 1. August 2013 befindet sich die Stadt Herne im Bereich der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder in einer stetigen Ausbauplanung. Ziel ist es, für 42 % der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz vorhalten zu können. Diese Zielmarke sollte bereits im Jahr 2018 realisiert sein. Angesichts der Bevölkerungsentwicklung seit dem Jahr 2014 sowie Verzögerungen bei der Realisierung von Baumaßnahmen im Kita-Bereich konnte dieses Ziel jedoch bisher nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur weitere Neubaumaßnahmen erforderlich sind, sondern auch die bereits bestehenden Einrichtungen auf ihre Funktionalität hin geprüft werden müssen. Das Landesjugendamt hat in den vergangenen Jahren mehrfach die Anforderungen an das Raumprogramm einer Kindertageseinrichtung überarbeitet.

 

Die „Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung“ aus dem Jahr 2016 wurde daher kontinuierlich den neuen Rahmenbedingungen angepasst und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgestellt. Zuletzt erfolgte die Vorstellung der aktualisierten Maßnahmenplanung in der Ausschuss-Sitzung am 20.03.2018 (Vorlage-Nr. 2018/0213). Gemäß der aktuellen örtlichen Beschlusslage hat die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2021 zu erfolgen.

 

Zur Realisierung des Rechtsanspruchs hat der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie die als Anlage beigefügte „Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 - 2021“ erarbeitet. Die Strategieplanung enthält neben strategischen Grundüberlegungen zur Ausgestaltung der Kita-Landschaft vor Ort eine stadtbezirksbezogene Betrachtung der Ist-Situation und daraus resultierende Ausbauerfordernisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung. Sie ist das Ergebnis eines umfangreichen Planungs- und Abstimmungsprozesses, der sich über einen Zeitraum von fast einem Jahr erstreckte.

 

Während des Entwicklungsprozesses wurde die interdisziplinäre Projektgruppe „Kitabau“ gegründet, in der neben dem Fachbereich 42 alle weiteren relevanten Fachbereiche vertreten sind (FB 12, FB 21, FB 22, FB 23, FB 26, FB 51, FB 53, FB 55). Sowohl in der Projektgruppe als auch mit allen weiteren relevanten Akteuren der Stadt wurden die Ausgangslage sowie die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung erörtert und gemeinsam strategische Überlegungen getätigt. Es haben im Jahresverlauf 2018 zudem zahlreiche Gespräche mit Trägern, Architekten und Investoren stattgefunden. Maßnahmen wurden modifiziert und neue Bauvorhaben (z.B. die Errichtung einer Kita im ehemaligen Adler-Gebäude in Herne-Mitte) mit in die Planung aufgenommen. Als Ergebnis liegt ein abgestimmter Maßnahmenplan für die Jahre 2018 bis 2021 vor.

 

Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass bis zum Jahr 2021 rund 950 weitere Plätze im u3- sowie ü3-Bereich geschaffen werden müssen, um die Zielmarken zu erreichen. Der entwickelte Maßnahmenplan sieht vor, im ü3-Bereich eine Versorgungsquote von gut 100 % zu gewährleisten, während im u3-Bereich mit einer Versorgungsquote von 38,3 % weiterhin die Zielmarke nicht erreicht sein wird.  

 

In Summe belaufen sich die finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Herne durch die Umsetzung der Strategieplanung im investiven Bereich auf 14,1 Mio € und im konsumtiven Bereich auf 19,2 Mio € bis zum Jahr 2021. Neben den erheblichen finanziellen Belastungen und der Notwendigkeit eines ausgeglichen Haushaltes sind folgende Risiken im Zusammenhang mit der Strategieplanung identifiziert worden:

 

  1. Die Entwicklung der Kinderzahlen basiert auf einer vorläufigen Prognoseberechnung. Es ist davon auszugehen, dass die Annahmen zu der Entwicklung der Kinderzahlen korrigiert werden müssen. Derzeit wird an einer einheitlichen Prognoserechnung innerhalb der Stadt gearbeitet.
  2. Die KiBiz-Reform beinhaltet nach aktuellem Kenntnisstand keine umfassenden Verbesserungen für die Bereiche Finanzen, Struktur und Qualität.
  3. Ein kompletter Wegfall der freiwilligen Leistungen für die Kita-Träger anlässlich der KiBiz-Reform erscheint aus heutiger Sicht wenig realistisch.
  4. Die Situation im Immobilien- und Baubereich hat z.T. erhebliche Verzögerungen zur Folge, so dass eine Umsetzung im Rahmen der geplanten Zeitschiene der Strategieplanung aktuell nur schwer umsetzbar erscheint.

 

Vor dem Hintergrund der genannten Risiken bzw. Unwägbarkeiten erscheint es notwendig, einerseits den zum Ende des 1.Quartals 2019 angekündigten Referentenentwurf zur KiBiz-Reform zu sichten, die Prognoseberechnung für die Kinderzahlen anhand der einheitlich entwickelten Berechnung erneut vorzunehmen sowie den Maßnahmenplan auf Realisierbarkeit sowie weitere Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Hierzu bietet es sich an, dass der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie gemeinsam mit der Projektgruppe „Kitabau“ ein Realisierungskonzept erarbeitet, in dem die Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen unter den gegebenen Rahmenbedingungen und Ressourcen dargestellt wird.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

 

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Anlage:
 

Gesamtstädtische Strategieplanung der Herner Kindertageseinrichtungen 2018 2021

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Strategie_Kitaplanung_AKJ_13März2019 (2499 KB)