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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die unmittelbare Wiederwahl des Stadtrates Karlheinz Friedrichs für acht Jahre im Amt des Beigeordneten für das Dezernat V sowie seine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 5 zum 1. August 2019 unter Berücksichtigung der haushalts- und beamtenrechtlichen Vorschriften.
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Sachverhalt:
Die Amtszeit des Stadtrates Karlheinz Friedrichs als Beigeordneter läuft mit dem 31. Juli 2019 ab. Die Wiederbesetzung der Stelle ist erforderlich.
Gemäß § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die Stellen der Beigeordneten auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.
Die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Absatz 1 GO NRW. Die Beigeordneten sind verpflichtet, die Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgt.
Herr Friedrichs erhält gemäß § 2 Absatz 2 der Eingruppierungsvoraussetzung (EingrVO) zurzeit Bezüge aus der Besoldungsgruppe B 4.
Die Eingruppierung des Amtes in die Besoldungsgruppe B 5 ist gemäß § 2 Absatz 3 EingrVO nach Ablauf einer vollständigen Wahlzeit möglich.
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Anlagen:
Keine